Wir sind alle extrem … verdächtig.

Am Samstag habe ich mich auf den Weg nach Pößneck gemacht, denn auch wenn die NPD ihr sogenanntes „Fest der Völker“ abgesagt hatte, sollte mit einem bunten Straßenfest klar gemacht werden, dass Nazis in dieser Stadt keinen Platz haben – nicht in diesem Jahr und auch sonst nie. Während der Veranstaltung gegen den braunen Ungeist wurde ich Zeuge eines sehr gelungenen Kampagnenstarts der DGB-Jugend: Unter dem Motto „Wir sind alle extrem …“ wird mit einem ganz eigenen Beitrag in der Diskussion um den Extremismus-Begriff Stellung bezogen. Der Satz wird vielfältig weiter gedacht und allein schon dadurch zeigt sich die Fragwürdigkeit des Begriffs.

Wenn ich den Satz „Wir sind alle extrem …“ fortsetzen müsste, wäre mir an diesem Wochenende vor allem das Wort „verdächtig“ eingefallen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mir die Begründung für das Urteil vom 21. Juli zugesandt und der Text liest sich wie eine Anklageschrift gegen die gesamte Partei Die Linke. Mehrfach wird darauf verwiesen, dass Die Linke „Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ verfolge, „die darauf gerichtet seien, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung sowie das Recht des Volkes, die Volksvertretung in allgemeiner und gleicher Wahl zu wählen, zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.“

Damit wird die gesamte Partei Die Linke und jedes einzelne Mitglied unter Generalverdacht gestellt. Für das Bundesverwaltungsgericht spielt es weder eine Rolle, wie man als sich als Einzelner zu Fragen von Demokratie und Menschenrechten äußert, noch gewährt die freie Ausübung eines Abgeordnetenmandats Schutz vor den „Verfassungsschützern“: „Der Kläger hat durch seine herausgehobene politische Betätigung in einer Partei, bei der Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen, einen ihm zurechenbaren Anlass für die Erhebung von Informationen über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geschaffen.“

Innerhalb der nächsten 30 Tage werden wir die Klageschrift für das Bundesverfassungsgericht verfassen. Dieses Urteil in der Tradition der Berufsverbote dient dazu, linke Politik und alle die sich dafür einsetzen als verfassungsfeindlich zu diskreditieren. Das ist völlig inakzeptabel.