Ganz nah am Objekt der Begierde
Süddeutsche Zeitung 16.06.06
Es ist ja nicht so, dass bisher nichts passiert ist: Da hatte der Verfassungsschutz in den achtziger Jahren hübsche Informationen über 30 Bundestagskandidaten der Grünen gesammelt - später landeten sie zielgerichtet in der Presse, darunter auch Details über den späteren Innenminister Otto Schily.
Da überprüften Verfassungsschützer mehrere Jahre lang die Post des SPD-Bundestagsabgeordneten Günter Tietjen, weil der mit Stasi-Verdächtigen korrespondierte. Da wurde bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst sich in Berlin eine ganz besondere Quelle hielt - den früheren Innensenator und Parlamentsabgeordneten Heinrich Lummer (CDU).
So unterschiedlich diese Fälle sind, eines ist klar: Die deutschen Geheimdienste haben keinerlei Berührungsängste, wenn sie es mit gewählten Volksvertretern zu tun haben. Erst vor kurzem wurde bekannt, dass auch der Chef der Linkspartei, Oskar Lafontaine, in der Verfassungsschutzdatei Nadis gespeichert ist - wie wohl auch seine Kollegen Lothar Bisky und Dietmar Bartsch. Dort kann man dann normalerweise Name und Vorname der Gespeicherten nachlesen sowie Wohnort, Geburtsdatum, Telefon und Kfz-Kennzeichen.
Wie weit darf der Verfassungsschutz gehen? Diese Frage wird die Präsidenten der deutschen Verfassungsschutzbehörden auch auf ihrer Amtsleitertagung nächste Woche in Rostock beschäftigen. Muss sich der Verfassungsschutz diskret zurückziehen, wenn ein Objekt seiner
Begierde plötzlich ins Parlament einzieht? Oder kann man einen Politiker gedanklich zweiteilen? In einen Parlamentarier, der nicht beobachtet wird, und in einen Parteifunktionär, der weiter fürsorglich belagert wird? Und wie verfährt man, wenn grundgesetzlich geschützte Abgeordnete mitten im Parlament verfassungsfeindliche Reden halten - zum Beispiel, wenn NPD-Leute im sächsischen Landtag vom "Bomben-Holocaust"sprechen? "Ein heikler Punkt", sagt der baden-württembergische Verfassungsschutzpräsident Johannes Schmalzl. Einer seiner Länderkollegen betont: "Es gibt hier keine bundeseinheitliche Regelung. Im Zweifel nimmt man Erkenntnisse über Abgeordnete eher nicht zu den Akten."
Bisher ist nur eines klar: In Deutschland herrscht ein Durcheinander, wenn es darum geht, wie der Verfassungsschutz mit Abgeordneten verfährt. Jedes Land geht anders vor. Einig ist man sich noch nicht einmal, welche extremistische Partei beobachtet werden muss und welche nicht. Vor allem in Sachen Linkspartei herrscht ein Flickenteppich. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wird die PDS wie selbstverständlich beobachtet. In vielen Ostländern werden dagegen nur ein paar ultralinke Zirkel in der Partei unter die Lupe genommen, in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird die PDS gar nicht mehr beobachtet. Hier regiert sie zum Teil ja mit.
Bei den Diensten herrscht höchstens noch Einverständnis darüber, dass man zumindest ein Tabu beachten muss: Abgeordnete werden nicht nach allen Regeln der nachrichtendienstlichen Kunst ausspioniert. Doch ob dieser stillschweigende Konsens von allen eingehalten wird, ist unsicher. Wenigstens was Lafontaine betrifft, hat sich der saarländische Verfassungsschutz festgelegt. "Der Bundestagsabgeordnete Oskar Lafontaine wird vom saarländischen Landesamt für Verfassungsschutz nicht überwacht", betont Direktor Helmut Albert. "Gegen ihn werden keine nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt, kein Observationsteam verfolgt seine Schritte, kein V-Mann ist auf ihn angesetzt und schon gar nicht wird sein Telefon überwacht und seine Post gelesen. Nicht einmal seine in den Medien zitierten Äußerungen werden erfasst und ausgewertet."
Alberts Worte sind ein seltenes Zeugnis nachrichtendienstlicher Offenheit. Normalerweise wehren die Dienste jede Frage zu ihrer Praxis mit nichts sagenden Formeln ab. "Zu tatsächlichen oder unterstellten Beobachtungsobjekten geben wir grundsätzlich keine Auskunft" - so heißt es beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln. Zur Erklärung bemühen die Behörden gerne eine Zauberformel: Der Verfassungsschutz beobachte keine Personen, sondern extremistische Bestrebungen. Doch normalerweise gehen solche Bestrebungen von Personen aus. Wie also will man die Beobachtung von Personen verhindern?
Niemand kann erklären, wie der Verfassungsschutz verfährt, wenn ein PDS- oder ein NPD-Abgeordneter einen politischen Frühschoppen abhält. Sind sie da in ihrer Eigenschaft als Parlamentarier oder als Parteileute? "Gedankliches Abstraktionsvermögen" sei da schon nötig, sagt einer der Verfassungsschützer in einem Anfall von Selbstironie. Dies läuft wohl darauf hinaus, dass der V-Mann alles berichtet und der Auswerter dann entscheidet, was er in die Akte aufnimmt.
"Der Verfassungsschutz geht nicht in den parlamentarischen Raum. Punkt", sagt Bremens langjähriger Verfassungsschutzchef Walter Wilhelm. Für ihn ist klar, dass sich auch der Abgeordnete einer extremistischen Partei im Parlament unbeobachtet bewegen können muss. "Was so einer im Parlament sagt, das ist nicht mein Ding. Aber wenn ein Abgeordneter auf dem Parteitag spricht, dann nehmen wir die Rede natürlich auf." Die Bayern dagegen haben keine Vorbehalte: Wenn ein Abgeordneter einer extremistischen Partei sich in einem Parlament extremistisch äußere, dann wäre es doch Unsinn, das nicht in die Akte aufzunehmen, heißt es in München. In Nordrhein-Westfalen dagegen gibt man zu: "Bei einem Abgeordneten überlegt man sich das zweimal, weil es auch politisch besonders sensibel ist."
"Nicht wirklich stringent"
Einig sind sich die Herrschaften nur, dass der Einzug ins Parlament nicht die Heiligsprechung sein kann. "Extremisten werden durch den Einzug ins Parlament nicht geadelt oder geläutert", sagt der Hamburger Verfassungsschutzchef Heino Vahldieck. " Es wäre nicht vertretbar, Politiker grundsätzlich nicht mehr zu speichern, wenn sie ins Parlament einziehen." Gleichwohl hat die Hamburger Behörde den Juraprofessor Norman Paech nach dem Einzug für die Linke ins Parlament aus ihrer Hausdatei genommen. "Wir erheben nichts mehr über ihn und wir stellen nichts mehr über ihn in unsere Datei. Es gibt gar keine Schublade mehr dafür." Vahldieck gibt zu, dass diese Haltung "nicht wirklich stringent" ist. Offensichtlich haben sich die Hamburger aber relativ leicht damit getan, auf den altgedienten Juraprofessor in ihrer Datei zu verzichten. "Es wäre ein intensiverer Abwägungsprozess nötig gewesen, wenn andere Vertreter der Linken in den Bundestag eingezogen wären, die sich mehr in der extremistischen Szene exponierten", räumt Vahldieck ein.
Da hat es der Verfassungsschutz in Sachsen schwerer. Hier saßen anfangs 12 Abgeordnete der rechtsextremistischen NPD im Landtag, jetzt sind es noch neun. Abgeordnete, die den Verfassungsschutz als ihren Feind betrachten. Diese Leute würden natürlich beobachtet, heißt es in Sachsen - allerdings nicht in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete, die alte Formel. Wenn so ein Abgeordneter mit nachrichtendienstlichen Methoden überzogen wird, dann muss das der Landtagspräsident höchstpersönlich anordnen. Und das sei bisher "definitiv noch nicht vorgekommen", sagt Landtagssprecher Ivo Klatte. Man braucht in Sachsen allerdings auch keine ausgefeilten nachrichtendienstlichen Methoden, um täglich zu beobachten, was die NPD und ihre Abgeordneten alles treiben.
In Bremen gibt es immerhin eine feste Regel. "Wenn V-Männer Abgeordnete werden, dann schalten wir die ab", sagt Verfassungsschützer Wilhelm. 1994 war herausgekommen, dass ein Mitglied der DVU, das in die Bürgerschaft gewählt worden war, zuvor jahrelang V-Mann des Verfassungsschutzes in Köln war.
von Annette Ramelsberger
Freitag, 16. Juni 2006
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