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TWEETS VON BODO RAMELOW


 
 

Der aktuelle Tagebucheintrag

Zur Zeit wird gefiltert nach: Landtagssitzung

15. Februar 201211:07

Ultimative Lobhudelei

Diesen Dienstag verbringe ich im Landtag mit noch mehr Sitzungen als an einem gewöhnlichen Dienstag. Zu den Gruppensitzungen – Fraktionsvorstand, Ältestenrat, etc. – kommen jetzt noch Einzelsitzungen ;o). Es ist mal wieder Zeit für Personalgespräche und die nutze ich gerne, um unsere Fraktionsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter darauf hinzuweisen, wie sehr wir von ihrer Arbeit profitieren. Abgeordnete sind immer nur so gut, wie die Mitarbeiter, die sie unterstützen und ich finde unsere Abgeordneten sind sehr gut ;o). Das sage ich auch gern jeder und jedem einzelnen unserer wissenschaftlichen Referenten, denn im Alltag geht das Dankeschön viel zu oft unter. Also nehm’ ich mir die Zeit, auch wenn es bei der Zahl von MitarbeiterInnen den ganzen Vormittag in Anspruch nimmt.


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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2010

Aus Aktualität: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 über die Rechtmäßigkeit meiner Bespitzelung durch den Verfassungsschutz


Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:

"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.

Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.

An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."

(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012)


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts


Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.

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