Sondierungsgespräche als Scheingefechte

Der Tag ist stark presselastig belegt u.a. habe ich ein langes Hintergrundgespräch mit Herrn Kaczmarek von der Thüringische Landeszeitung. Es ist eine Kombination aus Hintergrundgespräch und Informationen die er in seinen Artikeln nutzen will.

Ein Teil des Prsessegesprächs hat jedoch schon am Abend nur noch Nullwert. Die Hoffnung auf einen Politwechsel in NRW ist geplatzt. Nach einer einzigen Sondierungsrunde weiß Fr. Kraft, dass weitere Gespräche aus ihrer Sicht keinen Sinn machen und sie verkündet im gleichen Atemzug, dass sie die CDU schon eingeladen hat. Abstrus wird es, als Herr Rüttgers anschließend verkündet, dass er sich freut, dass Fr. Kraft seine Einladung angenommen hat.

Das sind schon seltsame Spielchen. Klar ist, dass die SPD auch mit Fr. Kraft nicht die Kraft haben wird einen echten politischen Wechsel einzuläuten. Dann lieber kuscheln mit der CDU.

Darüber hatte ich mit Kaczmarek geredet und meine Hoffnung auf Rot-Grün-Rot erläutert, auch wenn ich dabei meine Skepsis nicht verborgen habe.

Am Nachmittag besuchen wir das neue Studio von Salve.TV. André Blechschmidt und ich hatten uns dort verabredet, denn immerhin haben wir jetzt ein neues Stadtfernsehen. Salve.TV geht es um internetbasiertes Fernsehen. Das Portal von Salve.TV hat pro Monat eine Million Zugriffe. Das zeigt doch deutlich, dass es sich für und lohnt, unsere Kompetenzen bei Web 2.0 immer deutlicher auszubauen.

Vor unserem Termin bei Salve.TV haben wir noch kurz einen Geburtstagsbesuch im Kinoklub gemacht. Dieser hat immerhin 35. Jahre erfolgreiche Arbeit geleistet. Ich bringe angesichts des schlechten Wetters Sonnenblumen mit und wir buchen gleich für die Fraktion eine komplette Vorstellung für den sehenswerten Film „Plastic Planet“

Dann erreicht mich noch das Schreiben meiner Anwaltskanzlei, in der wir gegen die Revision meines vorm Bundesverwaltungsgericht gewonnen Prozesse vorgehen. In meiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht habe ich zwar Recht bekomme, dass ich als Mitglied und Funktionär der Partei DIE LINKE nicht überwacht werden darf. Jedoch wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, die ich entschieden zurückweise. Das Berufungsgericht geht zu Unrecht davon aus, dass die Partei DIE LINKE zulässigerweise vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Aus unserer Sicht ist bereits die Beobachtungstätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber der Partei DIE LINKE unzulässig.

Den gesamten Antrag kann man hier im PDF-Format herunterladen und nachlesen: dokumente/Bundesverwaltungsgericht_Mai-2010.pdf