Meine Rede anlässlich des Jubiläums „30 Jahre Thüringer Verfassung“

Am 25. Oktober begingen wir in einem Festakt auf der geschichtsträchtigen Wartburg den 30. Geburtstag der Thüringer Verfassung. Anbei meine Rede in der Langfassung:

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Bas,

liebe Landtagspräsidentin Frau Pommer,

Herr Dr. von der Weiden,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

verehrte Gäste!

Ich begrüße Sie alle recht herzlich, ich freue mich auch Bernhard Vogel, Christine Lieberknecht, Herrn Pietzsch und Frau Diezel als Zeitzeuginnen und Wegbeginner des langen Weges, auf den wir heute verweisen, begrüßen zu dürfen. Ich begrüße Sie herzlich auf der Wartburg, dem – wie ich finde – einem der bedeutendsten Orte für die deutsche Demokratiegeschichte – nicht nur im Hinblick auf die Verabschiedung unserer Thüringer Landesverfassung heute vor 30 Jahren. Bekannt ist die Wartburg vor allem als Wiege der deutschen Sprache, denn hier begann Martin Luther vor gut 500 Jahren seine Bibelübersetzung. Die Ermächtigung durch die Sprache ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie. 1817, unter dem Mantel des Reformationsjubiläums, es kamen hier schließlich Studenten aus ganz Deutschland zusammen. Sie forderten die Einheit des Landes und hier oben zum ersten Mal eine gemeinsame Verfassung mit garantierten Grundrechten. Auch muss ich erwähnen haben ein Teil von ihnen dann Bücher verbrannt und antisemitische Töne angeschlagen. Ich erwähne es, weil Frau Landtagspräsidentin hat darauf verwiesen, Eduard Rosenthal, der Vater unserer Verfassung, ein jüdischer Denker und Wissenschaftler, ein Gelehrter, dessen Ansehen im Nationalsozialismus in unserer Erinnerung ausgelöscht werden soll. Deshalb muss dieses Ereignis – das als „Wartburgfest“ bekannt ist – in unserer Erinnerungskultur eben differenziert betrachtet werden, aber eben nicht ausgeblendet werden, sondern als Teil unseres Weges gesehen werden. Das Fest kann zweifellos als Ursprung der Demonstrationen im heutigen Sinne gesehen werden. Es stellte für die damalige Zeit eine völlig neue Form politischer Aktivität dar. Ermöglicht wurde das nur durch die Fortschrittlichkeit von Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach. Er hatte als einziger deutscher Fürst bereits 1816 eine neuzeitliche Verfassung eingeführt, die Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit garantierte. Das war für die damalige Zeit etwas ganz Besonderes. Ein weiteres Beispiel an Fortschrittlichkeit ist die damalige Weimarer Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte. Sie wurde maßgeblich von Goethe geprägt, der im Herzogtum hohe Staatsämter innehatte. Man kann sie als Vorläufer der heute im Grundgesetz und den Landesverfassungen verankerten Freiheit für Kunst, Forschung, Lehre und Wissenschaft ansehen.

In Thüringen wurden demokratische Verfassungsideen vorgedacht und umgesetzt. Und an vielen Orten wurde hier Demokratie- und Verfassungsgeschichte geschrieben. So unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert 1919 im Thüringer Schwarzburg die erste demokratische und republikanische Verfassung von Deutschland. Sie war zuvor im Deutschen Nationaltheater in Weimar von der Nationalversammlung beschlossen worden. Freiheits- und Menschenrechte hatten nun erstmals überall in Deutschland Verfassungsrang. Die sozialen Rechte und das allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlrecht, das als aktives und passives Wahlrecht auch für Frauen galt, setzten Maßstäbe. Und Bärbel Bas hat Hermann Brill erwähnt. In diesem Zusammenhang möchte ich Marie Juchacz erwähnen, die im Reichsparlament dort mit klaren Worten das Grund gelegt hat, was später auch ihre Sozialpolitik sehr geprägt hat.

Die demokratische Vorreiterrolle Thüringens zeigte sich insbesondere auch bei der Auflösung der Thüringer Kleinstaaten und ihrem Zusammenschluss zum Freistaat Thüringen im Jahre 1920. Es war das erste Land in der deutschen Geschichte, das sich auf demokratischem Wege neu gründete. Der Jenaer Rechtshistoriker und Staatsrechtler Eduard Rosenthal hatte einen entscheidenden, ja den entscheidenden Beitrag dazu geleistet. Er fertigte den 1. Verfassungsentwurf, der zum Grundgesetz aller Menschen in Thüringen wurde. Seine verfassungsrechtlichen Prinzipien sind bis heute die tragenden Säulen der Thüringer Landesverfassung. Daher gilt er zurecht als der „Vater“ der Thüringer Verfassung. Man kann sagen, dieser Akt war auch der Akt der Bildung eines neuen Bundeslandes aus eigener Perspektive oder ich nenne es die vereinigten Staaten von Thüringen, mit denen man ein neues Kapitel deutscher Geschichte aufgemacht und gestaltet hat und so sind ja auch unsere acht Sterne im Wappen zu erklären. Sieben sind die Sterne und das achte war dann Preußen, das später dazu kam.

Insgesamt musste Thüringen im letzten Jahrhundert drei Anläufe nehmen, um zum eigenständigen Staatsgebilde mit eigener Verfassung zu werden. Die 1. Verfassung wurde Ende 1932 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Thüringen, also ein Jahr vor 1933 in Berlin und im Preußenschlag. Die 2. Verfassung vom 20. Dezember 1946 verlor mit dem Ende der Eigenständigkeit des Landes Thüringen 1952 ihre Gültigkeit und wurde ersetzt durch die Zentralisierung und durch eigene Verwaltungseinrichtungen, in denen so etwas wie eine verfassungsrechtliche Gewaltenteilung nicht mehr gegeben hat. Erst der 3. Anlauf in der friedlichen Revolution begann es, dass dort der Schwung, die Kraft und die Initiative derer, die mit den Friedensgebeten in der Kirche waren und mit der Kerze hinausgegangen sind und mit dem Ruf „Keine Gewalt“ die Türen geöffnet haben, die später das Entstehen von Thüringen erst ermöglicht hat.

1990 wurde Thüringen zum 2. Mal gegründet. Als eines von fünf neuen Ländern wurde Thüringen Teil der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Anschlussprozess erfolgte rückblickend rasend schnell und innerhalb weniger Monate. Bärbel Bas hat auch auf Schwierigkeiten und Probleme hingewiesen. Denn diese Einheit war nicht nur ein politischer Akt, sondern vor allem ein Herzenswunsch vieler Ostdeutscher, die sich nach Freiheit und Demokratie, aber eben selbstverständlich auch nach Wohlstand und der eigenen Entwicklung sehnten. Es war für alle in Ost und West eine euphorische Zeit voller Hoffnungen und Wünsche, geprägt von einer großen Aufbruchsstimmung. Ein Aufbruch in eine Zeit mit weltweit wachsendem Demokratiebewusstsein und jenseits des Kalten Krieges. Es haben sich viele Herzen damals geöffnet. Die Attraktivität des modernen demokratischen Verfassungsstaates für ein Gemeinwesen war tief im öffentlichen Bewusstsein angekommen. Weil die Ostdeutschen konkret ihre Freiheitsrechte wieder wahrnehmen konnten und weil die Westdeutschen daran erinnert wurden, dass Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten keine Selbstverständlichkeiten sind. Auch damals gab es bereits das Bedürfnis, den modernen Verfassungsstaat weiter zu entwickeln, neue Ideen und Rechte in die Verfassung aufzunehmen. Deshalb auch das starke Engagement der Bürger, die geschrieben haben und Vorschläge gemacht haben. Und auch ostdeutsche Erfahrungswerte wurden berücksichtigt und integriert. Die Thüringer Verfassung von 1993 war ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg zur Einheit und zur Gestaltung eines starken und selbstbewussten Bundeslandes. Denn sie weist einige Besonderheiten auf. Mit einem erweiterten Grundrechtekatalog gegenüber vielen westdeutschen Verfassungen und gegenüber dem Grundgesetz. Mit ihren aktuellen Staatszielbestimmungen, mit ihren sozialen Grundrechten und der Abgrenzung von grundrechtlichen Ansprüchen an den Staat, also die Wechselbeziehungen des Staatsbürgers zum Staat und des Staates zum Staatsbürger. Die Thüringer Verfassung von 1993 ist damit Ausdruck des Selbstbewusstseins der Thüringer Bevölkerung. Sie ist ein entscheidender Teil ihrer Identität und der politischen Souveränität. Ihr Wert muss aber auch den nachfolgenden Generationen erneut nahegebracht werden, weil es ist der Beginn der Ermächtigung des Staatsbürgers und des Volkes in diesem Staat, das sich zusammen den Staat gestaltet. Daher gilt mein Dank an dieser Stelle dem Thüringer Landtag, der mit seiner aktuell reisenden Verfassung dieses Geburtsjahr zum Anlass nimmt, um den Geist der Verfassung auf die Marktplätze zu tragen um zu sagen, das ist unser Fundament.

Nun, 33 Jahre nach der Wiedervereinigung, scheint die einstige Aufbruchsstimmung verflogen und der optimistische Blick in die Zukunft verstellt. Wir leben in einer Zeit mit anhaltenden Krisen, die wie durch die allgegenwärtige mediale Präsenz wie durch ein Vergrößerungsglas zurzeit wahrgenommen wird. Die schrecklichen Ereignisse von Israel, der brutale Mord, den Hamas an den Menschen begangen hat, alles das sehen wir auf einmal in einer Nähe, die deutlich macht, die Brutalität ist für uns alle erkennbar wieder vorhanden. Und diese Operation im Krisenmodus verzögert, dass wir uns mit grundlegenden Herausforderungen unserer Zeit beschäftigen. Ja, wir müssen den Klimawandel anpassen. Wenn Sie von der Wartburg ins Land schauen und sich unseren Wald anschauen, wenn Sie die Thüringer Fichtenbestände anschauen, wissen Sie, warum der Satz, wir müssen uns an den Klimawandel anpassen und mit ihm umgehen, wir müssen darauf Antworten geben, warum das so aktuell ist.

Wir müssen unser Land zügig auf erneuerbare Energien umstellen. Das sagen mittlerweile auch unsere Betriebe und die Industrie, die sehr von der Rohproduktion abhängig ist und unter den zu hohen ostdeutschen Strompreisen leidet, hat eine klare Perspektive. Deswegen sind das Themen, die tagesaktuell sind. Wir müssen ganz besonders in Thüringen damit umgehen, dass wir als Gesellschaft immer älter werden. Den vorhandenen Fachkräftemangel, Stichwort Arbeitskräftemangel, Versorgung für eine alternde Gesellschaft ist eine neue Herausforderung für uns, der wir uns aber stellen müssen. Und wir müssen mit einer durch die Digitalisierung veränderten Arbeits- und Lebenswelt zurechtkommen. All das ist anstrengend und eine Bewährungsprobe für unsere Demokratie. Ich bin froh, dass ich heute Morgen den Tag beginnen konnte mit der Eröffnung einer Betriebs- und Personalrätekonferenz, denen ich gesagt habe, das Recht auf Tarifverträge ist 1919 in die Weimarer Reichsverfassung als Verfassungsrecht aufgenommen worden. Und Betriebs- und Personalräte sind Teil der Demokratie, die heute unsere Gesellschaft prägen und die veränderte Arbeitswelt wird im Wesentlichen auch beeinflusst von Mitbestimmung und den Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Mitgestaltung. Bereits die Demokratiegeschichte Thüringens zeigt, dass das Streben nach Demokratie alleine noch nicht zu Resilienz gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus führt. Wir sehen dies beim Wartburgfest, aber insbesondere auch in der Entwicklung Thüringens von 1920 an. Und auch wenn sich wie bei jedem Wandel neue Chancen ergeben, schafft diese Situation zunächst Verunsicherung. Das führt innerhalb der Gesellschaft zu unterschiedlichen Blickwinkeln und Bewertungen bezüglich dessen, was leistbar ist und was zu schaffen ist. In der aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung „Vertrauen in Demokratie in Krisenzeiten“ finden wir ehrlich gesagt erschütternde Befunde.

Trotz leichter Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, also eine gewisse Stabilität in der Krise, ist eine Mehrheit weiterhin unzufrieden mit der Demokratie. Und die Schere zwischen Ost und West geht dabei immer weiter auseinander. Im Osten sind nur 34 % zufrieden, im Westen sind es noch 52 %. Aber die Differenz macht deutlich, dass wir unterschiedliche Blickwinkel darauf haben. Die Studie zeigt auch, dass die Zufriedenheit mit der Demokratie stark von der sozialen Lage und dem Bildungsgrad des Jeweiligen ist, der dort antwortet. Immer häufiger werden politische Probleme als zu komplex wahrgenommen. Parallel dazu scheint es eine Sehnsucht nach einfachen und vermeintlich sachlich-neutralen Antworten zu geben. Für die repräsentative Demokratie bedeutet das, dass sie ihre Stärken besser zur Geltung bringen muss. Das heißt, sie muss einen fairen Interessenausgleich schaffen, gesellschaftlichen Zusammenhalt organisieren sowie neue Wege der Beteiligung öffnen. Denn die Umfragen zeigen auch, dass die Befürwortung der Möglichkeiten direkter Demokratie eben auch stärker zunimmt. Ich zitiere: „Erst wenn jeder Mensch das Gefühl bekommt, dass er Teil der Lösung statt Teil des Problems ist, werden wir unsere Demokratie wirklich stärken.“ Zitat-Ende.

Das sagte die Bundesvorstandssprecherin von „Mehr Demokratie e.V.“ Claudine Nierth zum 30. Geburtstag des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“. Dem kann ich mich als Gründungsmitglied in Thüringen ebenso anschließen wie mit den Worten von Ralf-Uwe Beck, dem Eisenacher:

„Wir brauchen eine Vorwärtsverteidigung der Demokratie, ihren weiteren Ausbau.“ Zitat-Ende.

Demokratie muss sich also weiterentwickeln. Ich bin überzeugt, dass wir in dieser Gesellschaft mehr direktdemokratische Entscheidungen brauchen, um uns verändern zu können und um Stabilität zu behalten. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten geben, in die politischen Prozesse einzugreifen. Das lässt sich über ein weiterentwickeltes Verfassungsrecht lösen. Für mehr Mitbestimmung brauchen Bürgerinnen und Bürger aber auch zeitliche Ressourcen. Denn wir leben in einer modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft, in der viele Sachverhalte komplexer sind. Mehr Mitbestimmung setzt auch voraus, dass es Politik und Verwaltung gelingt, diese Sachverhalte nachvollziehbar zu erklären und zu kommunizieren. Wir haben die Bedeutung von barrierefreier und transparenter Kommunikation erkannt. Aber wir haben nicht ansatzweise alle Möglichkeiten jetzt schon ausgeschöpft.

Halten wir Rückschau auf unsere Verfassungsgeschichte, auf die Entwicklung der Demokratie und die Mitbestimmung der Menschen. Dann erkennen wir unzweifelhaft, wie positiv diese Entwicklung in den vergangenen 200 Jahren verlaufen ist. Ich habe auf die Wurzeln verwiesen. Wie attraktiv unsere Demokratie ist, sehen wir auch an den starken Migrationsbewegungen in die demokratischen Staaten – insbesondere nach Deutschland. Es macht einen Unterschied, ob man durch Wahlen und Abstimmungen frei und gleich in den staatlichen Willensbildungsprozess eingebunden ist und teilhaben kann. Es macht einen Unterschied, ob wir in einem Land leben, in dem die Freiheits- und Bürgerrechte, z.B. die Religionsfreiheit, und die von den Gerichten garantiert werden. Es macht eben einen Unterschied, ob man einen rechtlichen Rahmen vorfindet, der ein menschenwürdiges Dasein und die Entwicklung des Einzelnen ermöglicht. Der Erfolg eines Gemeinwesens hängt letztendlich davon ab, wie sehr sich jeder und jede Einzelne darin entwickeln und einbringen kann, wie sehr die individuellen Stärken gesehen und geschätzt werden, um das Gemeinwesen als Ganzes gemeinsam zu tragen und weiterzuentwickeln. Wenn wir das bei der Weiterentwicklung der Verfassung berücksichtigen, werden wir weiterhin in guter Verfassung sein.

Und meine sehr verehrten Damen und Herren, 1993, als diese Verfassung entstanden ist, die wir heute würdigen, war die Welt in Thüringen ziemlich in Aufruhr. Der Arbeitskampf Bischofferode, Massenentlassung, jede Familie war betroffen, jeder kannte das Thema Arbeitslosigkeit. Und trotzdem hat man die Verfassung als einen gemeinsamen Weg erkannt. Auch wenn nicht alle – ich grinse ein bisschen – denn meine Fraktion hat nicht dazu gehört, der Verfassung ihr Ja gegeben hat, bin ich heute stolz, in einem Verfassungsland zu leben, in einem Staatsidyll zu leben, in dem die Verfassung von uns allen getragen wird. Also ich habe jedenfalls meinen Frieden nicht nur jetzt gemacht mit dieser Verfassung, sondern damals war ich auch keiner derer, die draußen gesessen haben und versucht haben, die am Hof waren zu hindern. 30 Jahre später darf ich sagen, ich war bewusst nicht dabei und ich bin heute froh, dass wir eine Verfassung haben, mit der wir alle zusammenarbeiten können. Die Krisen von 1993 haben wir gemeinsam gemeistert. In der Zukunft bewegen wir uns gerade. Lassen wir uns jetzt nicht aus dem Tritt bringen, sondern lassen Sie uns deutlich machen, die Verfassung muss der Kitt sein, der diese Gesellschaft zusammenhält. Deswegen danke Allen, die sich vor 30 Jahren aufgemacht haben, diesen Weg einzuleiten und uns allen einen guten Weg für die nächsten 30 Jahre. Vielen Dank.