Tief enttäuscht, aber nicht resigniert

image

Der 21.7. beginnt für mich zunächst ruhig, ganz früh im Thüringer Wald. Es wird ein heißer Tag werden, nicht nur klimatisch, aber das hat der Wetterbericht wenigstens vorausgesagt. Ich unterbreche meinen Urlaub, um zur Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig zu fahren. Auf Antrag der Bundesregierung wird dort das Revisionsverfahren zu zwei Urteilen aus Vorinstanzen geführt, die meine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, das dem Innenminister untersteht, beide bisher eindeutig für rechtswidrig erklärt haben. Bei einem kurzen Stopp in Erfurt steigen Mitarbeiter der Landtagsfraktion zu, die mich begleiten.

In Leipzig angekommen, haben wir keine Pause. Vor dem monumentalen Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts, Ende des 19. Jahrhunderts errichtetet, wartet schon das erste Fernsehteam. RTL interviewt mich gleich auf den Stufen vor dem Gebäude. Ich erkläre, ich sei optimistisch, dass die geheimdienstliche Beobachtung jetzt durch höchstrichterlichen Spruch endlich endet. Kaum in der großen Halle angekommen, stehe ich dem ZDF Rede und Antwort. So wird es allerdings bis weit in die Nacht weitergehen…

Kurz vor Beginn der öffentlichen Verhandlung wird klar, dass der vorgesehene Verhandlungsraum nicht ausreicht, die Gäste, am Thema Interessierte, politische Freunde und zahlreiche Journalisten, aufzunehmen. Die Kammer trifft die einzige Entscheidung an diesem Tag, die verständlich ist und wechselt in einen größeren Raum. Auch Klaus Ernst ist anwesend, der Vorsitzende der Partei DIE LNKE. Er sitzt direkt neben mir, ebenso mein Anwalt, Dr. Hauck-Scholz.

Das Revisionsgericht ist, juristisch gesprochen, keine „Tatsacheninstanz“. Es nimmt keine eigene Beweisaufnahme vor, sondern soll die formaljuristische Richtigkeit des vorangegangenen Urteils prüfen. Der Vorsitzende Richter führt dazu ein „Rechtsgespräch“, fordert die Parteien auf, sich zu verschiedenen Aspekten zu äußern. Dabei stellen mehrere Mitglieder der fünfköpfigen Kammer vor allem der Gegenseite, dem Rechtsvertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, kritische Nachfragen. Der verlautbart seltsame Dinge wie die, Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Bestrebung der LINKEN sei deren „Aversion“ gegen Herrn Gauck. Ich frage mich bestürzt, ob CDU, CSU und FDP verfassungsfeindliches Denken haben erkennen lassen, als sie ebenfalls Herrn Gauck nicht wählten? Oder wäre meine Partei nicht mehr bespitzelt worden, wenn wir Herrn Gauck gewählt hätten? Ist das ein Angebot für ein „Koppelgeschäft“ oder schlicht Ausdruck von Erpressung? Auch betont der Verfassungsschutz-Anwalt, ja, die Wahlentscheidung der Bürger solle natürlich durch die Beobachtung der Partei DIE LINKE und durch die vom Amt herausgegebenen „Verfassungsschutzberichte“ beeinflusst werden. Ein Geheimdienst macht Wahlkampf – das ist für mich nichts Neues. In Thüringen haben die CDU und ihre Gliederungen gleich mehrfach Wahlkampfmaterial veröffentlicht, das mit Geheimdienstinformationen über mich gespickt war, bei einem Autor handelte es sich um eine Honorarkraft des Thüringer Verfassungsschutzes. Der gute Mann glänzte vor allem durch immer neue Decknamen…

In der Pause – die Kammer hat sich dann zur Urteilsbesprechung zurückgezogen – sind sich alle Prozessbeobachter einig, dass ein positives Ergebnis für mich zu erwarten ist. Dann kommen die Richter zurück und der Vorsitzende beginnt: die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben – mit fadenscheinigen Begründungen – meine Beobachtung als Abgeordneter sei rechtsmäßig und nicht unverhältnismäßig, denn bei Ramelow gebe es ja nur eine geringere Eingriffsschwelle! Habe ich wirklich richtig gehört, frage ich mich? Ja. Das ist das völlige Gegenteil der bisherigen Urteile.

Ich bin tief enttäuscht, muss mich aber schnell sammeln. Die Journalisten wollen meine Meinung hören. Ich erkläre ihnen, die Kammer habe jetzt dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet. Das ist nicht übertrieben. Im Kontext des Urteils stehen plötzlich alle Mitglieder der LINKEN, 80.000 Menschen, unter Generalverdacht. Es geht jetzt nicht mehr um Tatsachen, jeder Verdacht gegen die Partei oder irgendeines ihrer Mitglieder reicht aus, dass alle anderen Mitglieder geheimdienstlich überwacht werden können, dürfen und wohl auch sollen, Landtags- und Bundestagsabgeordnete eingeschlossen. Das Aussprechen der Vermutung gegen Dritte in der Partei reicht ab sofort für die Beschnüffelung aus. Jetzt haben die Menschen aus dem öffentlichen Dienst, mindestens in Bayern, wo regelmäßig schriftlich die Mitgliedschaft in unserer Partei ausgeforscht wird, Ärger zu befürchten, wenn sie bei uns Mitglied sind, mit der LINKEN sympathisieren, oder ihr spenden. Wir kehren zurück in die Zeit der Berufsverbotepraxis – und gerade deshalb ist es für mich ein trauriger Tiefpunkt: Meine Verfassungsschutzakte begann mit Herbert Bastian, einem Berufsverboteopfer, mit dem ich mich in den 1980er Jahren solidarisch erklärt habe… Dieses Urteil darf deshalb keinen Bestand haben, sonst sind Kernbereiche der Demokratie in Gefahr. Es lädt den Verfassungsschutz geradezu zu Hexenjagden ein. Ich muss und werde beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen. Die LINKE hat nicht resigniert, wir lassen uns nicht einschüchtern. Den Mund lasse ich mir nicht verbieten.
Ich habe nie geschwiegen und werde zu Unrecht – egal ob in der DDR, in Gaza, in den USA oder in der aktuellen Bundesrepublik bei Hartz IV oder Kriegseinsätzen der Bundeswehr und anderem - nicht schweigen.

Würde der ergangene Grundsatz allerdings universell gelten, müsste die aktuelle Bundesregierung ab sofort überwacht und per Dossiers erfasst werden. Während bei uns schon die Debatte über Verstaatlichung reicht, hat Frau Merkel gehandelt! Während unsere Solidaritätserklärungen zu Kuba erfasst werden, macht Frau Merkel große Umarmungen mit der KP-Führung Chinas! Während der Besuch einer einzelnen Professorin der Parteihochschule der KP Chinas in meine Verfassungsschutz-Akte eingefügt wird, besucht Frau Merkel diese Hochschule und gibt dort Grundsatzerklärungen zur Gemeinsamkeit von Deutschland und China ab!

Aber wenn wir ab sofort auch haften für jeden kleinsten Verdacht gegen einzelne Mitglieder, wie bewertet man dann beim Verfassungsschutz schwarze Kassen, die als „jüdische Vermächtnisse“ getarnt waren; wie einen Ehrenvorsitzenden der vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen hat; wie einen Landesvorsitzenden, der Gelder aus arabischen Quellen für zweifelhafte Bundeswahlkampagnen genutzt hat; wie einen Ehrenvorsitzenden, der rechtskräftig wegen Parteispenden verurteilt ist; wie einen Ministerpräsidenten, der einen verstorbenen Ministerpräsidenten vom NS-Täter fast zum Widerstandskämpfer umdeutet usw… Es gäbe viel für den Verfassungsschutz zu tun, ja wenn die Maßstäbe gleich wären!

Warum nur kommt mir da der Begriff der „gelenkten Demokratie“ in den Sinn oder warum geistert bei mir die Bananenrepublik durch den Kopf?
Mein Urlaub ist jedenfalls futsch!
Aber meine Lebensdevise heißt: drum bleibe im Land und wehre dich täglich!

Bildergalerie vom 21.07.2010 auf Flickr

Mittwoch, 21. Juli 2010 ∼ 0 Trackbacks

Kommentare

Christian schrieb am 22.07.2010 um 16:34 Uhr: # 1

Ein einfacher Satz: Das ist ne Sauerei! Ich würde mich mal ans schweizer Fehrnsehn wenden, die einzig unabhängige Stimme die es im deutsprachigen TV-Raum noch gibt. Ich bin gespannt, wann sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen wird…

Bananenrepublik trifft es genau!

Geben Sie nicht auf! Sollte es jemals ein durch die Linkspartei geführtes Bundesland geben, lassen sie Angela Merkel beobachten!

Frank Golombek schrieb am 22.07.2010 um 19:39 Uhr: # 2

Hallo Bodo,
danke für deinen offenen und ausführlichen Eintrag in dein Tagebuch.Viel hab ich dazu nicht zu sagen,denn du beschreibst ja die Situation in diesem Land.Nur wer ein schwarzes Parteibuch sein eigen nennt hat Narrenfreiheit und darf sich auch mit seinen Äußerungen am rechten Rand bewegen,ohne Verfolgt zu werden.Das sich zu dem Urteil auch gleich Mario Voigt in der OTZ vom 22.07.geäußert hat,war ja auch absehbar.Auf jeden Fall hat sich unser Land mit diesem Urteil weiter von der Demokratie und Meinungsfreiheit entfernt.Hier zeigt sich mal wieder,wie Demokratie zu gunsten des Kapitalismus ausgelegt wird.Sicher werden auch diese Zeilen von entsprechender Stelle gelesen.Meine Adresse ist ja bekannt,das macht die “Arbeit"etwas leichter.
Viele Grüße aus dem SHK und weiterhin schönen Urlaub wünscht
Frank Golombek!

Gunter Margenberg schrieb am 22.07.2010 um 19:56 Uhr: # 3

Sehr geehrter Herr Ramelow,
ich bin nicht gerade der geborene Links Wähler, werde es aber. Wenn in einer Demokratie solche Dinge vorsichgehen, finde ich es für die Demokratie sehr bedenklich. Aber, in den Augen des Volkes werden solche Entscheidungen nicht unbedingt toleriert. Es macht die Linke erst interessant. Ntürlich dollte auch versucht werden, regierungspolitisch konform zu werden. Soll heisen, auch mal einen Kompromiss einzugehen.
Jedenfalls stehe ich zu und hinter Ihnen, wünsche Ihnen den besten Erfolg in der nächsten Instanz, denn so ein Entscheid geht garnicht.

Werner Thiele-Schlesier schrieb am 22.07.2010 um 22:03 Uhr: # 4

Hallo Genosse Ramelow,

hat das Bundesverwaltungsgericht denn jetzt schon über die Schlapphüte Zugriff auf das Abstimmungsverhalten der Delegierten der Linken bei der Wahl des Bundespräsidenten gehabt? Dann muss dem Bundestagspräsident die Frage gestellt werden, warum er nicht dafür sorgte, dass das Wahlgeheimnis geschützt wurde. Außerdem muss sich das Bundesverwaltungsgericht fragen lassen, ob es es in die Urteilsbegründung schreiben durfte, dass die Delegierten der Linken bei der geheimen Abstimmung zur Wahl des Bundespräsidenten jetzt nicht mehr selber frei entscheiden dürfen wen sie wählen.

Ich bestärke Dich darin, diesen Prozess zum BVerfG zu bringen.

Bis die Tage

Dein
Werner Thiele-Schlesier

Origin Soldaten sind Mörder!

Thomas Schmidt schrieb am 23.07.2010 um 1:32 Uhr: # 5

Hallo Bodo, was will man denn erwarten? Wenn’s ans Eingemachte geht, weiß jeder Richter, wer die Steuergelder verteilt, aus denen er bezahlt wird. Und man kann der deutschen Justiz sicher nicht unterstellen, unabhängig zu sein. Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing’. Gefälligkeitsurteile gibt es doch permanent. Bleibt uns allen nur, weiter mit dem Finger auf solche Mißstände zu zeigen, laut zu sein und einen Stasistaat im neuen Gewand zu bekämpfen. Du kennst doch das Demokratieverständnis aus der schwarzen Ecke zur Genüge aus dem Landtag. So zieht es sich eben durch die ganz Republik. Ich wünsche Dir und uns viel Erfolg vorm Verfassungsgericht. Und bis von dort etwas kommt, sollten wir den Menschen im Land klar und deutlich zeigen, wo die wahren Feinde der Demokratie sitzen.

Beste Grüße Thomas

T. Dietrich schrieb am 23.07.2010 um 12:21 Uhr: # 6

Ich finde es überraschend, dass ein prominenter Vertreter der SED-Nachfolge-Partei, und damit einer Partei, die zu wesentlichen Teilen aus ehemaligen Stasi-Mitarbeitern (und Mitarbeiterinnen) oder deren Zuträgern (IM) besteht, Empörung über Dossiers aus “öffentlich zugänglichen Quellen” äußert. Die Überwachung der Stasi und deren Dossiers fand vornehmlich im privaten Bereich und teilweise durch (angeblich) engste Freunde statt - viele Ihrer Kollegen dürften Ihnen das bestätigen können.

Selbstverständlich sollen Ihnen und Ihrer Partei die demokratischen und rechtstaatlichen Grundsätze zu Gute kommen, die Sie (oder weite Teile Ihrer Partei) gerne abschaffen würden. Doch Ihre Empörung ist wohl doch eher unglaubwürdig.

Auch wenn einige der linken Ideale begrüßenswert, jedenfalls aber nachvollziehbar sind, so bleibt die Linke eine Nachfolgepartei einer Unrechtsstaatspartei, die sich der Abschaffung wesentlicher Prinzipien unseres Staates verpflichtet fühlt. Eine Beobachtung ist daher mehr als nur verständlich.

Viele Grüße
T.Dietrich

Kurt schrieb am 23.07.2010 um 12:28 Uhr: # 7

Hallo Herr Ramelow,

ich finde es empörend wie CDU und FDP das Urteil begüßen.
Vor allem dei FDP sollte hier einen anderen Kurs einschlagen, hat sie doch bereits 5 Jahre nach Kriegsende für die größten Verbrecher der letzten 100 Jahre auf ihren Wahlplakaten gefordert:
Scluß mit Entnazifizierung, Entrechtung, Entmündigung, Sluß mit staatsbürgern 2. Klasse....

Ich wünsche Ihnen vollen Erfolg beim Bundesverfassungsgericht

Hoffmann schrieb am 23.07.2010 um 13:07 Uhr: # 8

Kopf hoch, Bodo!!!

Ich bin mir ganz sicher, dass alle klar denkenden Menschen dieses Unrecht erkennen und sich ihre eigenen Gedanken dazu machen.
Im Prinzip hat dieses Urteil aich etwas positives. Denn so reagiert nur ein System was mit sich am Ende ist. Wenn es vor Selbstbewustsein strotzen würde, hätte das Urteil anders ausgesehen.

Viele Grüße, Frank Hoffmann (Mitgleid der Linken in Halle)

Dr.med. Ulf Weber-Wang schrieb am 23.07.2010 um 14:09 Uhr: # 9

Die Aktivitäten des Verfassungsschutzes, den ich hiermit herzlich grüsse, sind Realsatire vom Feinsten.Über 70 Jahre nach Tucholsky leben wir immer noch im Ambiente von Heinrich Manns “Der Untertan”.
Sinnvoller fände ich es, wenn der Verfassungsschutz die für den Afghanistaneinsatz Verantwortlichen beobachtete.

Ohne Namen schrieb am 23.07.2010 um 17:56 Uhr: # 10

Der Ministerpräsidenten, der einen verstorbenen Ministerpräsidenten vom NS-Täter fast zum Widerstandskämpfer umdeutet wurde zwischenzeitlich “nach oben” entlassen. Es hat nur etwas länger gedauert um Kollateralschäden zu vermeiden. Ich persönlich hätte ih sofort rausgeschmissen.

Heiner Wende schrieb am 24.07.2010 um 0:42 Uhr: # 11

Da ich annehme, wenn ich mich hier zu Wort melde,
zukünftig auch zu den Risokofaktoren dieser Bananenrepublik gehöre. Somit gleich der erste Verstoss gegen die freiheitlich,demokratische
Grundordnung ( aber leider nicht auf dem Boden der
Bundesrepublik ). Da Frau Merkel aus eigener Lebenserfahrung die Knappheit der Bananen erfahren durfte, ist es verständlich, dass sie bei soviel
Bananen die dementsprechende Republik ausgerufen hat.
Früher in der sozialistischen Vergangenheit bekam sie nur ab und zu diese goldgelbe Frucht, damit sie auf Linientreue blieb, jedenfalls hat sie sich nicht
zu denen gezählt, die riefen: “Wie sind das Volk”.
Die Linientreue ist geblieben, eben nur mit anderem Vorzeichen. Es gibt Menschen, die erkennen eben wo und wie man sein Schäfchen ins
Trockene bringt. Das ist nicht neu, auch aus Nazis
wurden waschechte Demokraten dank Persil.
Liebe… Und jetzt habe ich ein Problem, wie soll ich Euch denn nennen - Genossen, geht nicht, jedenfalls nicht offiziell, obwohl man ja auch beim Verfassungsschutz - keiner braucht es ja zu wissen - durch inoffizielle Mitarbeit auf die Erfahrung selbiger Obengenannte3r zurückgreifen könnte. Volksgenossen - die sind schon ausgestorben, aber vielleicht Kameraden. Das ist gut, ist es doch rechts(gläubig)und braun. Wie bei den Bananen, bevor sie schwarz werden, sind sie braun. Also Kameraden von “ Guck und Horch West “, mein Angebot an Euch. Schickt mir ein
Marmeladenglas, gut eingepackt, damit es nicht zerbricht und vergesst das Rückporto nicht und den
Absender. Ich werde Euch dann eine alte Socke von mir schicken, schön stinkend, damit das Schnüffelhündchen auch was zu riechen hat und dann
könnt Ihr mich ja mal in Raunheim suchen kommen.
Mit einem herzlichen
Götz von Berlichingen
Heiner Wende

Dieter Carstensen schrieb am 24.07.2010 um 7:45 Uhr: # 12

Lieber Bodo,

soso, Du hast also jetzt eine von “Schlapphüten” überwachte Internetzone! Mich hindert das nicht, meine Meinung zu dem Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichts auf Deiner Homepage öffentlich zu äussern.

Scheinbar verstehen manche Leute den Begriff Rechtsstaat als “Rechts-"staat und meinen, eine ihnen mißliebige demokratische Partei durch eine, aus meiner Sicht im Sinne unseres Grundgesetzes, rechtswidrige Verfassungsschutzbespitzelei öffentlich in eine extremistische Ecke drängen zu können.

Macht sich ja gut, für Ultrakonservative und Rechtsextreme in Wahlkämpfen etc. sagen zu können: “Die Linke steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, das Bundesverwaltungsgericht hat das ausdrücklich erlaubt. Also muß was an den Verdächtigungen dran sein.”

Gut, daß auch Grüne und SPD sich besinnen, sich solidarisch erklären, denn dieses Skandalurteil betrifft von der Substanz her ja nicht alleine Die Linke, es öffnet geradezu weiterer Schnüffelei gegen alle oppositionellen Demokraten im Land Tür und Tor!

Ich finde es richtig, gegen dieses Urteil notfalls bis vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, sonst sehe ich als Nächstes wieder die unseligen Zeiten der Berufsverbote und ähnlichen undemokratischen Wahnsinn heraufziehen.

Meine Solidarität hast Du,

liebe Grüße,

Dieter

Dieser Eintrag kann nicht mehr kommentiert werden.