Staatsfeind Nr. 1?

Angeblich hat das Bundesinnenministerium die Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz zurückfahren lassen. Es würden schon seit November nur noch einzelne, besonders gefährliche Strömungen der Partei observiert. Aha. Dann gehöre ich offensichtlich zu den ganz schlimmen Fingern. Oder das Innenministerium lügt. Aber das kann ja eigentlich nicht sein. So was würden die doch nicht machen. Oder?

Die Anwälte der Bundesregierung haben jedenfalls mal wieder einen Brief ans Bundesverfassungsgericht geschickt, wo sie neuerlich zu meiner Verfassungsbeschwerde gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz Stellung nehmen. Von einem Zurückfahren der Datensammelei ist da keine Rede. Stattdessen wird begründet, warum man im Hause Friedrich die Erhebung von Informationen über frei gewählte Abgeordnete für unbedenklich hält.

Immerhin bekomme ich Signale, dass das Verfassungsgericht tatsächlich noch in der ersten Jahreshälfte über die Sache entscheiden will. Das ist gut so, denn ich halte die Beobachtung nicht nur für bedenklich, sondern für rechtsstaatswidrig. Die Regierung kann doch nicht die parlamentarische Opposition per Geheimdienst ausspionieren lassen. Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik. Und jetzt noch eine falsche „Entwarnung“ zu verbreiten, ist besonders dreist.

Ansonsten habe ich noch einen Nachtrag zum letzten Tagebucheintrag. Da hatte ich ja darüber geschrieben, dass im Bundesrat längst andere Mehrheiten möglich und im Sinne einer besseren Politik für die Länder auch nötig wären. Für die Webseite der Bundestagsfraktion habe ich den Gedanken in einem Artikel noch etwas ausführlicher formuliert.