Politisches

Der Bundestag und die Anti-Nazi-Symbole

Das Landgericht Stuttgart hat am 30. September 2006 einen Versandhändler von Artikeln mit Anti-Nazi-Symbolen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt.

Der Sicherheitsdienst des Bundestages nahm das Urteil jüngst zum Anlass, Mitglieder des Jugendparlamentes des Deutschen Bundestages des Hauses zu verweisen, weil diese Anti-Nazi-Symbole an ihrer Kleidung trugen. Ein Skandal, der seines gleichen sucht.

Es ist schon ein Hohn, dass in einer Zeit, wo eine Rechtsradikale Partei in Landtage einzieht ein Gericht gegen die Verbreitung von antifaschistischen Symbolen urteilt. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass es keinen Ausnahmefall geben dürfe. “Es besteht die Gefahr der Gewöhnung.”

Gewöhnung an was? An Symbole, die sich eindeutig gegen zunehmenden Rechtsradikalismus in der Gesellschaft wenden? Gewöhnung an Menschen die sich davon Abgrenzen wollen, die Zivilcourage zeigen?

Das sei keine Anstiftung zu Straftaten, sondern Straftaten begehen diejenigen, die die Angst verbreiten. Und zu Mithelfern machen sich diejenigen, die diese Angst nicht thematisieren, sondern die jene bestrafen, die das Thema ansprechen wollen. Wichtig ist es, den Nazis die Symbole wegzunehmen. Das geht aber nur, wenn man sie so verfremdet, dass man sie der Lächerlichkeit Preis gibt. Wenn Zivilcourage aber bestraft wird, dann überlassen wir viele Regionen einfach den Nazis.

Mittwoch, 18. Oktober 2006
Schlüsselwörter: TexteDemokratie
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