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Bodo Ramelow erstreitet sich Akteneinsicht

Freies Wort

WEIMAR – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Bundestag, Bodo Ramelow, darf nach eigenen Angaben Einsicht in seine vom Verfassungsschutz geführte Akte nehmen.

Der Politiker teilte am Donnerstag mit, dass das Verwaltungsgericht in Weimar seiner Klage Recht gegeben habe. Danach müsse das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz bis zum 15. Juni 2006 die komplette Akte und die gespeicherten Daten an das Gericht und damit auch an den Kläger Ramelow zur Einsicht geben. Der ehemalige Vorsitzende der PDS-Fraktion im Thüringer Landtag erhofft sich auf dem Klageweg Klarheit darüber, warum die Akte zu seiner Person überhaupt angelegt wurde. Der Politiker nannte das Handeln skandalös. „Ich werde nicht ruhen, bis geklärt ist, was den Verfassungsschutz berechtigt so zu agieren.“ Die Debatte um die „Journalistenbeschnüffelung“ durch den Geheimdienst und sein Fall zeigten, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste unzureichend sei. Der Prozess war zuletzt im August 2005 verschoben worden. Das Gericht hatte bei seinen Recherchen auch nach dem Autor Peter Christian Segall gesucht, der 1999 im Auftrag der Christlich-Demokratische-Arbeitnehmerschaft (CDA) eine Broschüre über die damalige PDS verfasste. Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass sich hinter diesem Pseudonym Patrick Moreau verbirgt, ein freier Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Diesen Zusammenhang hatte das Landesamt bislang nicht dem Gericht mitgeteilt und musste die Daten nachreichen. Ramelow war bereits in den 80er Jahren vom Verfassungsschutz in Hessen beobachtet worden. Die Thüringer Behörde habe – auch nach seinem Einzug in den Landtag 1999 – seine Akte weitergeführt. Dies wird von Thüringens Innenminister Karl-Heinz Gasser (CDU) bestritten. Nach bisheriger Darstellung des Thüringer Verfassungsschutzes existiere keine Akte zu der Person des Linkspolitikers. Allerdings sei es über eine Volltextsuche in den Dienstcomputern jederzeit möglich alle Dokumente, in denen der Name Ramelow vorkomme, zusammenzustellen. Das funktioniere prinzipiell auch mit allen anderen Namen und Begriffen. (dpa/red)
Freitag, 26. Mai 2006
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