Linksfraktion im Thüringer Landtag

Den ganzen Dienstag schlage ich mich mit dem Kandidaten rum. Was hat er nun gesagt und was nicht? Und vor allem: In welchem Kontext? Was soll man davon halten, dass er Dinge gesagt hat und wenn ich jetzt daran erinnere, sind die Zitate plötzlich falsch? Es ist schon seltsam, was mir da per Mail, Facbook oder Twitter begegnet. Aber auch dass der MDR einfach eine Umfrage zum Kandidaten abschaltet, beschäftig mich. Die Begründung des Senders mit der minutenschnellen und damit angeblich gehackten Stimmenvermehrung gegen Gauck passt jedenfalls nicht zu den Screenshots, die sich im Netz angesammelt haben. Bei „Thüringen Links“ haben wir einen guten Artikel zu der Problematik – lesen dringend empfohlen.
So wie dem MDR die Mobilisierungswege im Netz nicht gefallen, mag die Netzwelt die Aussagen von Herrn Gauck nicht bejubeln. Die Kritik an Wikileaks und die Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung zeigen, dass der Kandidat die digitale Welt nicht wirklich durchdringt. Joachim Gauck und die digitale Ist-Zeit-Kommunikation – zwei unbekannte Welten treffen sich :o)).
Aus Aktualität: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 über die Rechtmäßigkeit meiner Bespitzelung durch den Verfassungsschutz
Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:
"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.
Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.
An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."
(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.
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