Aus aktuellem Anlass der heutigen Pressekonferenz zu meiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht stelle ich den interessierten Leserinnen und Lesern gerne meine Verfassungsbeschwerde, sowie das Leipziger Bundesverwaltungsgerichtsurteil, zur eingehenden Lektüre zur Verfügung:
Verfassungsbeschwerde Ramelow Ramelow
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
Drei Artikel die das Urteil bewerten:
Die politische Waffe - Wolfgang Neskovic
Im Geist des kalten Krieges – Im Namen der "Streitbaren Demokratie" - Rolf Gössner
Wider die Einschränkung demokratischen Denkens... - Frank Deppe
Unabhängig von der Verfassungsklage möchte ich an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass die bis 1999 über mich angehäuften Daten, allesamt rechtswidrig gesammelt, gespeichert und verarbeitet wurden. Dabei geht es um die Zeit vor meiner Abgeordnetentätigkeit.
Dazu gibt es ein rechtskräftiges Urteil:
Urteil_VG_Koeln09.pdf
In dieser Sache gibt es ganz aktuell auch einen zwischen mir und dem Thüringer Innenministerium angestrengten Vergleich:
“Die Datensammlung, Erhebung, Verarbeitung war rechtswidrig.”