Heute gilt’s: Darf Attila in die Staatskanzlei? Und was ist mit dem Stubenkater?

Weiberfastnacht, 11.11 Uhr – noch etwa drei Stunden, dann wird es hier im Landtag endlich eine Antwort auf die zentralen Fragen dieser Legislaturperiode geben: Dürfen überhaupt, und zwar unabhängig ob rundlich oder nicht, Stubenkater in die Staatskanzlei? Dürfen generell im Allgemeinen Haustiere mit in die Staatskanzlei gebracht werden, so z. B. Jack Russell Terrier? Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit keine kleinen grauen Mäuschen in der Staatskanzlei sich der Akten bemächtigen? Wäre nicht der Einsatz eines Stubenkaters sinnstiftend, falls ggf. Mäuse in der Staatskanzlei sich verbreiten oder gar auf dem Tisch tanzen?

Das sind die Fragen aus meiner mündliche Anfrage mit dem Titel „Stubenkater in der Staatskanzlei“, die heute als Sonderdrucksache 5/1 Parlamentsgeschichte schreiben wird. Es ist die erste Anfrage im Landtag, die keine reguläre Drucksachen-Nummer bekommt, sie wird auch nicht während der normalen Fragestunde behandelt, sondern in einem eigenen Tagesordnungspunkt, direkt im Anschluss an die Fragestunde. Das „Zeitdokument“ wird in Zukunft in keiner Parlamentsdatenbank mehr zu finden sein, dafür aber hier auf meiner Seite. 🙂

Die Idee für die Initiative entstand, nachdem die SPD-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Heike Taubert, mich in einer Pressekonferenz als „rundlichen Stubenkater“ tituliert hatte. Wer Scherze mit mir macht, muss damit rechnen, dass ich den Spaß mitmache – deshalb jetzt die Anfrage. Eine schöne Narrenzeit allerseits!