Verlässlichkeit und Verantwortung – Zur Debatte über den Haushalt 2020

In den vergangenen Wochen war viel zu lesen und zu hören zum Thema Landeshaushalt 2020. Ich will gern mit einigen Fehlwahrnehmungen oder Mythen aufzuräumen, die gerade im Netz und in den Medien ihre Runde machen.

Haushaltspolitik ist scheinbar eine trockene Angelegenheit. Eine Menge Zahlen und viel juristische Spitzfindigkeiten. Deswegen werde ich versuchen, möglichst verständlich auf den Haushaltsgesetzentwurf für das Jahr 2020 einzugehen, der die Gemüter bei einigen so sehr erhitzt.

Zwei Hauptziele verfolgt die rot-rot-grüne Regierung mit dem vorliegenden Haushaltsgesetzentwurf:

  1. Wir wollen Planungssicherheit für alle Thüringer Vereine, Verbände, Initiativen und zahlreiche andere Empfängerinnen und Empfänger öffentlicher Mittel. Unabhängig davon, wie die Landtagswahl ausgeht und wie schnell die Regierungsbildung erfolgen kann, sichert ein beschlossener Haushalt für das Jahr 2020 allen Planungssicherheit, in besonderem Maße auch der Thüringer Wirtschaft. Niemand kann Interesse haben, dass nur noch unabweisbare Ausgaben getätigt werden können. Wir wollen die notwendige Stabilität auch über einen beschlossenen Haushalt sichern und zwar ganz unabhängig davon, wie die Wahl ausgeht.
  2. Und zum zweiten zeigt der Haushaltsentwurf natürlich auch die Kontinuität erfolgreicher rot-rot-grüner Haushaltspolitik. Unter Verantwortung unserer Finanzministerin Heike Taubert verfolgen wir seit 2014 einen Dreiklang aus investieren, vorsorgen und tilgen. Das bedeutet mehr Geld für Kommunen, mehr öffentliche Investitionen, mehr Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern, Polizistinnen und Polizisten und gleichzeitig 1 Milliarde Euro getilgte Schulden seit 2014. Im übrigen hat sich die Höhe der Rücklagen dabei seit 2014 nicht verändert. Darüber hinaus ist es uns gelungen, die Investitionen auf konstant hohem Niveau zu halten.

Und das obwohl die Rahmenbedingungen nicht einfacher werden. Die Bundeszuweisungen gehen zurück, der Solidarpakt läuft aus und niemand weiß, mit welchen EU-Fördermitteln wir künftig noch rechnen können. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir es geschafft haben, uns inzwischen zu 67% aus eigenen Einnahmen zu finanzieren. Ich finde, dass wir mit dem aktuellen Entwurf für einen Landeshaushalt eine Arbeit geleistet haben, die sich sehen lassen kann. Er sichert nicht nur die Arbeit der vielen Menschen in ganz Thüringen ab, die sich Tag für Tag für das Land und die Leute einsetzen, sondern weißt auch neue Wege für unser Bundesland. Meine Finanzministerin Heike Taubert hat es so beschrieben:

„Mit der Vorlage des Haushalts 2020 setzen wir Maßstäbe: Über 200 Mio. Euro mehr für Kommunen, mehr Geld für Bildung, Forschung und Lehre, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Kultur, Sport, Innere Sicherheit, Ausbau der Infrastruktur, Familie, Gesundheit, Breitbandausbau und Digitalisierung in Land und Kommunen. Außerdem die endgültige Wiederherstellung von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit mit Auflösung des letzten CDU-Schattenhaushaltes und Fortsetzung der regelmäßigen Schuldentilgung mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell.“

Die Alternative dazu wäre klar – und wirtschaftlich verheerend. Denn ohne einen Haushalt würde ab dem 1. Januar 2020 nur ein Nothaushalt zur Verfügung stehen. Das hieße, dass nur die aller nötigsten Ausgaben getätigt werden dürften, keine Investitionen in Schulen oder Straßen, keine Einstellungen von neuen Lehrerinnen und Lehrer oder Polizistinnen und Polizisten. Ich bin mir sicher, dann würden aus den Reihen der CDU lauthals höhnend die Vergleiche mit dem Regierungs-Stopp der Trump-Regierung schallen. Aber diese Genugtuung werden wir ihnen nicht gönnen.

Jammern bei der CDU

Der Katzenjammer bei der CDU war zuletzt ganz gewaltig. In den Reigen der üblichen Beschimpfungen reiht sich jetzt auch noch der Vorwurf ein, die Landesregierung würde mit ihrem Haushalt die Thüringer Verfassung brechen. Ein starkes Stück.

Aber von vorne: Die CDU sieht laut einem Gutachten, dass sie beim wissenschaftlichen Dienst des Landtages in Auftrag gegeben hat, „verfassungsrechtliche Risiken“, da die Landesregierung einen Haushaltsentwurf für ein Jahr in den Landtag einbringt, in dem sie möglicherweise nicht mehr die regiert – die Zukunft wird es zeigen. Und tatsächlich hat in Thüringen ausschließlich die Regierung das Recht Haushalte ins Parlament einzubringen, oder nachträglich über sogenannte Nachtragshaushalte Änderungen an bereits beschlossenen Haushaltsgesetzen vorzunehmen.

Im selben Gutachten wird aber auch attestiert, dass die Thüringer Verfassung auch die sogenannte Vorherigkeit als zwingendes Gebot für den Haushalt beinhaltet: ein Haushalt muss immer vor dem Zeitraum eingebracht sein, für den er gelten soll. Und bei der knapp bemessenen Zeit nach dem Wahltermin kommen wir damit also nur unserer verfassungsmäßigen Pflicht nach, einen Haushalt rechtzeitig einzubringen. Tatsächlich heißt es im Papier des wissenschaftlichen Dienstes:

„Weder Landesregierung noch der Landtag selbst dürfen bewusst einen etatlosen Zustand anstreben und unter Vermeidung der haushalterischen Gesamtverantwortung mit dem Mittel des Nothaushaltsrechts operieren.“

Insgesamt sieht das Gutachten also zwar die vielzitierten „verfassungsrechtlichen Bedenken“, kommt also mitnichten zu dem verheerenden Ergebnis, dass sich die CDU herbei fantasiert. Das Gutachten erkennt an, dass es durchaus gute Gründe für die Landesregierung gibt, den Haushalt für das Jahr 2020 noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Dieser Auffassung ist auch der Präsident des Thüringer Rechnungshofs, Dr. Sebastian Dette, wie er dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages erst vor wenigen Wochen deutlich mitgeteilt hat.

Mit der Verabschiedung des Haushalts stellen wir die Weichen für die Zukunft und verweigern uns nicht der Verantwortung. Sowohl die Thüringer Vereine und Verbände begrüßen unser Vorgehen ausdrücklich und auch die kommunale Familie findet das Vorgehen ganz richtig. Und die Thüringer Wirtschaft hat uns ebenfalls schon mehrfach ermutigt nun mit dem neuen Haushalt den Weg nach vorne frei zu machen.

Die rot-rot-grüne Koalition stellt sich der Verantwortung, die ihr die Wählerinnen und Wähler 2014 aufgetragen haben. Mit dem Haushalt 2020 bestätigen wir, dass es kein Fehler war, ihr Vertrauen in uns zu setzen.