Überraschender Zahnarztbesuch und ein verspäteter Brüderle

Am Morgen machen wir uns alle gemeinsam auf den Weg in den Landtag, denn Germana hat dort einige Gesprächstermine, ich fürs erste einen normalen Bürotag vor mir und der Vierpfötler ist ja sowieso dabei. Am späten Vormittag muss Germana dann nach Berlin, hat aber eigentlich noch einen Zahnarzttermin im Kalender stehen. Da bei mir auch eine Kontrolle nötig ist, übernehme ich kurzfristig den Termin, was in der Zahnarztpraxis für mittelgroßes Erstaunen sorgt. Da ich die Umstände aufklären kann und die Frage ob Frau oder Mann auf dem Zahnarztstuhl doch nicht den Riesenunterschied ausmacht, bekomme ich die Kontrolluntersuchung. Ein paar Minuten später weiß ich dann, dass alles in Ordnung ist und nichts ausgebessert werden muss. Kritische Mitleser denken jetzt wohl, dass ich auch zukünftig immer schön weiter Reißnägel zum Frühstück essen kann ;-).
Nach dem Zahnarzt geht es ab nach Plauen, wo ich zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung eingeladen bin. Erfreulicherweise ist der Saal mit einer Mischung aus Parteimitgliedern und interessierten Bürgern gut gefüllt. Wir reden über Die Linke und ihren Entwicklungsprozess, aber natürlich auch über den Sozialstaat und Westerwelles diffamierende Äußerungen.
Auf der Rückfahrt lese ich im Netz, dass Herr Brüderle (das ist unser Bundeswirtschaftsminister, von dem man sonst eigentlich nie etwas hört) sich jetzt über eine Äußerung von mir vom 18. Januar aufregt. An dem Tag hatte ich in einer N24-Sendung mit dem FDP-Politiker Lindner über das Thema Arbeitszwang diskutiert (siehe Tagebucheintrag) und den Arbeitszwang für Hartz-IV-Empfänger auch als solchen bezeichnet. Mal davon abgesehen, dass Herr Brüderle ein bisschen spät dran ist, frage ich mich, was eigentlich der Verfassungsschutz zu den Ideen von Brüderle und Westerwelle meint. Schließlich hat der Sozialstaat nach Artikel 20 GG Verfassungsrang. Daraus ergibt sich unter anderem, dass jedem Bürger ein Existenzminimum garantiert werden muss. Wenn dann Arbeitssuchende zum Schneeschippen eingesetzt werden sollen, dann müssen sie auch dafür bezahlt werden. Das würde funktionieren, wenn man den Kommunen nicht vorher das Geld wegnehmen würde, um Steuererleichterungen für die eigene Klientel zu finanzieren.