Unterhaltsam aber nicht aufklärend

Die Landtagssitzung läuft. Gestern Nachmittag haben wir über die Situation in der Landesregierung debattiert und bekamen ein echtes Schauspiel geboten. Nachdem ich die Dringlichkeit unseres Antrags auf Rücktritt von Schwarz-Rosa – das Video der kurzen Rede gibt es hier – begründet hatte, trat der CDU-Fraktionsvorsitzende ans Rednerpult und erklärte, wie gut doch die Regierung zusammenarbeite. Man habe ja so viel erreicht. Zum Beispiel sei die Forstreform gemeinsam umgesetzt wurden. Oh ja, die Forstreform. Wen interessieren die Einführung der Gemeinschaftsschule oder die Einstellung ausreichend neuer Lehrer? Was nützt eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform? Wer stört sich an den gegenseitigen Raffgier-Vorwürfen der Koalition? Das alles ist doch nichtig, schließlich hat diese tolle Regierung eine Forstreform hingekriegt.

Unser Antrag auf Dringlichkeit wurde dann abgelehnt. So ganz sicher war sich die CDU dessen allerdings nicht. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer hat vor der Abstimmung noch schnell beantragt, dass eine Zweidrittel-Mehrheit für die Dringlichkeit notwendig ist.

In der anschließenden Aktuellen Stunde haben dann Staatskanzleiministerin Walsmann und Wirtschaftsminister Machnig wortreich erklärt, warum sie nichts Konkretes zum Skandal um die Doppelalimentierung sagen können, sie bei sich selbst aber schon mal ganz sicher keine Schuld sehen. Irgendwann soll aber alles offen gelegt werden.

Was auch immer dann bei dieser Offenlegung raus kommt, schon jetzt steht fest, dass alle Beteiligten ihren moralischen Kompass verloren haben. Selbst wenn es eine Rechtsauslegung gibt, die alle Zahlungen für rechtmäßig erklärt, ist das Doppelverdienen noch lange nicht anständig. Jedem Hartz-IV-Empfänger wird alles angerechnet und die Leute, die sowieso schon ein Gehalt im fünfstelligen Bereich haben, tun alles dafür um noch mehr aus der Staatskasse zu bekommen.

Dazu passt übrigens auch der Fall des früheren Thüringer Kulturstaatssekretärs Jürgen Aretz. Der wollte zusätzlich zu seiner Beamtenpension noch eine Sonderrente von der Thüringer Aufbaubank, weil er für die auch eine Weile gearbeitet hat. Als ihm gesagt wurde, dass die Pension und die Sonderrente miteinander verrechnet würden, wollte er die Sonderrente gerne als Einmalzahlung in Höhe von 318.000 Euro haben. Die entsprechende Klage wurde jetzt zum Glück abgewiesen.