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16. Februar 201211:51

Stürmische Erinnerungen

Vor genau 50 Jahren saß ich in meinem Kinderzimmer in Osterholz-Scharmbeck, einer kleinen Stadt bei Bremen, und schaute ziemlich traurig aus dem Fenster. Draußen tobten nämlich die Ausläufer der großen Hamburger Sturmflut und für mich hieß das: drinnen bleiben. Vor allem aber mussten meine Freunde auch zu Hause bleiben und konnten nicht, wie eigentlich geplant, zu meinem Kindergeburtstag kommen. Sehr ärgerlich war das damals.

Heute bin ich in Kiel beim Parlamentariertag der LINKEN und was wir dort machen kann sich jede und jeder im Livestream anschauen (am Donnerstag von 12.45 bis 18.15 Uhr und am Freitag von 8.45 Uhr bis 13.15 Uhr).


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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2010

Aus Aktualität: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 über die Rechtmäßigkeit meiner Bespitzelung durch den Verfassungsschutz


Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:

"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.

Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.

An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."

(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012)


Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts


Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.

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