Hat er oder hat er nicht?

Nach dem Donnerstagabend mit Aiman Mazyek holte ich ihn am nächsten Morgen zu einem Termin bei Salve TV ab. Dort wurde eine lange Aufzeichnung zum Thema Rassismus gedreht. Danach stand mit unserer Pressekonferenz ein letzter gemeinsamer Termin auf dem Programm.
Ich bin anschließend direkt in die Landespressekonferenz gewechselt, um den Journalisten unsere aktuellen Schwerpunkte der kommenden Plenumswoche zu erläutern. Konkret werden wir uns mit der Solidarität mit den Beschäftigten von Bosch Solar und der verspäteten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten beschäftigen.
Danach komme ich dann endlich auch dazu, den Pressespiegel lesen zu können und mir fällt sofort ein Artikel in der Thüringer Allgemeinen auf. „Ramelow unterstellt Führung des Rechnungshofs Gesetzesbruch“ titelt diese und unterstellt mir damit, ich hätte dem Rechnungshof gesetzweswidriges Verhalten vorgeworfen. Nur im Text steht nichts dazu. Ich werde zitiert, dass ich es hätte tun können. Getan habe ich es aber nicht liebe TA. So steht es auch in meiner Antwort auf die Erklärung des Rechnungshofes. In den Kommentaren wird dann auch die Verwirrung deutlich. Nicht ohne Grund fragt ein Kommentator nach, ob ich denn nun habe, wie in der Überschrift suggeriert oder hätte ich es tun können, wie ich zitiert werde?
Ich sage: Ich habe wirklich nicht. Hauptsache die TA hat wieder eine spektakuläre Überschrift über gesetzwidriges Verhalten was ich gar nicht vorgehalten habe. Alle die sich umfänglich und vor allem richtig informieren wollen sei auf meine Pressemitteilung dazu verwiesen.