20. Januar 2012 Björn Menzel | www.mz-web.de | 20.01.2012

Debatte über Zahlungen an Kirchen

ERFURT/DAPD. Bäume huschen vorbei, manchmal ein alter Telegrafenmast. Ganz hinten ist ein Dorf zu erkennen. «Schauen Sie mal aufmerksam aus dem Fenster, wenn Sie durch Thüringen fahren», sagt Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) während einer Autofahrt kurz vor dem Papstbesuch im vergangenen Jahr. «Es gibt kaum einen Augenblick, in dem Sie nicht Kirchtürme sehen.» Die Kulturdenkmale von großem historischen Wert müssten erhalten bleiben. Das könne die Kirche allein nicht tragen. Macht sie auch nicht. Viele Millionen Euro kommen jährlich vom Steuerzahler - wie lange noch, ist unklar.

Das Land Thüringen hat allein 2010 insgesamt rund 21 Millionen Euro auf die Konten der evangelischen und katholischen Kirche überwiesen, pro Thüringer Kirchenmitglied immerhin 27,67 Euro. Zusätzlich bekommen die Gotteshäuser Geld aus der Kirchensteuer sowie staatliche Zuschüsse zu kirchlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten. Dabei ist in Thüringen nicht einmal jeder Dritte Mitglied einer der beiden großen Kirchen.

Gleichbehandlung der jüdischen Glaubensgemeinschaft

Vielleicht auch deswegen fordert nun Linksfraktionschef Bodo Ramelow eine finanzielle Gleichbehandlung der jüdischen Glaubensgemeinschaft. «Es geht um den Schutz des Glaubens in unserer Gesellschaft. Dieser zwingt zu einer Gleichbehandlung der abrahamitischen Religion», sagt der ehemalige Religionsbeauftragte seiner Partei. Die jüdische Glaubensgemeinschaft erhält derartige Staatsleistungen nicht. «Da muss man die Frage stellen: Nach welchen Kriterien wird welches Geld staatlicherseits für was gewährt?», sagt der Politiker.

In Sachsen-Anhalt will die Linke nach Informationen der «Magdeburger Volksstimme» genau das jetzt prüfen lassen. Die Partei bereite dazu einen Parlamentsantrag vor, der spätestens im März in den Landtag eingebracht werden soll «mit dem Ziel, die Staatskirchenverträge, die Basis für diese Zahlungen, zu überprüfen». Diese Verträge garantieren laut Zeitungsbericht den beiden Kirchen jährliche Millioneneinnahmen vom Land: in Sachsen-Anhalt 2010 rund 29 Millionen Euro.

In Thüringen fließen ähnlich hohe Beträge. 2011 waren es laut Finanzministerium 21,63 Millionen Euro, dieses Jahr werden es 22,3 Millionen Euro sein. Die Summe könnte weiter wachsen. Denn in den Verträgen zwischen Land und den beiden Kirchen wurde 1994 mit den Evangelen und 1997 mit den Katholiken eine Anpassung der Zahlungen an die Beamtenbesoldung vereinbart. Sollte die wachsen, so steht es in Artikel 13 sowie 23 der jeweiligen Vereinbarungen, steigen auch die Staatszahlungen an die Kirchen.

Ansprüche sind mehr als 200 Jahre alt

Diese Gelder sollen laut Ramelow auch in Thüringen auf den Prüfstand. Jedoch: «Ich finde alle Leistungen, die ein Staat zahlt, egal an wen, sollten regelmäßig einer Evaluierung unterzogen werden», sagt er. Das gelte für Staatskirchenleistungen genauso. Ramelow hat das Begehren der Sachsen-Anhalter mit unterstützt. «Ich finde, die Sachsen-Anhalter können den Vorlauf machen», sagt er.

Die Ansprüche der Kirchen gegenüber dem Staat stammen aus der Zeit der Säkularisierung vor mehr als 200 Jahren. Die Staatsleistungen sollen damalige Enteignungen abfinden. Im Grundgesetz ist allerdings verankert, dass diese Zahlungen einmal abgelöst werden. «Eine Ablösevereinbarung muss der Bund verhandeln», sagt Ramelow. Nur habe da bis heute nie jemand das Thema angesprochen.