Politisches

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 80 des StGB

Eleminierung der Interpretationsmöglichkeiten für die strafrechtliche Umgehung von Angriffskriegen StGB § 80a. Nicht nur die Vorbereitung, sondern auch alle Formen der Auslösung, Durchführung und Unterstützung von Angriffskriegen sollen strafrechtlich geahndet werden können. Mehr (PDF)

Freitag, 14. September 2007
Schlüsselwörter: TexteParlamentarische Initiativen
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