Noch fünf Prozent …

Der MDR hat eine neue Umfrage zur Thüringer Landtagswahl veröffentlicht: LINKE 28 Prozent, SPD 19 Prozent, CDU 36 Prozent, Grüne 5 Prozent und AfD 4 Prozent. Damit kämen vier Parteien in den nächsten Landtag und Rot-Rot hätte einen klaren Vorsprung vor Schwarz-Grün. Aber auch in diesem Fall gilt die alte SPD-Weisheit: „Hätte, hätte, Fahrradkette“. Es sind noch 123 Tage bis zum 14. September, dann erst entscheiden die Menschen in Thüringen, welche Politik und welche Regierung sie in den nächsten fünf Jahren haben wollen.  Vorher können wir uns über gute Umfragen freuen, aber wir dürfen uns nicht von ihnen blenden lassen.

Eine der Fragen, die Infratest dimap im Auftrag des MDR gestellt hat, ist für mich ein besonderer Ansporn: „Wenn nach der Wahl eine Koalition möglich wäre, in der die Linkspartei stärkste Kraft ist, fänden Sie es gut, wenn die Linkspartei den Ministerpräsidenten stellen würde?“ Da antworteten 46 Prozent der Befragten mit „Fände ich gut.“ Es fehlen also nur noch fünf Prozent, bis eine Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer eine LINKE-geführte Regierung gut findet. Diese Menschen noch zu überzeugen, das wäre doch was.

Die letzten beiden Tage waren dem Wahlkampf, der Nachbereitung des Parteitags und der Vorbereitung der Plenarsitzung nächste Woche gewidmet. Dazu kam eine Nachricht vom Bundesarchiv aus Freiburg, dass sie eine Mitteilung von letzter Woche korrigieren müssten. Der Verfassungsschutzspitzel Trinkaus, der u.a. aktiv gegen unsere Partei und unsere Fraktion gearbeitet hat, soll in den Achtziger Jahren doch nicht Offiziersschüler der Stasi gewesen sein. „Die zuständige Sachbearbeiterin im Bundesarchiv hat sich bedauerlicherweise in der Zeile vertan.“ Aha.

Nehmen wir an, dass das stimmt. Fehler können passieren und der einzelnen Mitarbeiterin soll kein Vorwurf gemacht werden. Das Schlimme ist, dass man nach all den Verfehlungen des Verfassungsschutzes nun selbst bei Aussagen des Bundesarchivs schon Zweifel bekommt, was denn wirklich stimmt. In jedem Falle bleibt es dabei: Der Verfassungsschutz hätte einen studierten NVA-Offizier gar nicht als V-Mann anwerben dürfen, selbst wenn er kein Offiziersschüler der Stasi war. Dass er es getan, reiht sich ein in die Vielzahl der Skandale, in denen der Verfassungsschutz nicht rechtsstaatlich handelt, sondern willkürlich. Diese Praxis muss endgültig beendet werden.