Der Deckel ist drauf!
Unser Bundesparteitag hat in Potsdam einen Deckel für die Diäten unserer Abgeordneten im Bundestag und Europaparlament beschlossen.
Ich begrüße den Beschluss – auch wenn er noch einige Makel hat, die wir besprechen und klären müssen. Aber der nun von den Delegierten gefasste Beschluss ist schon einmal erheblich besser, als es der ursprüngliche Antrag war. Da gilt mein Dank dem alten Parteivorstand, den Delegierten des Bundesparteitag und auch ausdrücklich meinem Thüringer Landesverband für seinen eigenen Antrag sowie Janine Wissler für ihre kluge Wortmeldung vorweg und auch dem Landesverband Nordrhein-Westfalen unserer Partei für ihre Vorschläge. Am Ende ist es Dank der intensiven innerparteilichen Debatte und den Wortmeldungen aus der Fraktion sowie unserer Fraktionsvorsitzenden gelungen, den Antrag zu verbessern und zustimmungsfähig in unserer Partei und den Fraktionen zu machen.
Explizit denkt der Beschluss nun die eingeübte Spendenpraxis der Abgeordneten vor allem in den ostdeutschen Landesverbänden mit und stellt klar, dass deren erfolgreiche, zum Teil jahrzehntelange Arbeit nicht konterkarriert werden darf. Hier müssen sich nun die Landesverbände und Fraktionen auf den Weg machen, und mit dem Vorstand gute Lösungen finden. Ausdrücklich hält der Beschluss auch offen, dass eine Satzungsänderung möglicherweise nötig sein kann und dann auf einem kommenden Parteitag beschlossen werden muss. Dazu heißt es: „Sollte eine Verankerung in der Satzung notwendig sein, soll der Parteivorstand eine solche dem Parteitag vorschlagen.“ Grade hier sehe ich noch den größten Bedarf, weiterhin an der Schärfung und Konkretisierung des Beschlusses zu arbeiten – aber der erste Schritt ist dank der Debatte im Vorfeld gemacht. Durch die veränderte Summe des „Deckels“ könnte auch die Gefahr gebannt, oder zumindest entschärft, worden sein, dass ein solcher „Deckel“-Beschluss verfassungswidrig sein könnte. Denn auf diese Gefahr wies ja unter anderem ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hin. Um von Dritten finanziell – und somit gegebenenfalls auch politisch – nicht abhängig zu werden, müsse ein Abgeordneter 50% der Diät für sich frei verwenden können, so legen relevante Jurist*innen die geltende Gesetzes- und Verfassungslage aus. Auch hier dürfen wir keine Regelungen beschließen, die am Ende juristisch keinen Bestand haben und Abgeordneten ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob sie sich an Regelungen halten oder nicht.
Auch die Frage, wie man mit besonderen Belastungen von Abgeordneten umgeht – seien es hohe Kosten für Kinderbetreuung oder für Pflege von Angehörigen -, gibt es nun Veränderungen zum Positiven. Der Bezug auf Tarifverträge zur Definition des Diäten-Deckels ist ein richtiger Schritt gegenüber den Abgeordneten, aber eben auch ein gutes Signal nach Außen. Denn Tarifverträge und entsprechend gute Bezahlung sind ja unser Ziel für alle Menschen. Es war ein fatales Zeichen, dass wir durch den ursprünglichen Antrag und die unglückliche Debatte vor dem Parteitag Arbeiter*innen und Angestellte mit Gehältern von 3.000 Euro aufwärts in den Verdacht brachten, ihr Verdienst sei „abgehoben“. Hier hatte auf unserem Bundesparteitag der stellvertretende Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen und Gewerkschafter Nils Böhlke am Sonntag in der Debatte kluge und deutliche Worte gefunden, dass wir unsere gewerkschaftlichen Forderungen nicht unterlaufen und vor allem Realitäten in der heutigen Arbeiter*innenklasse nicht aus den Augen verlieren dürfen, sondern differenziert betrachten müssen. Um es klar zu sagen: 3.000 Euro sind keine „abgehobenen“ Gehälter und Löhne! Ein Video von Nils Rede gibt es hier: https://www.youtube.com/live/f7SdOye3iUw?si=Ayg8Z20UypC-IXOB&t=17549).
Über mein Schiedsverfahren gegen den Antrag des Parteivorstands war vor dem Parteitag in manchen Medien zu lesen. Es hieß in der Berichterstattung unter anderem, ich führe das Verfahren, um mir die Taschen vollzumachen und auf meine Rente aus der Zeit als Ministerpräsident Thüringens nun noch etwas draufzutun. Ich kann allen versichern: Ich hätte netto mehr Geld, wenn ich mein Bundestagsmandat nicht ausüben würde. Meine Bezüge als Abgeordneter werden nämlich mit Ansprüchen aus vorheriger Zeit verrechnet. Durch die Mandatsträgerabgaben, Parteispenden an Die Linke in Land und Bund, an den Spendenverein unserer Fraktion sowie weitere Spenden an Vereine und Initiativen vor allem in Thüringen bleibt mir am Ende nun bei erheblich mehr Arbeit weniger Geld, als wenn ich einfach mein Leben als Rentner genießen würde. Ich will es so deutlich sagen: Ich mache Politik aus vollster Überzeugung und zahle gerne und selbstverständlich die verabredeten Abgaben und Spenden. Ich halte es aber für fragwürdig, wenn ohne Nachfrage bei mir oder in meinem Büro zu den realen Fakten öffentlich angedeutet wird, ich würde mich durch mein Mandat bereichern und führe die Auseinandersetzung daher. Nein, ich handele in Sorge um unsere Partei.
Nachdem nun der Beschluss des Parteitags gefasst wurde, möchte ich meine Schreiben an die Kommission auch öffentlich zur Verfügung stellen, damit sich alle ein Bild machen können, wo meine Sorgen lagen und zum Teil noch liegen. Ich will meine Argumentation noch einmal kurz zusammenfassen. Nachzulesen sind meine Argumente in den unten angeführten Briefen und Links:
– Ich unterstütze eine klare und gut argumentierte Begrenzung der Diäten unserer Abgeordneten in Landesparlamenten, Bundestag und Europaparlament.
– Ich lehne die automatischen Erhöhungen der Diäten ab und halte die (inzwischen revidierte) Diäten-Erhöhung im Bundestag für unanständig.
– Wir brauchen saubere Regelungen, so wie sie uns einst ein Bundesparteitag aufgegeben hat, und so, dass am Ende durch die Debatte kein finanzieller Schaden für die Partei entsteht, der mit Blick auf die Mandatsträgerabgaben entstehen könnte.
– Aus meiner Sicht ist es juristisch zwingend, einen „Deckel“ in der Satzung zu verankern, damit er klagesicher ist. Zudem können wir nur so dafür sorgen, dass durch die neue Spendenpraxis nicht plötzlich auch die verankerte und juristisch ausgeurteilte Praxis der Mandatsträger*innenabgabe in Frage gestellt wird. Sie ist für die Finanzierung unserer Partei überlebenswichtig – eben weil wir völlig zurecht die Annahme von Unternehmensspenden ablehnen. Wer hier die Axt anlegt, legt die Axt an die Partei an.
– Wir brauchen zudem eine Regelung in der Satzung, da die Listen zum Bundestag in den Ländern aufgestellt werden, nicht auf einem Bundesparteitag! Ein einfacher Beschluss des Bundesparteitags verpflichtet die Landesverbände in dieser Frage am Ende juristisch betrachtet zu gar nichts. Damit wir in allen Ländern die gleichen Regeln haben und um Willkür vorzubeugen braucht es eine Regelung in der Satzung.
Mit dem Beschluss, dass die Neuregelung erst für die kommende Legislatur gilt und dem Streichen der Erwartungshaltung gegenüber jetzigen Abgeordneten, die unter anderen Bedingungen kandidiert haben, entfällt ein weiterer juristischer Haken, der zu Auseinandersetzungen und Misstrauen geführt hätte. Nun ist die Regelung klar. Nun wissen alle Kandidat*innen und künftigen Abgeordneten, worauf sie sich einlassen und können nun entscheiden.
Meine Schreiben an die Schiedskommission
Meine Spenden 2025:
- Spenden, Beiträge, Mandatsträgerbeiträge an Die Linke: 25.458,36 Euro
- Beiträge an die Gewerkschaft ver.di: 1.915,80 Euro
- Spenden an Vereine, Initiativen und Verbände: 6.087 Euro (u.a. Mobit / Volkssolidarität / Berliner Stadtmission – Kältebus / Alternative 54 / Radio Lotte / Kriegsgräberfürsorge / Syrienhilfe / Fanprojekt Jena / Deutsch-Israelische Gesellschaft / Ega Erfurt / Citadelle Erfurt / Kommunalpolitisches Forum Thüringen / Mehr Demokratie / Mach meinen Kumpel nicht an – Gelbe Hand / Verein Bundestagsfraktion (1.560 Euro).
Zusätzlich für 2026:
- Patenschaft in Armenien für die Schulbildung eines Kindes, deren Familie aus Bergkarabach vertrieben wurde
- Eine Flüchtlingspatenschaft für eine Familienzusammenführung in Erfurt und eine Patenschaft für Kinder in Jena, deren Eltern getrennt und der Vater ausgewiesen werden sollte.
