Schweigen über den Papst als V-Mann

Es ist immer wieder erstaunlich, wie eng scheinbar die Tätigkeit bei einem deutschen Inlandsgeheimdienst mit einer starken Neigung zu schlechtem Gedächtnis einhergeht. Gestern im Untersuchungsausschuss gingen wir der Frage nach, warum der Verfassungsschutz seinen NPD-V-Mann auf Quittungen mit den Namen „Christian Köckert“ oder „Papst Benedikt“ unterschreiben ließ. Ob es was damit zu tun hatte, dass der Empfänger als Insolvenzschuldner unter gerichtlicher Aufsicht stand? Da wurde wohl lieber der Mantel des Schweigens darüber gedeckt, denn wenn man den Insolvenzverwalter informiert hätte, wäre die Quelle ja aufgeflogen. Oh oh.

Der Mantel des Schweigens fiel auch über die Hinweise des NPD-Mannes, dass seine Partei Spenden mit und ohne Quittungen annehme. Und gestern während der öffentlichen Vernehmung des Zeugen sitzen dann da die Vertreter der Staatskanzlei, des Innen- und Justizministeriums und nehmen die Aufzählung der wohl vom Verfassungsschutz geduldeten Straftaten zur Kenntnis. Empört sind sie dann jedoch, als ich eine Anzeige gegen die NPD wegen des Verdachts auf illegale Parteienfinanzierung ankündige.

Müssten die Juristen der Landesregierung nicht selber handeln, wenn zunehmend von begangenen Straftatbeständen die Rede ist? Oder ist das der reflexhafte Umgang mit Geheimdiensten: alles geheim lassen? Ist nicht andauerndes Schweigen auch andauernde Duldung? Das alles sind Fragen, die der gestrige Tag aufwarf und um die ich mich am Montag weiter kümmern muss. Gestern Abend ging’s dann noch zur Klausur des Landesvorstandes und nun ist das Wochenende schon wieder halb rum. Schönen dritten Advent allerseits!