Beobachtung nur für Abgeordnete?

In Vorbereitung meiner Klage in Karlsruhe beschäftige ich mich heute mit einem Urteil vom April 2009. Damals hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Beobachtung meiner Person vor Aufnahme meiner Abgeordnetentätigkeit im Oktober 1999 rechtswidrig war. Weil der Verfassungsschutz gegen diesen Punkt nicht in Berufung gegangen ist, kann die Entscheidung nun auch nicht mehr angerührt werden. Die Beobachtung des Nicht-Abgeordneten Ramelow ist somit unwiderruflich verboten. Was diese Abgrenzung zwischen Privatperson und Abgeordnetem für den weiteren Fortgang der Auseinandersetzung bedeutet, müssen wir nun weiter überlegen. Fakt ist doch, dass mich die Beobachtung in der freien Ausübung meines Abgeordnetenmandats einschränkt, weil beispielsweise Besucher meines Abgeordnetenbüros eine Stigmatisierung fürchten müssen. Insofern müsste eigentlich gerade die Abgeordnetentätigkeit besonders vor Verfassungsschutzwillkür geschützt sein.

Das vollständige Urteil ist hier als PDF-Datei einsehbar.

Neben der Karlsruhe-Vorbereitung wollte ich heute bis zum Mittag eigentlich die Arbeit an einem inhaltlichen Beitrag zur Programmdebatte fertig stellen. Allerdings erhielt ich dann einen Anruf, dass meine bessere Hälfte einen Arbeitsunfall hatte und da sie in der Nähe ist, will ich natürlich so schnell wie möglich mit ihr zum Arzt fahren. Das Vorhaben entpuppt sich als kleines Abenteuer, denn ich versuche zehn Mal vergeblich, beim Unfallarzt anzurufen. Jedes Mal lande ich in der zweiminütigen Warteschleife, an deren Ende mir gesagt wird, dass ich es später wieder probieren soll. Schließlich fahren wir auf gut Glück hin und landen in einer völlig überfüllten Praxis. So wird mir mal ganz praktisch deutlich, dass in unserem Gesundheitssystem einiges im Argen liegt.

Abends ist dann endlich Zeit, den Text fertig zu stellen, dessen Redaktionsschluss ich nun schon einen halben Tag überzogen habe. Ich will damit einige Punkte umschreiben, die uns in nächster Zeit beschäftigen werden. Nun ist er abgeschickt und ich freue mich schon auf die Debatte.