Handwerklicher Murks
Eine wirklich aufregende Woche im politischen Berlin endet mit einem Paukenschlag. Ich habe es in 26 Jahren noch nicht erlebt, dass bei Wahlen, bei denen ein Parlament eine 2/3-Mehrheit braucht, ein so schlechtes Handwerk von Seiten der Verantwortlichen angewendet worden ist. Das war leider ein Tiefpunkt, der am Freitag den Parlamentstag schlagartig auf unangenehme Art beendet hat. Es sind für mich Erinnerungen an das, was wir in Thüringen schon erlebt haben und ich spüre, ähnlich wie an dem Wahltag des Bundeskanzlers, dass die Dinge, die wir in Thüringen erlebt haben, sich im Prinzip zeitversetzt in Berlin wiederholen.
Schade, dass man sich nicht mehr zuhört und die Dinge vermeidet, die schon passiert sind und dass man nicht darauf achtet, wie achtsam man miteinander umgehen muss, damit die Demokratie geschützt und von Demokrat:innen beschützt wird. Ich ahnte schon am Mittwochmorgen bei einem parlamentarischen Frühstück, dass die Diskussion in der CDU-Fraktion zu den Kandidat:innen des Bundesverfassungsgerichts irgendwie nicht richtig geführt worden ist. Dass die Diskussion nicht miteinander abgestimmt worden ist, dass Dinge nicht ausgeräumt sind, die auf einmal im Raum standen und sich im Kern mit den tatsächlichen Gegebenheiten gar nicht abbilden lassen würden. Wenn also die Rede davon ist, dass eine Kandidatin, die eine anerkannte Staatsrechtsprofessorin ist, sich zu Themen der Zeit als eine Lehrende äußert, ist das doch selbstverständlich. Wie soll eine Professorin ihren Studierenden beibringen, in welchen Bandbreiten man Recht entwickeln muss, wenn sie nicht auch Bandbreiten beschreibt und dabei Positionen bezieht, die im Kern keine Extrempositionen sind, wie ich es dann am Donnerstag und Freitag im Plenum sehr laut brüllend gehört habe.
Verfassungsrichterwahlen werden aber aus guten Gründen in Deutschland ohne Aussprache praktiziert. Nicht wie in Amerika, wo Richter der höchsten Gerichte politisch besetzt sind, also auch in politischen Strömungen eingeordnet werden und in großen tribunalen Befragungsrunden stattfinden. Dass solche Verfahrenswege in Deutschland nicht gewollt sind, hat gute Gründe, denn tatsächlich sollen im Bundesverfassungsgericht unterschiedliche Sichtweisen spürbar werden. Deswegen werden die Verfassungsrichter:innen auch auf zwölf Jahre einmalig in der Amtszeit gewählt und sie werden so ausgestattet, dass sie sich gegenseitig auch mit Meinungen, Einschätzungen und juristischen Überlegungen ergänzen sollen. Sie sollen die ganze Breite gesellschaftlicher Debatten in juristische Standards einarbeiten oder durch juristische Standards die gesellschaftlichen Debatten begleiten und möglicherweise auch einhegen. Sie sind eben auch Kontrollorgan gegenüber der Bundesregierung und sie sind ein standardgebender Faktor, der in seiner Unabhängigkeit unbeschädigt unsere höchste Institution ist. Wenn man das alles weiß und professionell angeht, dann ist es doch klar, dass die entscheidende Sitzung vor einer Wahl eines Richters oder einer Richterin des obersten Gerichtes, der Richterwahlausschuss ist.
In Thüringen gibt es gerade eine riesen Auseinandersetzung um den Richterwahlausschuss, zum erneuten Male in Geiselhaft genommen durch die AfD, die Jahre zuvor schon keinen Vertreter in den Richterwahlausschuss entsandt hat, um damit Druck auf alle anderen Parteien im Landtag ausüben. Ich habe damals in dieser Not den AfD-Abgeordneten Kaufmann zum Vizepräsidenten des Thüringer Landtags gewählt und ich habe es öffentlich gemacht, dass ich ihn gewählt habe. Nicht, weil ich überzeugt war, dass er tatsächlich die notwendige Unabhängigkeit in der Funktion als Vizepräsident an den Tag legt, sondern wegen der Erpressung der AfD. Sie hatte ganz deutlich von den anderen Fraktionen abverlangt, dass ihr Professor Kaufmann entweder gewählt wird oder sie keine Vorschläge für den Richterwahlausschuss macht. Der Richterwahlausschuss ist in Thüringen in der Verfassung so geregelt, dass jede Fraktion im Thüringer Landtag mit einer Person im Richterwahlausschuss vertreten sein muss, damit das Gremium arbeiten kann. So entstand die Erpressung der AfD.
Ich habe mich damals davon leiten lassen, dass Professor Kaufmann als Lehrender an einer Hochschule selbst Beamter des Landes Thüringen ist. Deswegen bin ich von einer Mäßigung ausgegangen, die nach Thüringer Beamtenrecht und Deutschen Beamtenrecht und auch in seiner beruflichen Einbettung zur Anwendung kommen würde. Dass man aus diesem Konflikt am Ende erkannt hat, dass jetzt die AfD im Thüringer Landtag nur ihre zwei Vertreter für den Richterwahlausschuss benannt hat, aber keine weiteren, führt dazu, dass gerade in Thüringen möglicherweise in Zukunft, Richterinnen und Richter bestimmt werden müssen, die dann kein Votum mehr durch den Landtag erhalten werden. Da geht es aber um die allgemeinen Richter, also die Richter, die einfach in das Beamtenrecht übernommen werden und dauerhaft als Richter tätig werden. Bei Verfassungsrichtern, wie sie am Freitag im Deutschen Bundestag gewählt werden sollten, ist es so, dass der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages die Prüfung vornimmt, ob die vorgeschlagenen Kandidat:innen geeignet sind.
Alle Fragen, die die Unionsvertreter oder auch die AfD-Vertreter an die drei vorgeschlagenen Personen gehabt hätten, hätten in diesem Richterausschuss gestellt werden können, müssen und zur Beantwortung geführt werden. Wie ich mir habe erläutern lassen, sei das Votum des Richterwahlausschuss mit einer deutlichen 2/3-Mehrheit als positive Wertung für alle drei Nominierten erfolgt. Deshalb musste man davon ausgehen, nachdem der erste Schritt einer formellen Anhörung im Richterwahlausschuss, mit all den Möglichkeiten der Befragung, gemacht worden ist und dort ein positives Votum erfolgte, auch der nächste Schritt zur Wahl im Bundestag erfolgen kann. Deswegen erfolgt die Wahl im Plenum selber ohne Aussprache, damit es eben keine abwertenden Debatten gibt. Damit eben nicht Parteipolitik am Ende darüber bestimmt, ob eine Person schon beschädigt ist, bevor sie überhaupt gewählt ist. Erstaunlich war, dass dann schon ab Donnerstag in der Parlamentssitzung Abgeordnete der AfD herabwürdigend über eine Kandidatin in der Parlamentsdebatte geäußert haben. Als Vizepräsident des Deutschen Bundestages habe ich dann einer Abgeordneten der AfD-Fraktion einen Ordnungsruf für eine beleidigende und herabwürdigen Formulierung erteilt. Am nächsten Tag hörte ich noch einmal solche Formulierungen. Damit war klar, dass im parlamentarischen Raum, obwohl die Wahl noch gar nicht aufgerufen war, dass Herabwürdigen längst zu Normalität geworden ist. Parallel dazu ereilten mich Nachrichten aus den verschiedensten Portalen in denen mittlerweile Stimmung gemacht worden ist. Aus einer rechtlichen Position, die in eine juristischen Abhandlung aufgeworfen war, wurde dann auf einmal die Behauptung aufgeworfen, dass die Kandidatin kein Schutzrecht mehr von ungeborenen Leben akzeptieren würde, dass sie der Meinung sei, eine Abtreibung für werdendes Leben wäre noch im neunten Monat der Schwangerschaft zulässig und weitere Ungeheuerlichkeiten.
Es wurde also aus einer juristischen Betrachtung, die letztlich auch bei der Fristenlösung im Gesamtkomplex des heutigen Abtreibungsrechts zu Grunde liegt, auf einmal eine Behauptung erhoben, die fast in Richtung der NS-Ideologie reichte, dass die Person eine Einteilung in wertes und unwertes Leben gemacht hätte. Ich kann solche Ansatzpunkte in dem Werk der betroffenen Person überhaupt nicht finden und es kann mir auch keiner zeigen, wo diese ungeheuerlichen Behauptungen genährt sind. Die Fragen zu Abtreibung, wann Leben beginnt, wann Leben schützenswert sein muss, Fragen zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen, sind in unserer Gesellschaft schon 1000 Mal diskutiert. All diese Fragen sind in unserer Gesellschaft mit einem gestuften Verfahren juristisch und gesetzlich beantwortet worden. Die einzige Frage, die ich erlaubterweise mitstelle ist, inwiefern die Gewissensnot einer Frau, die ein Leben in sich trägt, ob diese Gewissensnot mit einem Strafrechtsrahmen belegt werden sollte. Im Moment ist der Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch geregelt und ich weiß nicht, ob es nicht besser wäre, den Lebensschutz in den Vordergrund zu stellen und nicht die Strafandrohung gegen die werdende Mutter. Diese Fragestellung ist eine, die wir politisch, gesellschaftlich und sehr persönlich beantworten werden müssen. Ja, ich finde auch, dass Abtreibung nicht zur Geburtenregulation dienen darf, sondern eine Notsituation beantwortet, die eine Frau, eine werdende Mutter, mit einem Arzt oder einer Ärztin, einer Person ihres Vertrauens direkt klären muss und nicht über eine strafprozessuale Androhung gesetzlicher Maßnahmen, die dann durch Gerichte am Ende wiederum zu einer erdrückenden Situation für alle Beteiligten führt. Insoweit ist die darin eingebettete Diskussion eine, die wir führen müssen, eine, die wir akzeptieren sollten, aber keine, die dazu geeignet ist, einzelne Personen schon bei der Wahl zum höchsten Gericht zum Ausschluss zu bringen. Weil man damit genau die umgekehrte Ausschlussstrategie fährt, unliebsame Personen schon vorher öffentlich in der Reputation geschädigt werden, also keine Auseinandersetzung in der Sache stattfindet, sondern Auseinandersetzungen, die ins Persönliche gehen.
Das alles geht mir durch den Kopf, wenn ich diesen wirklich irren Freitag auf mich wirken lasse und mir dann die Frage stelle, warum der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn all diese Fragen, die mit den Kandidaturen zusammenhängen nicht sehen wollte oder sogar negiert hat. Die Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen Britta Haßelmann hat es auf den Punkt gebracht. Sie hat in einer sehr deutlichen Rede vor dem Parlament ausgeführt, dass Jens Spahn mit dem Kollegen Miersch von der SPD bei den Grünen waren und sie gemeinsam diesen Vorschlag als dreier Vorschlag auf den Weg gebracht haben. Es bleibt das Geheimnis von Jens Spahn, warum er dann die Fraktion Die Linke nicht einbezogen hat. Denn tatsächlich hatte ich vor Wochen mit dem Bundeskanzler Friedrich Merz genau über diesen Punkt geredet und ihm gesagt, dass ich in früheren Zeiten als Ministerpräsident im Bundesrat diese Entscheidung mit getroffen habe und von der Union mit beteiligt wurde, beziehungsweise mich dort auch mit eingebracht habe. Friedrich Merz hat sich für dieses Gespräch mit mir bedankt und wollte es berücksichtigen.
Ich hätte mich gefreut, wenn sowohl Friedrich Merz als Bundeskanzler und auch Jens Spahn als CDU Fraktionsvorsitzender, ein Gespür dafür, dass man alle Debatten um Kandidaten, die eine 2/3- Mehrheit im Parlament brauchen weit vorher ausräumen muss. Wenn beide Beteiligten, Friedrich Merz und Jens Spahn wissen, dass man ohne die Fraktion Die Linke zu keiner 2/3-Mehrheit im parlamentarischen Raum unter Demokrat:innen kommt, dann frage ich mich, warum man mit uns nicht das Gespräch gesucht hat. Das Angebot von uns hat es gegeben, schon als die Wahl von Friedrich Merz im ersten Wahlgang gescheitert war. Wir wollen die Demokratie schützen. Wir sind nicht die verlängerte Werkbank oder die nützlichen Abstimmvertreter:innen sein, die man dann mal mit einkalkuliert, wenn man glaubt, dass man schweigend einfach auf die Stimmen Der Linken setzen kann. Nein, der Respekt vor allen, die in diesem Parlament bereit sind die Demokratie zu schützen, sollte auch dazu führen, dass Demokraten miteinander das Gespräch suchen. Insoweit ist dieser Tag ein schlechter Tag für die parlamentarische Demokratie und kein guter Tag für die neue Bundesregierung. Denn tatsächlich hat man mehr Schaden angerichtet, mehr Porzellan zerschlagen, als man jemals gelaubt hätte.
Ich habe jedenfalls in den 26 Jahren meiner parlamentarischen Arbeit viele Wahlen von 2/3-Mehrheiten begleitet, ob als Regierender oder als Oppositionsvertreter. Aber es ist immer gelungen zu guten Mehrheiten zu kommen und es waren Verfassungsgerichte, die in ihrer Summe gutes Recht sprechen, auf das man sich verlassen kann. Deswegen haben auch aus diesem Grund die Verfassungsgerichte das höchste Ansehen in der Bundesrepublik. Jetzt kommt es darauf an, dass die, die den Schaden angerichtet haben, dafür sorgen, dass es einen würdigen Weg gibt, wie man am Ende zu einer guten Wahl kommt.
Eine letzte Bemerkung sei mit gestattet. Wenn ich von Kreisen der Union höre, dass man über jeden Zweifel erhaben sein muss, bevor ein einzelner Abgeordneter die Hand hebt, dann frage ich mich allerdings, wieviel Zweifel und wieviel Erhabenheit es geben muss, wenn man an all die Plagiatsvorwürfe gegen und CDU/CSU Abgeordnete, wie Mario Voigt und Friedrich Merz denkt.

