Dresden/Erfurt. So steht es im Strafbefehl, der jetzt dem Thüringer Linke-Fraktionschef zugegangen ist. Gegen ihn wird - so heißt es im Schreiben des Dresdner Amtsgerichts - eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verhängt, dabei der Tagessatz auf 170 Euro festgelegt. Die Geldstrafe beträgt damit 3400 Euro. Zudem habe er auch die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen zu tragen. Gegen den Strafbefehl hat Ramelow Widerspruch eingelegt. Ramelow fühlt sich deswegen von der sächsischen Justiz gegängelt. Bereits im Januar sei der Strafbefehl vom Amtsgericht erlassen worden - nun ging er ihm kurz vor den Anti-Nazi-Protesten in Dresden zu. Die sächsische Justiz wolle offenbar Druck ausüben und den Protest kriminalisieren, ließ Ramelow am Samstag während der Demonstration gegen Rechts in Dresden wissen. Auch am vergangenen Montag war er dort gewesen - und erstmalig hatte es offenbar eine andere Polizeitaktik als in den vergangenen Jahren gegeben.
Der Strafbefehl wirkt an entscheidender Stelle schwammig: So ist von einem faktischen Versammlungsverbot für Gegendemonstrationen in Bezug auf den JLO-Aufzug auf der Neustädter Elbseite die Rede. Offenbar hatte die Polizei aber die als Fraktionssitzung der Linken unter freiem Himmel angekündigte Gruppe zunächst Richtung Neustädter Bahnhof gehen lassen. Zum Stopp kam es erst auf der Hansastraße. Zur Last gelegt wird Ramelow, dass der Zug "allmählich wesentlich angewachsen" war und zwar auf mehrere tausend Menschen. Dies sei von Ramelow beabsichtigt gewesen. Zudem habe er dann bei der "bis nach 17 Uhr andauernden Versammlung ... eine maßgebliche Rolle" gespielt, "indem Sie den inneren Zusammenhalt der Blockadeteilnehmer durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen festigten, diese im positiven Sinne auch mäßigten bzw. zur Ordnung riefen und sogar gegenüber der Polizei eine Auflösung der Blockade in Aussicht stellten, falls diese zusicherten, dass die Nazis nicht marschieren werden." Daran wird die "grobe Störung" festgemacht.