„Thüringer Verhältnisse“-Chancen für mehr Demokratie in Zeiten von Minderheitskonstellationen

Sobald wieder einmal eine neue Umfrage zu den aktuellen Wahltrends in Thüringen durch die Medien wandert, wird seit geraumer Zeit in den entsprechenden Kommentaren und Leitartikeln von „Thüringer Verhältnissen“ gesprochen. Mit diesem Begriffspaar werden dann zumeist die unklaren Mehrheitsverhältnisse bezeichnet, die weder eine Mehrheit für R2G noch für andere demokratische Konstellationen erkennen lassen. Der Zungenschlag ist in der Regel ein deutlich negativer. Von Instabilität, Lähmung der Institutionen und Unregierbarkeit wird da gesprochen, aber viel zu selten von den Potenzialen für die Demokratie, die sich dann ergeben, wenn Mehrheiten zwischen demokratischen Parteien immer wieder neu verhandelt und hergestellt werden müssen.

Von dieser Warte aus besehen könnte nämlich der Sachpolitik eine grundlegend neue Bedeutung zukommen, wenn nicht mehr die faktische Macht der parlamentarischen Mehrheit der Regierung ihre Gesetzesvorhaben sichert, sondern jeder Kompromiss auch jenseits der Parteibücher der regierungstragenden Parteien zustimmungsfähig sein muss.

Ja, der Thüringer Landtag sollte seine eigene Auflösung am 19.07.2021 beschließen. Ich habe bis zuletzt dafür gestritten und bin nicht weniger als viele Bürgerinnen und Bürger darüber enttäuscht, dass es nun anders kommt. An anderer Stelle im Tagebuch habe ich noch einmal sehr deutlich meine Beweggründe und Gedanken hierzu geschildert.

Zwischenzeitlich haben andere Parteien verschiedentlich– mal auf mehr, mal auf weniger nachvollziehbare und sinnvolle Weise – Möglichkeiten ersonnen, um den Landtag aufzulösen. So sammelt gegenwärtig die SPD Unterschriften  für einen Bürgerantrag, um einen Tagesordnungspunkt für eine kommende Plenarsitzung anmelden zu können, in dem sich das Parlament abermals mit seiner Auflösung beschäftigt. Dieses Vorgehen ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil die SPD-Landtagsfraktion sowieso jederzeit einen solchen Tagesordnungspunkt anmelden könnte. Unterdessen sammelt die neue Partei von Ute Bergner, „Bürger für Thüringen“, ebenfalls Unterschriften – allerdings, um gleich die ganze Verfassung dahingehend ändern zu lassen, dass Bürger selbst den Landtag auflösen können. Die hierzu notwendigen Hürden sind ungleich schwerer zu überwinden bzw. die dazu notwendigen Stufen auf demWeg über die Bürger wohl derzeit (auch wegen des gültigen Haushaltsvorbehaltes in der Thüringer Verfassung) schier unüberwindbar. Schließlich hat die AfD in der vorletzten Woche das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums benutzt – wissend oder auch nicht, dass dieses niemals zu Landtagsneuwahlen, sondern nur zur Wahl  eines neuen Ministerpräsidenten führen kann.

Die Diskussion darüber, welche dieser Manöver wirklich vom ehrlichen Wunsch nach mehr Beteiligung der Bürger und Neuwahlen getragen sind, möchte ich an dieser Stelle nicht führen, aber ich beobachte mit zunehmender Verwunderung, dass die Öffentlichkeit mit Pauken und Trompeten bespielt wird, während die dazu auch notwendige Sachpolitik im Landtag bisweilen brachliegt.

In einem Punkt bin ich mir mit den anderen demokratischen Parteien allerdings sehr einig: mehr direkte Demokratie – zumal in einer politisch so komplexen Zeit – ist notwendig und kann politischen Gremien und den dort getroffenen Entscheidungen neue Legitimation verleihen. Und diese Position vertrete ich und vertreten viele andere nicht erst seit gestern. So war ich bereits in der Vergangenheit ein Befürworter des CDU-Vorschlages, ein fakultatives Referendum in der Thüringer Verfassung festzuschreiben, wenn gleichzeitig der Haushaltsvorbehalt aus ihr gestrichen werden würde, der mögliche neue Elemente direkter Demokratie schnell zum Scheitern verurteilen würde. Gekoppelt mit dem Vorschlag von DIE LINKE. die Quoren für Bürgeranträge zu senken und direkt im Landtag debattieren und entscheiden zu können, ergäben sich ganz neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Und an dieser Stelle könnte dann durchaus – nach bayrischem Vorbild – auch ein Paragraph auf Antrag zur Auflösung des Landtages durch die Bürger Platz finden. Was es dafür bräuchte? Eine notwendige 2/3-Mehrheit im Parlament, um die Verfassung zu ändern. Hier müsste eher zuerst angesetzt werden – im Parlament.

Das Beispiel Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie ist nur eines unter vielen, an dem man durchdeklinieren könnte, wo jenseits von Parteibüchern Interessenschnittmengen zwischen verschiedenen demokratischen Akteuren im Parlament bestehen. Hier parlamentarische Initiativen auf den Weg zu bringen, bei denen alle Beteiligten mehrere Schritte aufeinander zugehen müssen, kann die Demokratie beleben und vor allem auch in den Augen der Öffentlichkeit nach den stürmischen Zeiten seit Anfang 2020 rehabilitieren.

Jetzt wäre der beste Zeitpunkt die parlamentarische Demokratie um verbesserte Elemente der direkten Demokratie zu ergänzen.

Diesen Weg hin zu einer konstruktiven Sacharbeit habe ich vorvergangene Woche beim letzten Plenum vor der Sommerpause im Thüringer Landtag in einer Rede thematisiert, die ich hier zur Verfügung stellen möchte:

„Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

vor etwas mehr als eineinhalb Jahren, am 12. Dezember 2019, habe ich an dieser Stelle in diesem Landtag eine Regierungserklärung abgegeben, auf die ich heute erneut Bezug nehmen möchte. Einer der Vorgänger im Amt, Bernhard Vogel, prägte den Satz „erst das Land, dann die Partei, dann die Person“. Die darin ausgedrückte politische Haltung habe ich zum Leitprinzip auch meiner Tätigkeit als Ministerpräsident gewählt.Ich bin überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates und alle, die sich für unsere Heimat Thüringen engagieren, alle die in unserem Land Verantwortung übernehmen, den Anspruch an uns stellen, dass wir Landesinteresse über parteitaktische Interessen zu stellen haben.

In der vergangenen Woche wurde in diesem Thüringer Landtag die Entscheidung getroffen, keine vorgezogene Neuwahl durchzuführen. Der Thüringer Landtag löst sich nicht auf, sondern die Legislaturperiode wird fortgeführt. Die Bewertung dieser Entscheidung obliegt weder mir als Regierungschef noch den Mitgliedern der von mir geführten Regierung, sondern gebührt den Fraktionen, die in dieser Debatte das Wort ergriffen haben. Für die Landesregierung ergeben sich aus dieser Entscheidung allein die Erwartung und die Verantwortung, in den kommenden drei Jahren dieser Legislaturperiode bestmögliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung unseres Freistaates zu schaffen. Die Herausforderungen, die vor uns liegen, muss ich nicht umfangreich ausführen – sie liegen auf der Hand.

Das dramatische Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, in Teilen Bayerns und Sachsens zeigt uns nach drei Jahren Dürre, die unseren Wald und unsere Landwirtschaft massiv unter Druck gesetzt haben, die Folgen des Klimawandels. Denn es geht schon lange nicht mehr um die Frage, ob es einen Klimawandel gibt, sondern wie stark wir seine Auswirkungen zu spüren bekommen und wie konsequent wir den Klimaschutz als gesellschaftliches Prinzip durchsetzen und die Bürger vor den daraus resultierenden Gefahren schützen zu können.

Die vierte Welle der Pandemie hat bereits eingesetzt. Die Inzidenzen steigen auch in Thüringen wieder an. Wollen wir die Infektionskurve flach halten, muss die Kurve der Impfrate steil nach oben gehen. Die Landesregierung hat sich gestern mit den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates zum Pandemiemanagement befasst und der Bund, unser Freistaat mit seinen Kommunen, stehen in der Verantwortung, diejenigen Schritte zu ergreifen, die notwendig sind, um die Pandemie zu bekämpfen, ohne erneut Schulen oder Betriebe zu schließen. In seiner vergangenen Sitzung hat dieser Landtag einen wichtigen Beschluss zur zukunftsfesten und klimagerechten Entwicklung des Automobilstandortes Thüringen gefasst. Die Automobilindustrie steht hierbei synonym für eine neue Industriepolitik, die unseren Freistaat in das zweite Drittel dieses Jahrhunderts führt und zu qualifizierter und fair entlohnter Arbeit beiträgt.

Eine Offensive für die Innenstädte ist nur ein Beispiel für die Herausforderungen, vor denen die Städte und Gemeinden in unserem Freistaat stehen. Starke ländliche Räume und gleichwertige Lebensverhältnisse erfordern die Zusammenarbeit aller Ressorts dieser Landesregierung, ob bei der Schulentwicklung, den Mobilitätskonzepten oder dem Zusammenleben der Generationen.

Ich möchte es bei dieser beispielhaften Aufzählung belassen. Denn unabhängig davon, welches Beispiel ich wähle – nötig ist die Zusammenarbeit aller Demokratinnen und Demokraten.

Mit dieser Woche endete der sogenannte Stabilitätsmechanismus, mit dem die rot-rot-grüne Koalition und die Fraktion der CDU in den vergangenen Monaten dazu beigetragen haben, auch in der Pandemie unseren Freistaat auf Kurs zu halten. Ich danke allen Beteiligten, dass Sie mit diesem Stabilitätsmechanismus nicht nur politisches Neuland betraten, sondern gezeigt haben, wie der Satz „Erst das Land, dann die Partei, dann die Person“ mit Leben erfüllt wird. Mit dem Auslaufen des Stabilitätsmechanismus werden die von mir geführte rot-rot-grüne Minderheitsregierung, die Minderheitskoalitionsfraktion in diesem Landtag aus LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die demokratischen Minderheitsfraktionen aus CDU und FDP neue Wege und Mechanismen der Zusammenarbeit finden müssen.

Hierzu kann ich nur wiederholen, was ich am 12. Dezember 2019 zu Ihnen sagte:

„Die Zusammenarbeit von Regierung und Opposition unterliegt bekanntlich einem klaren Muster: Die Mehrheit entscheidet, die Minderheit bleibt Minderheit.“ Aber was ist Mehrheit, was ist Minderheit? Diese Zuordnungen können überwunden werden, wenn wir gemeinsam Sachpolitik voranstellen. Warum sollten jetzt nicht mehr Themen im Landtag über Abgeordneten-Anträge bearbeitet werden? Den ersten Antrag dieser Art habe ich gemeinsam mit Jörg Kallenbach (CDU) gestellt und dieser Antrag gilt bis heute als Partnerschaft zum Sejmas in Vilnius, dem Litauischen Parlament. Damals war Bernhard Vogel sichtlich irritiert, als er witzelnd über Kallenbach und Genossen sprach, aber das Parlament hat dann den Beschluss einstimmig gefasst.

In unserem Freistaat ist deshalb unser Parlament mit einer kräftigen Gestaltungskompetenz verbunden. Parlament und Regierung auf Augenhöhe. Das ist Chance und Pflicht zugleich. Es muss uns gelingen, sowohl die bewährte Zusammenarbeit fortzusetzen als auch in neuer Form in diesem Landtag zusammenzuarbeiten. Das fordert von uns allen die Bereitschaft, vertraute Pfade zu verlassen, Politik neu zu denken und auch anders zu organisieren. Alle Mitglieder meines Kabinetts und ich haben in den vergangenen Monaten die Erfahrung gemacht, wie anstrengend eine Minderheitsregierung ist. Als ich 2019 die Erwartung formulierte, dass Anstrengungen vor uns liegen, war der tatsächliche Umfang nicht absehbar.

Auch und gerade deshalb wiederhole ich jedoch heute hier meine Worte aus 2019:

Die Minderheitsregierung „wird viel mehr Kommunikation erfordern. Sie wird uns Geduld abverlangen. Aber sie kann deshalb auch sehr lohnend sein, weil mehr miteinander geredet wird, weil geduldig lagerübergreifend nach dem besten Weg gesucht werden muss.

Die Notwendigkeit im Parlament Mehrheiten zu suchen, bietet die Chance, besser zuzuhören, Kompromisse zu schließen und den Blick auf Ungewohntes zu richten. Mir geht es darum, für ein Umdenken zu werben. Dafür, uns einen neuen politisch-kulturellen Zugang zu demokratischen Prozessen der Entscheidungsfindung anzueignen. Ich plädiere ausdrücklich nicht für Gleichmacherei. Alle Parteien und ihre differierenden Gesellschaftsmodelle dürfen und sollen sogar in ihrer Unterschiedlichkeit erkennbar bleiben. Die Bürger sollen und müssen auch künftig die Wahl haben, sich zwischen unseren verschiedenen Parteien entscheiden zu können. Auch innerhalb unserer Regierungskoalition haben die drei Parteien ein Interesse daran, im Parteienwettbewerb erkennbar und profiliert zu sein. Aber ich werbe dafür, die Reihenfolge Land, Partei, Person in konkreten Fragen politische Realität werden zu lassen.“

Nach der Plenarsitzung am Freitag dieser Woche beginnt die parlamentarische Sommerpause. Ich wünsche mir, dass wir diese Zeit nutzen, in dem von mir vorgeschlagenen Sinne und der von mir hier erneut dargelegten Haltung, in Ruhe Gespräche zu führen. Um in den kommenden Jahren unseren Freistaat voran zu bringen, Agonie und Stillstand zu vermeiden sowie durch kluge und umsichtige Haushaltspolitik den Kommunen, Institutionen sowie Wirtschaft und Zivilgesellschaft Handlungsfähigkeit zu garantieren.

Die Menschen in Thüringen sollen sich auf das Parlament und die Regierung verlassen können.

Sorgen wir dafür.