16. Februar 2011 Redaktion

Gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz

Aus aktuellem Anlass der heutigen Pressekonferenz zu meiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht stelle ich den interessierten Leserinnen und Lesern gerne meine Verfassungsbeschwerde, sowie das Leipziger Bundesverwaltungsgerichtsurteil, zur eingehenden Lektüre zur Verfügung:
Verfassungsbeschwerde Ramelow Ramelow 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes


Drei Artikel die das Urteil bewerten:

Die politische Waffe - Wolfgang Neskovic

Im Geist des kalten Krieges – Im Namen der "Streitbaren Demokratie" - Rolf Gössner

Wider die Einschränkung demokratischen Denkens... - Frank Deppe


Unabhängig von der Verfassungsklage möchte ich an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass die bis 1999 über mich angehäuften Daten, allesamt rechtswidrig gesammelt, gespeichert und verarbeitet wurden. Dabei geht es um die Zeit vor meiner Abgeordnetentätigkeit.

Dazu gibt es ein rechtskräftiges Urteil:
Urteil_VG_Koeln09.pdf

In dieser Sache gibt es ganz aktuell auch einen zwischen mir und dem Thüringer Innenministerium angestrengten Vergleich:
“Die Datensammlung, Erhebung, Verarbeitung war rechtswidrig.”