
Meinungsmache: Auf dem rechten Auge blind? Verfassungsschutz in der Krise
Auf der Webseite und im Tagebuch vor dem 4. Februar 2011
Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:
"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.
Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.
An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."
(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.
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