Zwei funktionierende Säulen für die Migrationspolitik – meine Überlegungen

Wenn man Bewegung in den Diskurs um Einwanderung und Asyl bringen will, dann muss man über eine Gesamtkonzeption verhandeln und für Mehrheiten werben. Wenn Deutschland ein Einwanderungsland sein muss (und es faktisch bereits ist), dann muss es auch ein Einwanderungsland sein wollen. Tabus zu errichten und sich dahinter zu verstecken, bringt uns nicht voran. Das meine ich, wenn ich meine Bereitschaft zu Verhandlungen in diesen Angelegenheiten versichere – und dahinter stecken folgende Überlegungen:

Wir brauchen zwei (endlich) funktionierende Säulen für die Migration.

1. Ein starkes Asylrecht für Verfolgte,
2. Liberales Einwanderungsrecht für (nicht verfolgte) Migrantinnen und Migranten.

Wir wollen gerade kein „politisches Geschacher“, wie mir Pro Asyl heute vorwirft, sondern ein Gesamtsystem für die Bereiche Asyl und Einwanderung, das für Geflüchtete, andere Migrant/innen und die Aufnahmegesellschaft funktioniert.

Das Asylrecht ist dabei aus meiner Sicht unser höchstes Gut. Humanitäre und verfassungsrechtliche Grundsätze, die sich auch aus der deutschen Geschichte ergebe, sind hier der Maßstab. Verfolgte Menschen müssen Schutz bekommen – dazu gehört auch eine unabhängige Asylverfahrensberatung und der Schutz vor Abschiebung im laufenden Verfahren – so wie es auch der EuGH festgestellt hat.

Daneben braucht Deutschland dringend ein modernes Einwanderungsrecht, um außerhalb von Asylantragsverfahren auch eine geregelte Migration zu ermöglichen.
Für die Menschen, die schon hier sind und die bereits Integrationsleistungen erbracht haben oder aufgrund von Kettenduldungen in Deutschland leben, muss so schnell wie möglich eine Altfallregelung geschaffen werden. Alles andere verhindert erfolgreiche Integration von Menschen, die ohnehin auf absehbare Zeit nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.

Ich mache mich dafür stark, dass ich Zukunft auch ein Wechsel zwischen dem Asylverfahren und dem regulären Einwanderungsverfahren („Spurwechsel“) möglich ist. Mit dieser Möglichkeit würde – bei einem vernünftigen, liberalen Einwanderungsrecht – die Beanspruchung des Asylverfahrenswegs ganz maßgeblich sinken. Das BAMF würde dadurch entlastet und gewönne Kapazitäten, die qualitativ bessere Prüfungen und Bescheide ermöglichen. In Folge dessen werden auch die hohen Belastungen der Verwaltungsgerichte zurückgehen.

Wenn wir ein verlässliches Zweisäulensystem – aus Asylrecht und liberalen Einwanderungsregelungen – schaffen, wird das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr als „Zusatzabschreckung“ Anwendung finden. Bekanntlich wurde dieses Konzept deshalb etabliert, weil es bisher kein allgemeines, modernes Einwanderungsrecht gibt. Auf diese Weise wurden Menschen, die nach Deutschland kamen, in aller Regel auf den Asylverfahrensweg gezwungen.

Wenn man zu Verhandlungen kommen will, dann muss man auch verhandlungsbereit sein – ohne gleichwohl die Grundsätze unseres Rechtsstaats oder der Humanität zu zerstören. Deshalb gilt für mich auch weiterhin: Eine Abschiebung in Tod oder Folter darf es nicht geben. Asyl ist Menschenrecht.
Es braucht also pragmatische Lösungen, die Humanität und Menschlichkeit niemals aus dem Auge verlieren.