Fragestunde im Bundestag

Bernward Müller also, mein Abgeordnetenkollege, der mir bisher vor allem dadurch aufgefallen ist, dass er parlamentarisch nicht wirklich auffällt, soll morgen Kultusminister von Thüringen werden. Mit ihm kann Althaus seine Regierungszeit in Ruhe ausklingen lassen. Müller wollte sich ohnehin nächstes Jahr aus der Politik zurückziehen – jetzt kann er sich gemeinsam mit dem ganzen Kabinett auf den wohlverdienten Ruhestand vorbereiten. Man möchte zurufen: „Quält Euch nicht mehr mit Däumchendrehen, die Ablösung ist da.“ Aber die Wahl kommt, spätestens im nächsten Jahr.

Das gestrige Ergebnis in Aue hat den Abstieg des FCC endgültig gemacht. Ein trauriger Abend für den Thüringer Fußball, aber Wunder gelingen eben nicht immer. Es gilt jetzt nach vorn zu schauen, damit der Verein in der Lage ist, in der neuen Dritten Liga die erwarteten Glanzlichter zu setzen. Die Fans werden dabei sicher ein zuverlässiger Partner sein.

Im Bundestag war heute Fragestunde. Ich nutzte die Gelegenheit, um zu fragen, ob die Auslegung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von Angestellten in kirchlichen Leiharbeitsfirmen hat und inwieweit ein gesetzlicher Mindestlohn auch für Kirchen und Wohlfahrtsverbände gelten muss. Anlass für meine Frage, war eine innerkirchliche Diskussion um diese Problematik und als Christ geht es mir dabei nicht darum gegenüber anderen Christen den Zeigefinger zu erheben, sondern in Solidarität mit den Beschäftigten für faire Löhne zu streiten. Es kann doch nicht sein, dass ausgerechnet in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft Dumpinglöhne gezahlt werden, und das auch noch mit dem Sonderstatus der Kirchen begründet wird.

Die Antwort der Bundesregierung macht Hoffnung, denn sie bekräftigte die Rechtsauffassung, dass auch Arbeitnehmer in kirchlichen Leiharbeiterfirmen einen Rechtsanspruch auf den Branchenstandard haben. Außerdem geht die Bundesregierung davon aus, dass der Dritte Weg, also der Sonderweg der Kirchen, keinen Ausschluss von Tarifverträgen mit Gewerkschaften darstellt, sondern den freien Gestaltungsbereich mit Gewerkschaften und Branchentarifen umfassen könnte. Eine abschließende Prüfung der rechtlichen Frage, ob im Pflegebereich der gesetzliche Mindestlohn im Sinne des Entsendegesetzes Stundenlohnstandards setzen kann, muss von der Bundesregierung noch endgültig beschieden werden. Fest steht aber, dass der Status der Leiharbeiter im kirchlichen Umfeld gestärkt ist und das ist ein ermutigendes Signal.