Keine Dumpinglöhne für Beschäftigte bei kirchlichen Trägern!

Nach der Bundespräsidentenwahl bin ich gleich in Berlin geblieben, denn am Montag hatte ich dort noch Termine zu erledigen. Erst ging es in die RLS zu einem Treffen über die Frage, wo die Stiftung langfristig untergebracht werden soll. Da gibt es verschiedene Optionen und ich wurde beauftragt mich darum zu kümmern, die Sache etwas konkreter zu machen. Also mach ich das. Außerdem habe ich noch Gespräche zur Vorbereitung der Kairo-Reise im April geführt. Bei der Reise wird es darum gehen, vor Ort zu klären, ob momentan die Eröffnung eines Stiftungsbüros in Ägypten machbar ist, oder ob das Vorhaben weiter auf Eis liegen muss.

Von der RLS bin ich mit der S-Bahn zum Hauptbahnhof und hab mich mit Frank, unserem Fraktionsmitarbeiter, der für Religionspolitik zuständig ist, getroffen und dann sind wir zum Treffen der linken Religionspolitiker im Bundestagsgebäude UdL 50 geschlendert. Quer durchs Regierungsviertel, vorbei am Reichstagsgebäude, kam ich mir ein bisschen vor wie in alten Bundestagszeiten, als ich diesen Weg zwischen Bahnhof und Parlament ziemlich oft gelaufen bin. Auf der Tagesordnung des Treffens stand der Antrag der Bundestagsfraktion „Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken“ und als Gast war der ver.di-Kollege Berno Schuckart-Witsch dabei, der Experte auf diesem Gebiet ist. Berno berichte uns, wie sehr sich in den letzten Jahren die Situation für die Arbeitnehmer bei Diakonie, Caritas und anderen kirchlichen Trägern verschlechtert hat. Es gibt kaum noch eine Orientierung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, wobei hier die evangelischen Träger noch dreister sind als die katholischen.

Ermöglicht wird dieses Lohndumping durch den sogenannten „Dritten Weg“ beim Arbeitsrecht im kirchlichen Bereich. Ich finde in Ordnung, dass es für Kirchen gesonderte Regeln gibt, wenn es um Jobs geht, die direkt etwas mit der Religion zu tun haben – den sogenannten verkündungsnahen Bereich. Wenn es aber um den Sozial- und vor allem um den Pflegebereich geht, wo die kirchlichen Träger wie privatwirtschaftliche Unternehmen agieren, sollte der übliche Tarifvertrag gelten können. Dafür wollen wir mit unserem Gesetzentwurf sorgen.