Entscheidung getroffen?

Wie gehen wir als Gesellschaft mit dem Thema Tod um? Warum fällt es uns so schwer, darüber zu sprechen?

Wenn das Leben gerade, in geordneten Bahnen verläuft, ist es verständlich, dass wir dieses Thema gern ausklammern. Es ist unbequem sich mit dem eigenen und dem Sterben naher Angehöriger zu beschäftigen. Wenn das Leben aber aus der Bahn gerät, unerwartet abbiegt und kompliziert wird, wünscht man sich oft, diese unangenehmen Fragen schon früher gestellt und beantwortet zu haben. Als meine Mutter im Sterben lag und ich vor der Entscheidung stand, ob die Maschinen abgestellt werden sollen, war ich überfordert. Mein erster Impuls: ich wollte einfach nur weglaufen. In diesem Moment wurde mir bewusst, wie wichtig es ist zu wissen, was sich die Menschen um einen herum gewünscht hätten. Der Tod gehört zum Leben dazu und deshalb sollte er auch in Gesprächen mit unseren Angehörigen Platz finden. Was will ich? Was wollen meine Liebsten?

Diese Fragen sollte man sich auch beim Thema Organspende stellen. Wenn sie geklärt sind, kann man den Angehörigen die schwere Zeit des Sterbeprozesses erleichtern. Sie können sich dann auf die Trauer konzentrieren, weil alles im Sinne der Patientin oder des Patienten passiert. Während in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung gilt, wird aktuell ein neuer Gesetzesentwurf zur Widerspruchsregelung diskutiert. Ich unterstütze diesen Entwurf, weil er Organspende stärker in die Mitte der Gesellschaft rückt und so der Kulturwandel angestoßen werden kann, den wir bei diesem Thema dringend brauchen. Über 8000 Menschen stehen auf der Warteliste und sind auf ein Spenderorgan angewiesen, das oft ihre einzige Überlebenschance ist. Für diese Patient*innen und ihre Angehörigen bleibt nur die Hoffnung, dass rechtzeitig ein passendes Organ verfügbar ist.

Es herrscht breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass wir mehr Organspenden brauchen. Seit Jahren wird versucht, durch Aufklärungs- und Werbekampagnen mehr Menschen zu einer Entscheidung zu bewegen und die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass diese Bemühungen nicht den gewünschten Effekt hatten. Viele Expert*innen aus der Medizin sprechen sich unter anderem deswegen für die Einführung der Widerspruchsregelung aus.

Viele europäische Länder, insbesondere diejenigen mit höheren Organspenderaten als Deutschland, haben eine solche Regelung bereits eingeführt. Dabei sei das nicht nur als Vergleich erwähnt, sondern auch als Umstand mit konkreten Folgen. Wer in einem solchen Land verunglückt, unterliegt dort erstmal der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Das heißt wenn kein erklärter Widerspruch vorliegt, gilt man zunächst als Organspender oder Organspenderin. Zudem ist Deutschland mit anderen Ländern durch Eurotranplant verbunden, worüber Organspenden koordiniert werden. In allen Ländern dieses Verbands, mit Ausnahme Deutschlands, gilt die Widerspruchsregelung. Indirekt profitieren wir also heute schon davon, denn wir erhalten deutlich mehr Organe als wir an andere Länder abgeben. Auch die Kirchen sehen in der Organspende einen Akt der Nächstenliebe, stehen der Widerspruchsregelung aber kritisch gegenüber. Sie betonen die Bedeutung einer selbstbestimmten, aktiven Entscheidung. Aus meiner Sicht schließt sich das jedoch nicht aus: auch die Widerspruchsregelung setzt auf eine aktive Entscheidung, nur mit mehr Nachdruck.

Aus kirchlicher Perspektive steht für mich etwas anderes im Zentrum. Das Leben zu schützen, gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Christentums. Das heißt an dieser Stelle vor allem auch Leben retten. Als mein Sohn eine Knochenmarksspende benötigte war das eine unglaublich lange und kräftezehrende Zeit, voller Angst um ihn. Nach viel Frust und Verzweiflung, weil die erste Gabe sich nicht mit seinem Körper verband, gelang schließlich die Spende von mir, die ihm das Leben rettete. Ich bin unendlich dankbar, dass alles gut gegangen ist und verstehe seither umso deutlicher, die Verzweiflung und Belastung der Patient*innen und ihrer Angehörigen, die auf ein Spenderorgan warten. 85 % der Deutschen stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, 62 % haben bereits eine Entscheidung für sich getroffen, aber nur 45 % haben ihre Entscheidung dokumentiert. Hier besteht also eindeutig Handlungsbedarf, um die Lücke zwischen positiver Haltung und tatsächlich dokumentierter Spendebereitschaft zu schließen. Wenn im Sterbefall kein dokumentierter Wille vorliegt und den Angehörigen nichts bekannt ist, stimmen nur 23 % einer Organentnahme zu. Wird der gesellschaftliche Standard politisch in Richtung Organspende verschoben kann das eine Ermutigung und Entlastung der Angehörigen sein.

Nach der derzeitigen Zustimmungslösung, muss ausdrücklich eingewilligt worden sein, damit Organe gespendet werden können. Der Gesetzentwurf, den ich unterstütze, kehrt dieses Prinzip um: jeder und jede gilt als Organspenderin oder Organspender, sofern kein Widerspruch vorliegt. Aktiv werden müssen dann diejenigen, die einer Organspende widersprechen möchten. Die Freiwilligkeit bleibt dabei gewahrt, denn es ist jederzeit und ohne Begründung möglich, die eigene Ablehnung zu erklären und zu dokumentieren. Die Frage, ob man bereit ist, Organe zu spenden, bleibt eine hochindividuelle Entscheidung, die jeder Mensch nur für sich selbst treffen kann. Dabei spielen persönliche Erfahrungen, religiöse Überzeugungen und die eigenen Wertvorstellungen eine große Rolle. Der Gesetzgeber legt dafür nur den Rahmen fest, und greift nicht in die individuellen Überlegungen ein. Ich halte es für zumutbar, im Sinne des Allgemeinwohls und zur Entlastung der Angehörigen, eine Entscheidung zu treffen.

Dabei ändern sich die Wege der Dokumentation des Willens nicht. Der Organspendeausweis sowie Patientenverfügung und andere schriftliche Erklärungen bleiben gültige Formen die Entscheidung festzuhalten. Das 2024 eingeführte Organspenderegister hat zusätzlich den Vorteil die Auffindbarkeit des Willens jederzeit zu gewährleisten. Deshalb soll es mit dem neuen Gesetz nochmal mehr in den Fokus gerückt werden. Im Todesfall kann dann schnell festgestellt werden, was der Wunsch des Patienten oder der Patientin war. Auch die Angehörigen werden weiterhin miteinbezogen: Gab es eine aktuellere Äußerung als die Dokumentierte? So wird auf mehreren Ebenen sichergestellt, dass der Wille des Patienten oder der Patientin Gehör findet.

Wichtig ist auch zu sagen, dass die Widerspruchsregelung keine Widerspruchslösung ist. Sie wird zwar oft so genannt, ist aber nur eine der Maßnahmen, die dazu führen sollen, das Thema präsenter zu machen und mehr Menschen dazu zu bewegen eine informierte und aktive Entscheidung zu treffen. Die Änderung von der Zustimmungs- zur Widerspruchsregelung soll zunächst durch eine lange Übergangsphase vorbereitet werden. In diesem Zeitraum werden alle volljährigen Bürger*innen postalisch angeschrieben und zu einer aktiven Entscheidung aufgefordert bzw. über die Konsequenzen bei nicht Entscheidung aufgeklärt. Dazu sollen auch breite und umfassende Aufklärungs- und Informationskampagnen kommen, die mehr Transparenz schaffen sollen. Zudem halte ich es für notwendig einen Blick auf die Strukturen im Krankenhaus zu werfen. Es braucht standardisierte Abläufe, um gute Zusammenarbeit an Schnittstellen zu gewährleisten und verbesserte Verfahren, um potenzielle Spender*innen rechtzeitig zu erkennen.

Insgesamt ist die Widerspruchsregelung mehr als eine rechtstechnische Änderung. Sie ist ein Anstoß, Organspende als gesellschaftliche Aufgabe neu zu verstehen: als Einladung und Aufforderung zur aktiven Entscheidung, als Entlastung für Angehörige und als Ausdruck von Solidarität und Nächstenliebe. Ein Nein zur Organspende hat meinen großen Respekt, aber ich möchte es ermöglichen, dass sich jeder Mensch frei entscheidet. Aber ich erwarte, dass er sich entscheidet. Fast alle uns umgebenden Staaten haben es mittlerweile so geregelt und wir würden uns nur dieser Regel anschließen. Ich habe meine Entscheidung getroffen und möchte Sie ermutigen, das auch zu tun.