Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 13.2.2009 die Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow (DIE LINKE) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Mit dem Urteil siegte Ramelow auch in zweiter Instanz gegen die Bundesregierung, die für den Inlandsgeheimdienst verantwortlich ist. Im Januar 2008 hatte bereits... Mehr...