Leben retten: Organspende reformieren!

8.199 Patientinnen und Patienten standen 2025 in Deutschland auf der Warteliste für eine Organtransplantation – bei nur 985 Organspenderinnen und Organspendern im selben Jahr. Es sterben viele Menschen auf der Warteliste, im Schnitt zwei Personen am Tag. Wir – eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten – haben unseren Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung in der Organspende in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Uns alle eint das Ziel, die im internationalen Vergleich anhaltend sehr niedrigen Organspenderaten im Interesse der vielen Tausend Menschen auf den Wartelisten möglichst bald zu erhöhen. Nach den vielfältigen Maßnahmen in den letzten Jahren, die bedauerlicherweise keine Verbesserungen erbracht haben, hält es unsere interfraktionelle Gruppe für dringend erforderlich, in Deutschland eine Widerspruchsregelung einzuführen, wie sie die meisten anderen europäischen Länder längst haben. Insbesondere haben alle Länder mit hohen Spenderaten eine Widerspruchsregelung.

Rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland stehen laut einer Repräsentativbefragung einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Allerdings haben nur 45 % der Befragten ihre Entscheidung auch dokumentiert und in nur 15 % der Fälle wird diese Dokumentierung auch aufgefunden. Im Fall des Nichtauffindens müssen Angehörige nach dem »mutmaßlichen Willen« der verstorbenen Person entscheiden. Wenn sie keine Hinweise auf den Willen der/ des Verstorbenen haben, lehnen die Angehörigen in rund 77 % eine Organspende ab. Die Widerspruchsregelung entlastet die Angehörigen in dieser schwierigen Situation. Sie werden weiterhin eng einbezogen, eine eigenständige Entscheidung wird ihnen aber nicht mehr abverlangt. Maßgeblich bleibt allein der Wille der verstorbenen Person, die zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen oder nicht widersprochen hat. D.h. die Selbstbestimmung wird nicht eingeschränkt. Die Organspende ist und bleibt ein freiwilliger Akt der Nächstenliebe.

Durch Einführung einer Widerspruchsregelung soll es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen. Daher sprechen wir hier von einem Paradigmenwechsel. Dass wir uns permanent darum kümmern müssen, auch alle anderen Faktoren und Rahmenbedingungen in der Organspende stets zu verbessern und weiterzuentwickeln, erachten wir als Selbstverständlichkeit- die gesetzlichen Grundlagen dafür existieren.