Linksfraktion im Thüringer Landtag
Zur Zeit wird gefiltert nach: Rechtsextremismus & Antisemitismus
Wow. Was für ein ereignisreiches Wochenende. Ich fang mal mit gestern Abend an, sozusagen mit dem Letzten: Die ganz große Koalition hat sich verständigt, dass Joachim Gauck neuer Bundespräsident werden soll. Eine Wahl ist offenbar gar nicht mehr nötig, es sind sich ja fast alle einig. Nur dieses kleine gallische Dorf ... Gut, ganz so klein ist die Gruppe der Skeptiker nicht. Immerhin vertritt DIE LINKE gut 5 Millionen Wählerinnen und Wähler. Aber bei der Auswahl des Bundespräsidenten dürfen wir nicht mitmachen, weil wir bei entscheidenden Fragen sowieso eine andere Meinung haben – Bundeswehreinsätze zum Bespiel. Wer gegen den Krieg ist, darf auch beim Bundespräsidenten nicht mitreden – das ist die Ausgangshypothese der CDU-CSU-FDP-SPD-Grünen Koalition.
Beim Thema Krieg fällt mir gleich ein, warum ich mich mit einem Kandidaten Gauck tatsächlich nicht anfreunden kann. Es sind im Kern fünf Punkte: Er hält Sarrazins rassistisches Geschwätz für „mutig“. Die Occupy-Proteste findet er dagegen „albern“. Hartz IV sei notwendig, der Krieg in Afghanistan richtig und für die Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz werde es „Gründe geben“ – so der Kandidat. Gerade von SPD und Grünen hätte ich erwartet, dass sie sich inzwischen inhaltlich weiterentwickelt hätten, aber dem ist offensichtlich nicht so.
Aus Aktualität: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 über die Rechtmäßigkeit meiner Bespitzelung durch den Verfassungsschutz
Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:
"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.
Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.
An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."
(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.
Nachdem sich heute in der Fraktionssitzung der LINKEN die beiden Kandidaten für das Amt des Thüringer Datenschutzbeauftragten, Lutz Hasse und Constanze Kurz, vorgestellt haben, spricht Bodo Ramelow von „respektablen Bewerbungen“. Jedoch werde die Kandidatin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei der Wahl am Freitag im Landtag „wohl eine sehr hohe... Mehr...
Als Bodo Ramelow vor zwei Jahren auf die Neustädter Seite von Dresden ging und schließlich mit mehreren tausend anderen Menschen auf der Hansastraße durch die Polizei am Weitergehen gehindert wurde, da machte er sich aus Sicht der Dresdner Justiz einer "groben Störung" schuldig, weil er den "Aufzug" der Jungen Landsmannschaf Ostdeutschlands (JLO)... Mehr...
Bodo Ramelow, der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt zur Nominierung von Joachim Gauck zum Kandidaten von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen zur Wahl des Bundespräsidenten: Mehr...