Den Deckel drauf!
Manchmal klären sich Entwicklungen oder Prozesse, wenn man Fragen stellt und auf Antworten baut. Wenn sich also unsere Partei von 60.000 auf 120.000 Mitglieder verdoppelt, dann müssen wir viele Gewissheiten überprüfen – und manch eine dieser Gewissheiten neu verhandeln. Aktuell gibt es die Diskussion um einen „Deckel“. Der „Deckel“, was meint das? Es geht darum, dass im Bundestagswahlkampf unsere Parteivorsitzenden Ines Schwerdtner und Jan van Aken erklärt hatten, dass sie ihre Einkommen auf das deutsche Durchschnittseinkommen gedeckelt haben und die darüber hinausgehenden Beträge für soziale Projekte zur Verfügung stellen. Das war und ist – wie ich finde – eine interessante Idee. Denn in der heutigen Zeit muss man kritisch darüber nachdenken, wenn die Diäten der Abgeordneten immer weiter steigen und bei den Wähler*innen so der Eindruck entstehen kann, als ob das Leben der Abgeordneten mit der Lebensrealität der Gesellschaft nichts mehr zu tun habe. Aus dieser Perspektive ist die Diskussion um eine Einkommensbegrenzung eine politisch nachvollziehbare Diskussion. Auf unserem letzten Bundesparteitag gab es dazu die Beschlussfassung, dass der Parteivorstand eine Vorlage und Strategie entwickeln möge, dass die Zuwächse von Diäten – konkret also die persönlichen Einkommen von Abgeordneten – in einer Weise geregelt werden, so dass man daraus auch Projekte der sozialen Hilfe entwickeln könnte. Wie ist die derzeitige Regelung in der Linken? Bisher gilt eine Mandatsträger*innen-Beitragsregelung. Das bedeutet: Alle, die ein Mandat erringen und im Bundestag Abgeordnete werden, müssen einen bestimmten finanziellen Betrag an die Bundespartei zahlen. Der Parteivorstand hat im November 2024 dazu folgendes Beschlossen:
„Der gemäß Bundessatzung und Bundesfinanzordnung zu entrichtende Mandatsträgerbeitrag der Abgeordneten der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag wird ab der 21. Legislaturperiode auf monatlich 15% der monatlichen Brutto-Abgeordnetenentschädigung (Diäten) und eventuellen Funktionszulagen festgelegt. Nach den jährlichen Erhöhungen der Brutto-Abgeordnetenentschädigungen (Diäten) werden die Mandatsträgerbeiträge entsprechend angepasst.“ https://www.die-linke.de/partei/parteidemokratie/parteivorstand/parteivorstand-2024-2026/detail-beschluesse-pv/news/kriterien-fuer-kandidaturen-zum-deutschen-bundestag-2025-und-hoehe-der-zu-entrichtenden-mandatstraegerinnenbeitraege/
Dieser Mandatsträger*innen-Beitrag ist ein Ersatz dafür, dass für uns durch die Partei auch Wahlkampf gemacht wird. Andere Parteien regeln dies anders. Ich meine, dass zum Beispiel bei der CDU, alle Wahlkampfmittel, die man für seine Direktwahl braucht, selber durch die Kandidat*innen aufzubringen sind. Wir haben mit der PDS – unserer Quellpartei- sehr früh diese Regelung getroffen, dass Mandatsträger*innen-Beiträge erhoben werden. Und so gibt es diese Regelung für Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete. Und ein zweiter Beschluss geht immer damit einher: Wir leisten außerdem Spenden an unseren sogenannten Spendenverein der Fraktion (https://www.fraktionsverein.de/der-verein/). Auch diese Regelung im Bundestag ist eindeutig: Jede und jeder von uns Abgeordneten, der sich aufstellen lässt, wird auf den Aufstellungsversammlung gefragt, ob er oder sie die Mandatsträger*innen-Beiträge zahlen und die Leistungen an den Spendenverein leisten will. Dazu kommt natürlich auch noch der entsprechende Mitgliedsbeitrag an die Partei, der sich nach dem Bruttoeinkommen richtet. Eine offene Frage ist bereits hier, ob der Mandatsträger*innen-Beitrag und die Spende schon abgezogen wird und sich dann der Parteibeitrag darüber definiert, wie die reduzierte Form des Einkommens ist. Eine weitere Dimension, die man klar ansprechen muss, ist das Budget, das ein Bundestagsabgeordneter bekommt, um die Wahlkreisfinanzierung abzusichern und seine persönlichen Mitarbeiter*innen zu bezahlen. Hier erstattet der Deutsche Bundestag eine Summe aktuell in Höhe von 26.650 Euro pro Monat für Mitarbeitende. Der Abgeordnete kann nun selbst in einem geregelten Rahmen entscheiden, für wie viele Mitarbeiter*innen und welche Art der Beschäftigung die Gelder eingesetzt werden. Hier wird der Bundestagsabgeordnete zum Arbeitgeber, der Arbeitsverhältnisse abschließt.
Dazu kommt die sogenannte steuerfreie „Kostenpauschale“, die derzeit bei 5.467,27 Euro monatlich liegt. Mit dem Geld werden „durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen“ abgedeckt: Dazu zählen unter anderem „Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung“ (https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334e-260800). Die Partei erwartet zurecht, dass auch für diese Finanzierung Transparenz hergestellt wird. Ich habe für die Verwendung dieses Geldes ein Wahlkreiskonto eingerichtet, über das meine Mitarbeiter*innen verfügen. Über die Verwendung muss Transparenz bestehen, denn es ist kein privater Verfügungsrahmen. Daher beraten wir regelmäßig, in welcher Form wir uns an Aktivitäten, Aktionen oder Veranstaltungen beteiligen und wo wir auch solidarische Hilfe leisten. Darüber hinaus hat jeder Bundestagsabgeordnete natürlich seine laufenden Verpflichtungen, zum Beispiel Vereinsbeiträge, Mitgliedschaften oder den Gewerkschaftsbeitrag, der sich nach dem Bruttoeinkommen richtet, und zwar nach dem Bruttoeinkommen, das auf dem Überweisungsträger ausgewiesen ist und nicht einem um alle möglichen anderen Leistungen reduzierten Einkommen. Gewerkschaftsmitglied bin ich aus innerer Überzeugung, aber in manch einem Verein bin ich auch deshalb, weil ich damit ein Signal setzen will, dass ein Abgeordneter die Arbeit des Vereins für notwendig, hilfreich und förderfähig ansieht. Damit wird deutlich – und diese Diskussion haben wir mehrfach auch in den Landtagsparlamenten gehabt -, dass es sinnstiftend wäre, wenn wir diese ganzen Nebenkosten, die wir alle wie selbstverständlich aufwenden und die aus unserem Einkommen getätigt werden, auch transparent darstellen.
Was fordern wir als Partei zu den Regelungen der Diätenbezieher*innen? In Thüringen haben wir zum Beispiel – und das halte ich für selbstverständlich – gegen den Automatismus der Erhöhung der Diäten geklagt. Wir hatten vor dem Landesverfassungsgericht Klage eingelegt. Am Ende wurde unsere Klage leider abgewiesen und der Artikel 54 der Thüringer Verfassung als verfassungskonform angesehen. Dieser Artikel sagt, dass der Durchschnitt aller Einkommen und die durchschnittliche Einkommenssteigerung die jeweilige Quote ausmacht, mit der automatisch die Diäten der Abgeordneten erhöht werden. Der Thüringer Landersverband unserer Partei und unsere Thüringer Abgeordneten hatten daraufhin einen Verein mit dem Namen „Alternative 54“ gegründet. Mit diesem Verein werden seitdem die Diätsteigerungen sowie eine festgesetzte Summe eingezahlt, um damit Organisationen, Vereine, Verbände und Initiativen mit Geld helfen zu können. Diese eher kleineren Beträge sind in Summe trotzdem gesellschaftlich wirksam, weil sie andere Förderungen anreichern und helfen, Kofinanzierung abzudecken. Inzwischen hat die „Alternative 54“ in Thüringen weit mehr als, 1,9 Millionen Euro zusammengetragen und zahlreiche Projekte ermöglicht. Wenn wir jetzt in unserer Partei die Debatte über Diäten, Nebeneinkünfte, Funktionszulagen und die Gelder für Wahlkreisbüros neu aufmachen, dann sollten wir erst mal die Regeln, die wir haben, anwenden. Deshalb erwarte ich dringend, dass Transparenz hergestellt wird über die Mandatsträger*innen-Beiträge, dass Transparenz hergestellt wird über den Parteibeitrag und dass Transparenz in der Partei hergestellt wird über den Spendenverein und die Mitgliedschaft im Spendenverein sowie die monatliche Finanzierung, die wir miteinander vereinbart und besprochen haben.
Dazu kommt jetzt die Diskussion zum Gehaltsdeckel, der – und so haben ich es bisher verstanden – bei einer Summe von etwas unter 3.000 Euro von Jan und Ines als Durchschnitt eines Nettoeinkommens vorgeschlagen worden ist. Jetzt kann man darüber streiten, was ein Medianeinkommen und was ein Durchschnittseinkommen ist, und wer das definiert. Worüber man nicht streiten kann, ist, dass unabhängig von dieser Diskussion die persönliche Verantwortung jedes Mandatsinhabers und jeder Mandatsinhaberin, also jedes Abgeordneten, bleibt. Die persönliche Steuerpflicht wird abgerechnet über den Bruttobetrag, der ausgewiesen wird. Die persönlichen Unterhaltsverpflichtungen bleiben vollumfänglich bestehen und müssen erfüllt werden. Da gibt es einkommensabhängige Sozialleistungen von Angehörigen, zum Beispiel der BAföG-Antrag von Kindern, oder bei pflegebedürftigen Angehörigen die Verpflichtung, sich bei Pflegekosten über das Einkommen an den Kosten beteiligen zu müssen. Diese persönlichen Unterhaltsverpflichtungen und persönliche Steuerpflicht ist nicht abdingbar, und die Frage der steuerrechtlichen Anerkennung von Spenden ist im Einkommensteuergesetz klar geregelt. Schon jetzt sind die Spenden, die ich an die Partei leiste, deutlich über den Sätzen, die überhaupt steuerlich anerkannt werden. Insoweit gibt es keine Möglichkeit, die Verpflichtungen, die man persönlich hat, in irgendeiner Form zu minimieren. Hier öffnet sich dann ein Feld, das schnell zu Willkür führen kann. Denn in der Diskussion wird immer wieder gesagt, solche Sonderbelastungen, wie zum Beispiel einkommensabhängige Sozialleistungen, Pflegekosten, BAföG, Kinderfinanzierung oder Sondertatbestände, wie Wohnen in einem Ballungszentrum mit exorbitant hohen Mieten, könnte man so regeln, dass Ausnahmetatbestände genehmigt werden.
Dies wirft doch zwei Fragen auf: 1.) Nach welchen Kriterien soll das geprüft und entschieden werden? 2.) Wer entscheidet das eigentlich? Bei der Aufstellung zur Nominierung entscheidet die jeweilige Delegiertenkonferenz, die der Gesetzgeber vorschreibt und an der nur stimmberechtigte Mitglieder der Partei teilnehmen können. Die Frage, wie wir Ausnahmetatbestände bei einem Einkommensdeckel abbilden, wird am Ende ein willkürlicher Raum, bei der die Fragen nach Anerkennung einzelner Aspekte sehr weit interpretierbar sind. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Frage, ob ein hohes Einkommen, das brutto vorhanden ist, und das man möglicherweise beim Anmieten von Wohnungen auch vorzeigen muss, minimiert werden kann, indem man einfach das Einkommen selber minimiert, über das man persönlich verfügt – also der Verfügungsrahmen dann ein deutlich geringer ist als der, der bei der Berechnung der persönliche Steuerpflicht zugrunde liegt. Dieses führt dazu, dass am Ende alles transparent gemacht und eine Diskussion über individuelle Gründe geführt werden muss. Bislang dachte ich, dass wir als Linke strikt dagegen sein, Bedürftigkeitsprüfungen in die Normalität der staatlichen Leistungen einzuführen. Ich hatte uns immer so verstanden, dass wir genau diese Prüfungen ablehnen und als entwürdigend erachten. Ich finde, wir sollten auch Umgang miteinander keine anderen Maßstäbe anlegen. Deshalb auch als eine weitere Überlegung der deutliche Hinweis, dass wir eigentlich die Forderung aufgestellt haben, dass wir für Abgeordnete verlangen, dass sie in die Renten-, Pflege- und Krankenkasse Beiträge einzahlen – und zwar in eine moderne Bürgerversicherung, in die jede*r einzahlt. Das ist unsere politische Forderung! Würden wir jetzt den Weg verändern? Würden wir den Blick nicht mehr auf die notwendige Sozialversicherungsreform lenken, sondern werden wir sie individualisieren, indem wir sagen, wir sind auf der guten Seite, weil wir selber ja uns in unserem persönlichen Nettoeinkommen beschränken? Das ändert aber doch nichts an der politischen Auseinandersetzung um die Renten-, Pflege- und Krankenkasse!
Ich muss auch noch auf ein anderes Thema aufmerksam machen: Wir alle wollen als Mitglieder der Linken, dass die Kolleg*innen, die bei uns beschäftigt sind, selbstverständlich in die Gewerkschaft eintreten. Und wir alle kämpfen für gute Tarifverträge. Wir alle kämpfen darum, dass sich auch die Entlohnung bei uns an Tarifverträgen orientiert. Ich darf darauf hinweisen, dass mittlerweile die durchschnittliche Entlohnung unserer Mitarbeitenden, wenn ich von der Bundestagsbeschäftigung ausgehe, über dem Wert liegen, den wir selber aktuell in der Diskussion um den Deckel haben. Hier wird es dann relativ schnell schräg. Auf der einen Seite verlangen wir, dass Tarifverträge eingehalten werden, aber für uns selbst, die wir Arbeitgeber*innen sind, sagen wir auf einmal, dass unsere Partei uns aufgibt ein niedrigeres Nettoeinkommen zu haben als das, was wir unseren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Oder möchte nun irgendjemand auch noch, dass bei uns nur beschäftigt werden kann, wer wiederum die Diff renz zum Durchschnittseinkommen abgibt und damit der Deckelung unterliegt? Hier öffnet sich ein weiteres Problem: Diejenigen, die bei uns in Lohn und Brot sind, sind Teil unserer politischen Familie. Aber die Grundlagen von Tarifpolitik sind gelegt und wir wollten sie bislang nicht infrage stellen. Ich sehe hier das Problem, dass die persönlichen Mitarbeiter*innen und die Kolleg*innen in den Fraktionen, aber am Ende auch die Mitarbeiter*innen für den politischen Apparat insgesamt, auf einmal in eine Nachweissituation geraten oder unter einen Rechtfertigungsdruck gestellt werden warum sie nicht auch Deckeln. Sollte die Mehrheit der Parteimitglieder eine solche Form der Einkommensbegrenzung beschließen und so Geld für soziale Projekte gewonnen wird, öffnet sich ein Weg, für weitere Sozialberatungen und -hilfen. Ein Stück weit schließt sich das offensichtlich bei der Historie von Willi Münzenberg an, der die „Rote Hilfe“ auf den Weg gebracht hat und ein Netzwerk der Solidarität geknüpft hat. Insoweit kann ich den Denkansatz der Hilfsstrukturen sehr gut nachvollziehen und politisch einordnen. Aber ich habe ein Problem damit, dass dies über einen Parteitagsbeschluss geschieht, der vorgibt, was ein Abgeordneter noch an Nettoeinkommen zur Verfügung hat und wie viel er abzugeben hat. Was individuell ein Mensch entscheidet, möchte ich gar nicht bewerten, denn jeder politisch denkende Mensch kann solche Entscheidungen persönlich treffen und davor habe ich großen Respekt. Aber wenn es ein Parteitagsbeschluss werden wird, der kollektiv alle gewählten Abgeordneten gleichsam das Netto-Einkommen rasiert, dann entsteht etwas anderes und ich mahne, bedenke das Ende! Auf die Probleme der Rechtfertigung und die Probleme der steuerrechtlichen und Unterhaltsverpflichtungen hatte ich hingewiesen, aber auf den moralischen Druck möchte ich hinweisen, der entsteht, wenn zwischen Tarifverträgen und unserer eigenen Beschlusslage das Delta immer größer wird. Ich sehe hier Ansatzpunkte, die dazu führen, dass diejenigen, die für unsere Partei in Zukunft noch kandidieren wollen, keine Menschen mehr sein werden, die aus der Mitte der Gesellschaft und aus Erwerbsberufen kommen, die durchaus auch höhere Einkommen kennen.
Zum Schluss noch ein persönlicher Hinweis: Als ich 1999 für die PDS meine Bereitschaft erklärte zu kandidieren, habe ich selbstverständlich die Regeln der Mandatsträger*innen-Beiträge sowie Verpflichtungen für den Spendenverein usw. eingehalten. Aber zu dieser Zeit lebte ich getrennt und hatte Unterhaltsverpflichtungen für meine Familie. Und an diesen Verpflichtungen wollte ich keinen Millimeter rücken. Ich erwähne dies, weil das Bruttoeinkommen als Landesvorsitzender der Gewerkschaft HBV damals deutlich höher lag als die Diät im Thüringer Landtag. Es mag aus heutiger Sicht seltsam erscheinen, aber es bedurfte einer längeren Diskussion auch mit meiner Familie, ob man mir ermöglicht, diesen Weg zu gehen. Denn über die Unterhaltsverpflichtungen, die ich als Ehepartner in einer getrennt lebenden Beziehung und als Vater von Kindern zu erfüllen habe, wollte ich nicht mit der Partei darüber reden, ob das einer Rechtfertigung braucht. Ich finde, wir sollten uns nicht in Situationen hineinbegeben, dass man vor einer Kommission eine Darlegungspflicht in diesen Fragen kriegt. Ich habe es 1999 klären können, weil wir es als Familie in der Zeit anders organisieren konnte. Aber mit Blick auf künftige Abgeordnete kann ich nur dringend davon abraten, solche Wege zu gehen die dann zu seelischem Striptaes führen würde. Es könnte eben auch zu einer Entwürdigung führen. Ich halte die bisherige Debatte und Entwicklung für einen Irrweg, weil sie nur scheinbar Gleichheit herstellt, aber in Wirklichkeit nur Neid und Missgunst auf den Weg bringt. Eine allerletzte Bemerkung sei mir gestattet: Die nun gestartete Umfrage unter den Mitgliedern unserer Partei ist aus meiner Sicht sehr unangenehm. Sie erweckt den Eindruck, als ob wir unseren Arbeitseinsatz und unsere Erkennbarkeit als Fraktion Die Linke im Bundestag verbessern könnten, wenn wir unser Einkommen deckeln – dass sich also die politische Relevanz verändert, wenn wir darüber diskutieren, dass wir einen Großteil unseres Einkommens abgeben und so Ansehensgewinn erzeugen. Dies unterstellt, dass unser Ansehen jetzt gering sei? Müssen wir wirklich diese Diskrepanz zulassen, dass über solche Umfragen ein Gefühl entwickelt wird zwischen der Mehrheit der Mitglieder und den Privilegierten, die jetzt im Bundestag ihre Arbeit machen? Ich halte das für einen problematischen Weg und einen noch problematischeren Zungenschlag. Ich begrüße die Diskussion um den Deckel und finde sie richtig. Ich begrüße sie außerordentlich, wenn sie zu Klärung und Klarheit führt. Und deshalb bedauere ich, dass die Umfrage leider nicht zur Klärung führt, denn die Sachverhalte werden nicht dargelegt, die notwendig wären, so dass die Mitgliedschaft auch über die Problematik umfassend in Kenntnis gesetzt wird. Ich möchte mein Einkommen nicht verteidigen. Ich finde, dass der „Selbstbedienungsladen Bundestag“ unangenehm ist. Ich finde die Formen, wie uns das Geld zugeteilt wird, nicht akzeptabel. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir eine moderne Bürgerversicherung brauchen, in die alle einzahlen, ohne dass eine Beitragsbemessungsgrenze uns noch Privilegien ermöglicht. Und auch hier wird deutlich, wenn wir die Überwindung der Beitragsbemessungsgrenze wollen, dann wird der Sozialversicherungsbeitrag sich am Bruttoentgelt orientieren und nicht am gedeckelten Einkommen. Und hier merkt man, dass manches unserer anderen politischen Argumente zusammenbricht, wenn wir selbst anfangen, eine einzelne Gruppe herauszunehmen, ohne den Rest zu bedenken. Deshalb bedenke das Ende! Mein Vorschlag heißt: Macht den Deckel auf diese Debatte. Ich fordere also einen Debattendeckel!

