Linksfraktion im Thüringer Landtag
Zur Zeit wird gefiltert nach: Geheimdienste & Verfassungsschutz

Das Wochenende hatte zahnarztmäßig noch Einiges zu bieten. Am Samstag wurde der Zahn extrahiert, Sonntag gab es bedarfsorientierte Nachsorge und am Montag wurde das Provisorium schon fertig eingepasst. Wer wissen will, wo es so einen tollen Zahnarzt in Erfurt gibt, kann sich ja melden. Nicht dass jemand denkt, dass ich hier rumwulfe. Für Insider sage ich nur "Etikettenfabrik", aber es soll kein Tagebuchleser denken, dass ich hier Schleichwerbung machen würde. Das ist es nicht, denn diese neue hochmoderne Praxis habe ich mir ausgesucht und bin sehr begeistert.
Weniger begeistert bin ich dagegen am Sonntag von den Radiomeldungen: Daten aus dem Handy eines NSU-Unterstützers sollen von der Polizei gelöscht worden sein. Es geht wohl um beweisrelevante Informationen und es passt leider ins bisherige Bild, das solche „Fehler“ gemacht werden. Warum wird so etwas beim BKA gelöscht bzw. die Löschung durch das BKA veranlasst, frage ich mich und die Bundesregierung.
Aus Aktualität: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 über die Rechtmäßigkeit meiner Bespitzelung durch den Verfassungsschutz
Wolfgang Neskovic fasst das Urteil sinngemäß zusammen:
"Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei.
Ramelow gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Dennoch müsse Ramelow seine Überwachung hinnehmen. Er werde ja nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.
An dieser Argumentation ist so gut wie nichts nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Karlsruhe teilte mit, dass es noch in diesem Jahr entscheiden werde. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden beurteilen, ob die alleinige Auswertung von öffentlichen Verlautbarungen tatsächlich zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört."
(Gastbeitrag "Die politische Waffe" im Tagesspiegel, 01.02.2012)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Der Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic im Tagesspiegel.
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