Weiterhin aktuell: Akte Ramelow!



TWEETS VON BODO RAMELOW


 
 

Der aktuelle Tagebucheintrag

Lehren ziehen, immer aufs Neue!

Beeindruckendes Gedenken prägt diesen 27. Januar. Im Landtag ist Ottomar Rothmann zu Gast, der als Buchenwald-Überlebender die letzten 67 Jahre unermüdlich über den Horror in den Konzentrationslagern berichtet hat, damit der Schwur „Nie wieder!“ lebendig bleibt. Tagebuchleser wissen ja, dass wir ihn Ende November anlässlich seines 90. Geburtstags mit einer Veranstaltung geehrt haben. Auch jetzt wird in seiner Rede vor dem Plenum deutlich, dass es eben nicht nur um die Vergangenheit geht, sondern darum die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen. Ich kann nur hoffen, dass alle, die in den letzten Wochen und Monaten antifaschistischen Protest zu kriminalisieren versuchten, sehr gut zugehört haben.

Nach der Gedenkstunde im Landtag ging es nach Buchenwald, um auch dort die Opfer der Nazis zu ehren. Auch hier gab es die Möglichkeit Überlebende des Konzentrationslagers zu treffen. Als Ehrengast war außerdem der Präsident des italienischen Senats, Renato Schifani, dabei. Obwohl ich schon unzählige Male hier war, löst der Ort immer wieder starke Gefühle aus, erst recht, wenn einem so wie jetzt der kalte Januarwind um die Ohren weht.

Auch in Erfurt wurde ganz konkret der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. In der Johannesstraße wurde die siebte Erfurter Gedenknadel eingeweiht. In Erfurt lebten vor dem Zweiten Weltkrieg über 1.000 Juden und wenn zum Glück viele fliehen konnten, so sind doch nur ca. 50 nach dem Krieg nach Erfurt zurück gekehrt.

Heute können wir uns glücklich schätzen in Erfurt wieder eine jüdische Gemeinde zu haben, aber die Denknadel zeigt einmal mehr, dass wir Rassismus und braunen Ungeist nie wieder in unserer Gesellschaft unwidersprochen zulassen dürfen und ihn immer wieder aufs Neue bekämpfen müssen.

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2010

Aus Aktualität: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 über die Rechtmäßigkeit meiner Bespitzelung durch den Verfassungsschutz


Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:

"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.

Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.

An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."

(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012)


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts


Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.

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