5. Januar 2012

Wortmeldung an den Parteivorstand der LINKEN bezüglich eines Mitgliedervotums zur Personalfindung

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Liebe Gesine,
lieber Klaus,
liebe Genossinnen und Genossen,

zum Jahresanfang noch einen herzlichen Gruß und uns allen viel Kraft für ein kämpferisches Jahr 2012.

Zur Vorbereitung der nächsten PV-Sitzung möchte ich Euere Aufmerksamkeit darauf lenken, dass ich lange vor dem Erfurter Parteitag beim Parteivorstand und bei der Bundesgeschäftsstelle nachgefragt hatte bzw. nachfragen hatte lassen, inwieweit mit der vorbereiteten Beschlussempfehlung zum Erfurter Parteitag ein Mitgliederentscheid als Mitgliedervotum zur Personalfindung, z.B. unserer Doppelspitze, möglich und zulässig sei.
Gerade da begleitend zu den Mitgliedervoten eine Ordnung erlassen werden sollte, war es für mich als Parteitagsdelegierten von Interesse, ob ich einen entsprechenden Antrag noch dem Parteitag zuleiten müsste, damit das höchste aller Gremien - nämlich der Bundesparteitag - selber darüber befinden kann, ob ein solches Mitgliedervotum zulässig sei und in welchem Rahmen es ermöglicht werden kann. Politisch - und da verweise ich gern auf meine mehrfach getätigten öffentlichen Äußerungen - habe ich mich für ein Mitgliedervotum engagiert, und zwar ausdrücklich unabhängig von den jeweiligen Kandidaten, Strömungen oder regionalen Herkünften.

Ich bin schon vor dem Rostocker Parteitag vehement für eine Geschlechterdoppelspitze eingetreten und vertrete diese Ansicht nach wie vor, denn sehr schnell verliert DIE LINKE ihr weibliches Gesicht, wenn sie nicht auf bestimmte Mindeststandards achtet. Im Alltag droht dies sehr schnell unterzugehen und genau hier hilft eine geschlechtsspezifische Doppelspitze, die weibliche Sicht nicht im Alltag aus dem Blick zu verlieren.
Da ich von einer geschlechtsspezifischen Doppelspitze ausgegangen bin und mir sehr gut vorstellen kann, dass ein Mitgliedervotum gleichfalls eine große Kampagne sein kann, um innerhalb der Partei mehr Genossinnen und Genossen zu aktivieren, um sich auch mit Führungsfragen und Führungspersönlichkeiten auseinanderzusetzen, wollte ich die Frage nach einem Mitgliedervotum vor dem Erfurter Parteitag geklärt wissen.

Der Geschäftsführende Parteivorstand hat dazu eine eindeutige Auffassung vertreten und ein Mitgliedervotum gemäß § 2 Abs. 8 unserer Ordnung für zulässig bewertet.
Da es nie um eine Urwahl ging, habe ich mich mit dem Parteienrecht nicht auseinandersetzen müssen, denn eine Urwahl hat eine andere Bindewirkung wie ein Mitgliedervotum. Im Vertrauen auf die Auskunft, die der Geschäftsführende Parteivorstand im Rahmen einer Parteivorstandssitzung gegeben hat, habe ich von einer Antragstellung zum Parteitag abgesehen.

Wenn Ihr Euch gemeinsam daran erinnert, hat zumindest in meiner Wahrnehmung niemand der Sicht des Geschäftsführenden Parteivorstands vehement widersprochen, sondern es gab jeweils nur politische Abwägungseinschätzungen dazu.
Man kann die Frage des Mitgliedervotums auch völlig anders beantworten. Dies halte ich für legitim und im politischen Diskurs für zulässig.

Wenn aber ein Minderheitenrecht mit einem 25-Prozent-Quorum ausgestattet ist, sollte nicht hinterher mit juristischen Winkelzügen das konterkariert werden, was das Parteiführungsgremium vorher als zulässig und als legitim ausgeführt hat. Unabhängig von der Frage, ob oder welche politischen Auffassungen der einzelne Repräsentant im Parteivorstand hat, bleibt die Frage der Verlässlichkeit einer Auskunft, die das höchste Führungsgremium zwischen den Parteitagen gegeben hat.

Vor der Elgersburger Runde hat der Geschäftsführende Parteivorstand dann - wenn ich es richtig verfolgt habe - in einer Abstimmung von 4:2 Mitgliedern Prof. Morlock einen Auftrag zu einem Gutachten diesbezüglich gestellt.

Da ich als Parteibildungsbeauftragter mit Prof. Morlock sämtliche Schritte der Parteibildung jeweils gutachterlich erörtert habe, habe ich volles Vertrauen darauf, dass Prof. Morlock qualifiziert gutachterlich antworten wird. Ich hoffe nur, dass die erteilte Auskunft des Geschäftsführenden Parteivorstandes, der im Parteivorstand nicht widersprochen wurde, Grundlage des Gutachten-Auftrages geworden ist, dass nämlich die Parteigremien selber von der Zulässigkeit eines Mitgliedervotums ausgegangen sind.

Die gutachterliche Bewertung einer Urwahl ist nicht notwendig, da ein solcher Antrag weder beabsichtigt war zu stellen noch zwischenzeitlich gestellt wurde.
Ich bitte deshalb die Mitglieder des höchsten Führungsgremiums, sich daran zu erinnern, dass erteilte Auskünfte auch zur Geschäftsgrundlage für Antragsteller zum Parteitag wurden oder umgekehrt zur Nichtantragstellung geführt haben. Dies sollte bei weiteren Bewertungen, wenn es um die Zulässigkeit des gestellten Antrags von Mecklenburg-Vorpommern geht, mit ins Kalkül gezogen werden, denn ein erreichtes Quorum, das Satzung und Ordnung festschreibt, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss außer Kraft gesetzt werden. Lediglich wenn Nichtigkeitstatbestände zu dem gestellten Antrag vorliegen würden, gebe es eine andere Bewertungsgrundlage.
Wir sollten deshalb gemeinsam ein Interesse daran haben, dass dies nicht zu einer strömungspolitischen Frage wird, denn es geht prinzipiell um die Glaubwürdigkeit im Umgang von Mehrheiten und Minderheiten.

Erinnern möchte ich allerdings daran, dass andere Parteien Mitgliedervoten schon praktiziert haben, ohne dass dort das Parteien-, Vereins- oder Satzungsrecht entgegen gestanden hätten. Mitglieder, die damals in einer solchen Partei selber aktiv waren, sollten sich auch daran erinnern, dass zumindest die juristischen Fragen noch auf der gleichen Substanz zu beantworten sind. Ansonsten würde man instrumentell mit zweierlei Maß messen, was dem Umgang mit politischer Kultur nicht gut tun würde.


In diesem Sinne vertraue ich auf eine weise Beurteilung bei der Zulässigkeitsprüfung für das Mitgliedervotum und würde mich politisch freuen, wenn es mehr als nur einen Kandidaten bei Wahlen gebe und auch in unserer Partei das Wort Wahlen von Auswählen abgeleitet werden könnte.

Mit herzlichsten Grüßen

Bodo Ramelow
Parteitagsdelegierter, Mitglied des Kreisverbandes Erfurt (Basis), eine der drei Vertrauenspersonen des beantragten Mitgliedervotums des Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern

nachrichtlich:
Steffen Bockhahn und
Landesgeschäftsführer Kay Spieß, Mecklenburg-Vorpommern