Warum ich diesmal nicht bei der Kanzlerin war…

Am Donnerstag hatte die Bundeskanzlerin mal wieder allen Regierungschefs der Bundesländer zu einem Treffen eingeladen. Es ist eine gute Tradition, dass sich die Spitzen des Bundes und der Länder regelmäßig treffen. Diese Treffen sind Teil der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Jedes Jahr führt ein anderes Bundesland den Vorsitz in dieser Konferenz. 2016/17 hat Mecklenburg-Vorpommern den Vorsitz. Thüringen ist das nächste Mal 2028/29 dran.

Die Treffen finden viermal im Jahr statt, zweimal wird mit der Bundeskanzlerin beraten und auch die ostdeutschen Ministerpräsidenten treffen sich regelmäßig zu Beratungen. Geschaffen wurde diese Konferenz bereits 1954.

Die Themen dieser Konferenzen sind sehr unterschiedlich. Immer geht es um Herausforderungen, die alle Bundesländer betreffen oder Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern haben. Sicher sind noch die Beratungen der Länder untereinander und mit dem Bund zur Neuregelung der Finanzbeziehungen vielen erinnerlich. Aber auch solche Themen, wie der Rundfunkstaatsvertrag oder im letzten Jahr die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen wurden und werden dort besprochen. Natürlich haben die Regierungschefs auch eine Geschäftsordnung, in der u.a. geregelt ist, dass Entscheidungen nur mit der Zustimmung von mindestens 13 Bundesländern getroffen werden können. Entscheidungen über die Geschäftsordnung der MPK, haushaltswirksame Angelegenheiten und die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen müssen einstimmig entschieden werden.

Natürlich kann die Konferenz der Regierungschefs nicht das normale Gesetzgebungsverfahren ersetzen. Bedürfen also Beschlüsse der MPK der Änderung von Gesetzen oder müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, dann geht das nur auf dem Weg, wie ihn unser Grundgesetz beschreibt, durch Beratung und Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat. Natürlich ist die Abstimmung der Bundesländer trotzdem sinnvoll und wichtig. Gerade bei Themen, die alle Länder betreffen, macht es Sinn Positionen abzustimmen und sich bereits vor den Beratungen im Bundesrat zu einer Übereinkunft zu gelangen. Das erfordert eine hohe Bereitschaft aller Regierungschefs zu einem Kompromiss zu kommen. Das bedeutet eben auch, dass Lösungen oft nicht das von mir politisch gewünschte Ergebnis haben, sondern eben eher den kleinsten gemeinsamen Nenner beschreiben. Trotzdem finde ich, dass sich das Ringen um Gemeinsamkeiten im Sinne aller Bundesländer lohnt. Im übrigen spielt dabei die Parteizugehörigkeit oft eher eine Nebensache. Wenn ich mit Horst Seehofer aus Bayern gemeinsam etwas für unsere beiden Bundesländer durchsetzen kann, dann wäre ich ja verrückt, das nicht zu tun, weil ich sonst nicht so sehr viel gemein habe mit der CSU.

Warum schreibe ich das alles?

Bei der besagten letzten Besprechung der Länder mit der Bundeskanzlerin war das Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik auf der Tagesordnung. Oft haben wir in der Runde über das Thema gesprochen. Ich habe dort immer darum gerungen, dass wir gemeinsam die große Herausforderung angehen und dafür Sorge tragen, dass alle Menschen, die zu uns kommen, gut untergebracht und versorgt werden. Das war zu Beginn für uns am wichtigsten. In Thüringen haben wir dann schnell versucht, auch die Integration der Menschen anzugehen, die zu uns gekommen sind. Für mich war das eben auch eine Chance.

Seit ich zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, wäre ich nie auf die Idee gekommen, eine der Beratungen der Regierungschefs ohne oder mit Bundeskanzlerin zu versäumen. Oft musste ich aus diesem Grund andere Termine absagen. Mir ist bewusst, wie wichtig es ist, dass auch Thüringen in dieser Runde vertreten ist. Am Donnerstag habe ich mich anders entschieden. Warum?

In den letzten Monaten habe ich den Eindruck, dass unsere Konferenz der Regierungschefs mehr und mehr zu einem Zirkel verkommt, der die Aufgabe hat, Beschlüsse des Koalitionsausschusses der Großen Koalition abzunicken und mit dem Gewicht der Regierungschefs der Länder zu legitimieren. Damit wird aber der Bundesrat entwertet, denn einen einstimmigen Beschluss der Regierungschefs der Länder infrage zu stellen, ist schwer. In aller Regel liegen die Beschlussvorlagen für die Treffen erst sehr kurzfristig vor. Abstimmungen in der Landesregierung sind dann nur sehr schwer und eingeschränkt möglich.

Konkret war es in der vergangenen Woche nicht möglich, über einen Beschlussentwurf, der mir am Dienstagabend bekannt wurde, im Kabinett (das Dienstagvormittag berät) zu informieren, geschweige diesen mit den zuständigen Fachministerien abzustimmen. Gleichzeitig macht der Beschluss aber Vorgaben, die später die Fachministerkonferenzen umsetzen müssen.

Deswegen bin ich der Auffassung, dass wir uns als Regierungschefs auch selbst beschränken müssen. Debattieren und diskutieren können wir vieles, Entscheidungen vorbereiten auch. Aber gerade bei gesellschaftlich strittigen Themen, darf es aus meiner Sicht nicht sein, dass Bundestag und Bundesrat ihre eigentliche Funktion als Gesetzgeber verlieren, weil sich die Länder ja vorab schon geeinigt haben. Wer den Beschluss der Regierungschefs vom Donnerstag liest, wird feststellen, dass sich darin viele Festlegungen finden, die eben nicht mal als kleinster gemeinsamer Nenner bezeichnet werden können, denn es geht darin ganz konkret um das Schicksal von Menschen. Dabei will ich gar nicht bestreiten, dass auch ich durchaus alle Anstrengungen unterstütze, die beispielsweise die freiwillige Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern fördern. In Thüringen haben wir damit ja gute Erfahrungen. Öffentlich aber alle Fälle von Duldung mit Abschiebung gleichzusetzen heißt, das Grundfundament unserer Verfassung für diejenigen in Frage zu stellen die gerade Schutz am nötigsten haben.

Den Umstand, dass Menschen deren Asylantrag abgelehnt wurde und die sehenden Auges in eine lebensgefährliche Zukunft abgeschoben werden sollen, kann ich jedenfalls mit den Grundwerten unseres Landes schwerlich in Einklang bringen. Deshalb ist die Diskussion um eine Altfallregelung, um ein Einwanderungsgesetz und um unser Staatsbürgerschaftsrecht so dringend erforderlich. Dies bedeutet ausdrücklich keinen Schutz für Gewalttäter und schon gar nicht das wegschauen vor organisierten Banden. Wer aber der Bevölkerung Lösungen suggeriert, ohne zu beantworten, wie diese Lösungen im konkretem Fall in Afghanistan oder den Maghreb-Staaten umgesetzt werden sollen, der produziert den nächsten Frust, wenn in Afghanistan kein Schutz vorhanden und etwa durch Marokko eine Rückübernahme verweigert wird.

Im bitteren Fall des Attentäters Amri bleibt die unangenehme Erkenntnis, dass unsere Behörden wussten, dass wir offensichtlich an der Nase herumgeführt werden und die gültigen Gesetze bei strikter Anwendung zumindest ausgereicht hätten um den Täter wegen schon begangener Delikte wie zum Beispiel 14 verschiedene Alias-Identitäten dingfest zu machen. Hier bleibt die Frage dringlich aufzuklären, warum das Zusammenspiel der zuständigen Behörden nicht funktioniert hat. Auch die zehnfache Verschärfung von Regeln und Gesetzen führt nicht zu einem höheren Schutz, wenn sie nur ungenügend beachtet oder nur sehr rudimentär angewendet werden.

Aber es bleiben eben eine Reihe von Punkten, die ich in einer Protokollerklärung zusammengefasst habe, die nicht aus dem Auge verloren werden dürfen, etwa eine Regelung für die Tausenden Menschen die seit Jahren illegal in Deutschland leben, in unsere Gesellschaft integriert sind und endlich legalisiert werden müssen. Oder nehmen wir die Frage der Beseitigung von Fluchtursachen, kein Wort dazu.

Deswegen habe ich mich dazu entschieden, diesmal bewusst der Beratung mit meinen Kolleginnen und Kollegen und der Kanzlerin fernzubleiben und stattdessen die Schlichtungsgespräche zwischen GDL und Deutscher Bahn fortzusetzen.

Ich will das nochmal deutlich sagen: Der Vorwurf, ich hätte damit mangelnden Einsatz für den Freistaat Thüringen gezeigt, ist absurd. Wer mir das vorwirft, der will offenbar sein eigenes parteipolitisches Süppchen kochen. Da geht es eben nicht darum, dass ich etwa meinem „Privatvergnügen“ Schlichtung nachginge. Wer solches behauptet, der hat im übrigen offenbar auch nicht verstanden, welche Auswirkungen ein möglicher Bahnstreik für viele Menschen und Unternehmen, nicht nur in Thüringen, hätte.

Warum ich mich in diesem Konflikt, welchem Termin ich Vorrang gebe, für die Schlichtung und gegen die MPK entschieden habe, das habe ich hier nochmals begründet.

Und übrigens: Am Freitag habe ich natürlich an den Beratungen des Bundesrates teilgenommen und mich auch darüber freuen können, wieviel Initiativen aus Thüringen die Unterstützung der anderen Bundesländer fanden und zwar in offener, demokratischer Abstimmung. Und die nächste Konferenz der Regierungschefs wird auch ganz sicher wieder mit dem Thüringer Ministerpräsidenten stattfinden.