Haushaltsklausur und Arbeitsrechtsgesetz

Der größte Teil des Mittwochs ist unserer Haushaltsklausur gewidmet, die anstrengend aber auch produktiv ist. Wir überlegen genau, wie ein Haushaltsentwurf aussehen müsste, wenn wir an der Regierung wären. Dazu müssen alle Punkte durchgegangen und auch einige knifflige Kompromisse eingegangen werden. Kernstück eines neuen Haushalts müsste nach unseren Vorstellungen eine Verwaltungs- und Gebietsreform sein. Die bisherige Struktur ist nicht zu halten, deshalb brauchen wir eine Reform, die Kosten spart, indem sie Verwaltung effektiviert und zugleich Bürgernähe erhält.

Abends bin ich mit Jens Petermann in Suhl, wo Dr. Steffen Hultsch und Norman Schmidt einen Gesetzentwurf vorstellen, mit dem Mindestanforderungen zur Regelung von Arbeitbedingungen benannt werden. Ein solches Arbeitsrechtsgesetz hätte laut Einigungsvertrag eigentlich schon längst auf Bundesebene vorgelegt werden müssen. Ich finde gut, dass die RLS an die beiden Wissenschaftler den Auftrag vergeben hat, einen entsprechenden Gesetzestext zu entwerfen, denn die darin behandelten Punkte sind nach wie vor Regelungsbedürftig. Deshalb sage ich während der Vorstellung auch, dass wir eigentlich ein in der Verfassung festgehaltenes Recht auf Arbeit bräuchten, dass mit einklagbaren Ansprüchen – wie einer Vermittlung innerhalb von sechs Monaten – verknüpft ist. Dazu müssten natürlich Programme für öffentlich geförderte Beschäftigung ausgebaut werden, anstatt den Unsinn der Ein-Euro-Jobs fortzuführen.