Debatte ohne Argumente?
„Staatsleistungen an die Kirchen in Thüringen: Kein Anlass für eine Neubewertung“ – so heißt die von der CDU beantragte Aktuelle Stunde. Da sieht man mal wieder, wie LINKS wirkt. Am Wochenende hatte ich mich mit einer Nachrichtenagentur unterhalten und gesagt, dass es nicht falsch wäre, die Staatsleistungen hinsichtlich einer Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften zu hinterfragen. Und schwups macht die CDU das zum Thema einer Plenardebatte. Wenn die CDU allerdings – siehe Antragstitel – keine Neubewertung möchte, kann sie ja auch gar nicht mit Argumenten debattieren, denn eine inhaltliche Auseinandersetzung hieße ja neu bewerten. Da bin ich gespannt, wie die Kollegen dieses Paradox lösen.
Da das Thema aber zu sensibel ist, um es nur spaßhaft abzuhandeln, will ich in aller Deutlichkeit erklären, dass es nicht darum gehen kann, hier irgendwie kirchenfeindliche Klischees zu bedienen. Entscheidend ist für uns einfach, dass in unserem Land, wo Staat und Kirche grundgesetzlich getrennt sind, auch alle Religionsgemeinschaften gleichberechtigt behandelt werden. Und für die Staatsleistungen findet sich im Grundgesetz das Gebot, diese abzulösen. Dass muss irgendwann angegangen werden und Kirchenvertreter, wie unser Landesbischöfin Junkermann, haben sich diesbezüglich gesprächsbereit gezeigt. Selbst der Papst hat in seiner Freiburger Rede erklärt, die Kirche müsse sich von weltlichen Privilegien lösen. Also reden wir darüber.
Dass der Ablösungsauftrag in der Verfassung steht, ist für die CDU wahrscheinlich auch kein Argument. Ohnehin scheint es in letzter Zeit nach dem Prinzip zu laufen „Verfassung ist, was die Union draus macht.“ Das zeigt sich ja auch in der Debatte um die Beobachtung unserer Abgeordneten durch den Verfassungsschutz. „Wenn die NPD überwacht wird, muss auch DIE LINKE überwacht werden.“ Auf so eine Dummheit muss man erst einmal kommen. Mit gleichem Recht könnte ich sagen, wenn die NPD überwacht wird, muss auch die CSU überwacht werden.
Wenn übrigens jetzt mein Leipziger Urteil aus dem Jahr 2010 herangezogen wird, um die Beobachtung der Fraktionsspitze zu begründen, dann kann ich nur sagen: Lesen bildet. Das Gericht hat erklärt, dass ich beobachtet werde, weil ich in der Partei gewichtige Aufgaben hätte (was im Übrigen auch nicht stimmt). Verantwortung für das Treiben der Partei haben in jedem Fall nur Parteifunktionäre und ein Gregor Gysi ist eben nicht Partei- sondern Fraktionsvorsitzender. Parteien und Fraktionen sind aus gewichtigen Gründen zwei verschiedene Dinge. Auch hier würde ein Blick ins Grundgesetz für Klarheit sorgen. Aber die CDU/ CSU hat es ja nicht so mit dem Grundgesetz. Eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz, oder?