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    Strafbefehl aus Dresden im Briefkasten

    Kaum bin ich vom Parlamentariertag aus Kiel zurück in Erfurt, darf ich auch schon meine „Geburtstagspost“ aus dem Briefkasten holen: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mir wegen der Nazi-Blockade im Februar 2010 jetzt den Strafbefehl (hier zum Nachlesen) zugeschickt. Der Aufzug der Nazis wurde vereitelt, „wie das von Ihnen auch beabsichtigt war“, heißt es darin. Aha, dann weiß ich ja wenigstens, warum ich morgen früh wieder nach Dresden fahre.

    Wir werden die Nazis blockieren, bis sie nicht mehr wiederkommen. Das ist tatsächlich unsere Absicht. Mit Rechtsbruch hat das aber nichts zu tun. Eine Blockade ist ziviler Ungehorsam. Man könnte es auch aktiven Verfassungsschutz nennen. Auf nach Dresden!

    Kommentare

    Bernd A. Rosbund
    19. Februar 201212:03
    Strafbefehl

    Hätten vor 1933 mehr Menschen so gehandelt, wie du, unsere Genossen und die Bevölkerung von Dresden, dann wäre Europa und der Welt sicherlich manches erspart geblieben.

     

    Gegen den Strafbefehl kann man nur Einspruch einlegen, um ein Gerichtsverfahren zu bekommen, mit viel Presse...

     

     

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