Linksfraktion im Thüringer Landtag

Der Großteil der Plenardebatten der letzten beiden Tage drehte sich um Glaubensfragen. Um Religion ging es aber nur im Tagesordnungspunkt "Staatsleistungen". Daneben lauteten die Fragen vor allem: Glauben wir an die Zukunft Oberhofs? Glauben wir an den Aufklärungserfolg des Untersuchungsausschusses zum Rechtsterrorismus? Und glauben wir, dass in Sachen Gleichstellung schon alles getan wird, was möglich ist?
Ganz kurz noch zur Debatte zu den Staatsleistungen, über die ich ja gestern schon geschrieben hatte: Die eigentliche Diskussion verlief sehr sachlich. Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass das Thema angegangen werden und unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften überprüft werden muss. Dazu ist aber eine Behandlung auf Bundesebene notwendig und gemeinsam mit Raju Sharma, der schon länger an dem Thema dran ist, werde ich mich um eine Lösung im Dialog mit den Betroffenen bemühen.
Zu Oberhof: Bei der Frage, ob die Stadt einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten soll, gibt es scheinbar auch in der schwarz-rosa Koalition verschiedene Glaubensansätze. Die Regierung sollte sich im Sinne der Tourismus- und Sportförderung dazu bekennen, dass hier eine pragmatische Lösung notwendig ist. Als Urlaubszentrum und Weltcupstandort braucht die Stadt eine hauptamtliche Repräsentantin bzw. einen Repräsentanten. Da reicht es nicht zu sagen, die Verwaltungsaufgaben seien alle verteilt, der Rest kann ehrenamtlich erledigt werden. Im Fall von Oberhof ist dieser "Rest" ziemlich viel, also muss es eine eigene Lösung geben.
Das Thema Untersuchungsausschuss zum NSU-Terror erhitzt die Gemüter und für unsere Fraktion kann ich feststellen, dass wir lieber eine Untersuchung gehabt hätten, die ihre Ergebnisse auch wirklich transparent machen kann. Nun ist es wie es ist und wir müssen das Beste daraus machen. Ob es uns gelingt das Behördenversagen vollständig zu durchdringen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, werden wir sehen. Ach hier wieder eine Glaubensfrage: Wer glaubt, dass der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form noch gebraucht wird?Zum Abschluss ein kleines Gedicht, das ich in der der TITANIC gefunden habe und hier gerne guttenbergen möchte:
Dem Verfassungsschutz ans Herz gelegt
Statt die Linken zu bespitzeln
Sollte man sie lieber kitzeln
Wie gelöst würd' dann die Miene
Beispielsweis' von Lötzschs Gesine
Lachen würde – "Hohoho!" –
Fröhlichst Bodo Ramelow
Und es kichert' gern, ja, gernst
Selbst der grimmige Klaus Ernst
Wenn die Wagenknecht erst grient
Wär dem Grundgesetz gedient
Heiterkeit, nicht Zwangsanpassung
Stärkt die Liebe zur Verfassung!
Aus Aktualität: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 über die Rechtmäßigkeit meiner Bespitzelung durch den Verfassungsschutz
Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:
"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.
Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.
An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."
(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.
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