2024 wirft seine Schatten voraus

Im Jahr 2024 wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Und auch wenn bis dahin noch 12 Monate ins Land gehen werden, konnte man in den vergangenen Tagen bereits einen Vorgeschmack darauf bekommen, welch schmutziger Wahlkampf uns alle erwarten dürfte. Hauptprotagonist war – man muss leider sagen: wieder einmal – Hans-Georg Maaßen, seines Zeichens CDU-Mitglied, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a.D. sowie seinerzeit erfolgloser Direktkandidat für die Südthüringer CDU im Bundestagswahlkreis 196.

Am 13. August, dem 62. Jahrestags des Baus der Berliner Mauer, war er sich bei Twitter nicht zu schade dafür, seinen Landesvorsitzenden, Herrn Prof. Voigt aufzufordern, „dass er unverzüglich nach der Sommerpause ein konstruktives #Misstrauensvotum gg den Kommunisten #Ramelow beantragt und sich mit den Stimmen der #Antisozialisten zum Ministerpräsidenten wählen lässt.“ Soviel „Mut und antisozialistischen Ehrgeiz“, abermals Zitat Maaßen, „sollten ein LV haben.“ Was Herr Maaßen hier fordert ist nicht mehr und nicht weniger als eine Kooperation von CDU und AfD mit dem Ziel, einen Ministerpräsidenten von Gnaden einer Partei zu installieren, die der Thüringer Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistisch“ einstuft. Von der politischen Instrumentalisierung der Opfer an der innerdeutschen Grenze für billigen rechten Klamauk ganz zu schweigen.

Es war derselbe Herr Maaßen, der sich bereits am 08. August auf dem hauseigenen Fernsehsender der FPÖ mit dem sinnfälligen Namen FPÖ TV darüber verbreitete, ich wolle – Hand in Hand mit dem Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes – ein „sozialistisches Kambodscha“ in Thüringen errichten. Für alle, die es nicht wissen: in Kambodscha errichteten die sog. „Roten Khmer“ in den 1970er Jahren ein totalitäres Terrorregime und exekutierten einen Völkermord am eigenen Volk, dem zwischen 750.000 und zwei Millionen Menschen zum Opfer fielen. Dass ein ehemaliger Verfassungsschutzpräsident wie Herr Maaßen mich und die Thüringer Landesregierung in die Nähe von Völkermördern rückt, kann mit normalen Vernunftargumenten kaum mehr erklärt werden.

An anderer Stelle im gleichen Interview scheint mir aber deutlich klarer zu werden, weshalb Herr Maaßen auf diese unsägliche Weise gegen mich polemisiert. Er verweist darauf, dass ich als „Kommunist“ 27 Jahre lang – aus seiner Sicht zurecht – vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. Und in der Tat: der Verfassungsschutz hat mich überwacht. Gegen diese Überwachung habe ich geklagt und im September 2013 – also in der Amtszeit von Herrn Maaßen als Verfassungsschutzpräsident – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Recht bekommen. Herr Maaßen behauptet nunmehr, er habe meine Beobachtung nur eingestellt, weil das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt habe, dass die Beobachtung von Parlamentariern rechtswidrig sei, nicht, weil ich, abermals Zitat Maaßen, „harmlos“ geworden sei. Diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern zeigt auch in eklatanter Weise, dass Herr Maaßen unser oberstes Gericht nicht respektiert.

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtet (in Gänze nachzulesen hier) heißt es nämlich wörtlich:

 

„Nach den Feststellungen der Fachgerichte ist der Beschwerdeführer individuell nicht verdächtig, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen. Seine Beobachtung wird ausschließlich mit seiner Mitgliedschaft und seinen Funktionen in der Partei DIE LINKE beziehungsweise zuvor der PDS und der Linkspartei.PDS begründet.“

sowie

„Zugleich wurde ausdrücklich festgestellt, dass der Beschwerdeführer individuell nicht verdächtig ist, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 – 16 A 845/08 –, juris, Rn. 104; vgl. auch BVerwGE 137, 275 <303, Rn. 67 f.>).

Dass Herr Maaßen diese Inhalte verschweigt zeigt, dass er offenbar diese Niederlage niemals verwunden hat.

Aber er verschweigt sie nicht nur, sondern er verdreht die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes in ihr Gegenteil. Ich sei nicht „harmlos“ geworden – im Gegenteil, er weiß genau, wie ich seit nunmehr neun Amtsjahren das Land Thüringen zum Kommunismus geführt habe. Außer ihm hat es allerdings keiner bemerkt. Deshalb muss er vor meiner angeblichen Harmlosigkeit so drastisch warnen und seine CDU auffordern, sofort zu handeln, um den Massenmord an der Thüringer Bevölkerung zu verhindern. Man fragt sich, wann Maaßen eigentlich so falsch abgebogen ist, oder ob er immer schon diesen Geist in sich trug.

 

Festzuhalten bleibt, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt hat, dass der Verfassungsschutz mich unter der Präsidentschaft von Herrn Maaßen verfassungswidrig überwacht hat. Hier wurde schlicht die Verfassung mit Füßen getreten anstatt die Verfassung zu achten und einzig er hat dafür die Verantwortung zu tragen.

Von dieser Warte aus betrachtet ist Herr Maaßens persönlicher Rachefeldzug gegen mich wahrscheinlich nicht mehr als der Versuch, das eigene rechtliche Versagen zu überdecken.

Für mich bleibt es allerdings dabei: die Qualität unseres Rechtsstaates zeigt sich gerade daran, dass ich mich als Bürger gegen einen anmaßenden Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen erfolgreich zur Wehr setzen konnte, der mit seinem gegenwärtigen Agieren noch einmal belegt, welche eklatante Fehlbesetzung er für das ihm anvertraute Amt war und wie überfällig seine seinerzeitige Ablösung.