Politisches
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„Es wird festgestellt, dass die Erhebung personenbezogener Informationen über den Kläger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Personenakte rechtswidrig war, soweit es sich um Informationen handelt, die bis zur Aufnahme des Landtagsmandats des Klägers im Thüringer Landtag im Oktober 1999 erhoben worden sind.“
Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig und wird von der Entscheidung des Leipziger Oberverwaltungsgerichts nicht berührt.
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DRadio Wissen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig gebilligt. Ramelow hatte gegen die Observierung geklagt, in zwei Vorinstanzen wurde ihm Recht gegeben.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Linke in Teilen verfassungsfeindliche Ziele habe. Besonders innerparteiliche Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum übten einen solchen Einfluss auf die Partei aus. Ramelow kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Mit seiner Klage wollte der Politiker verhindern, dass nicht weiter personenbezogene Daten über ihn gesammelt werden.
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„Tief enttäuscht“ ist Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, über die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter sind – ganz anders als zwei Vorinstanzen – der Ansicht, die Bespitzelung des Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sei rechtmäßig.
Erneut sei keinerlei Vorwurf gegenüber Ramelow persönlich geäußert worden. Nach Ansicht des Gerichts reicht die Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE aus, vom Verfassungsschutz bespitzelt zu werden. „Mit dieser Entscheidung wird der demokratische Rechtsstaat auf den Kopf gestellt“, so Ramelow. Er befürchtet, dass jetzt „dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet“ werde.
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Donnerstag, 22. Juli 2010
Ein Kommentar von Heribert Prantl, sueddeutsche.de
Man kann sich über Lafontaine und Ramelow ärgern, ihre Politik für unsinnig halten. Aber politischer Ärger darf kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu hetzen. Ein Fehlurteil.
Angenommen, die NPD hätte bei der jüngsten Bundestagswahl zuhauf Stimmen erhalten. Angenommen, die NPD säße also mit etlichen Abgeordneten im Parlament zu Berlin. Würde sie gleichwohl durch den Verfassungsschutz beobachtet? Natürlich würde sie das. Und es gäbe keinerlei Aufregung darüber, im Gegenteil. Es hieße, völlig zu Recht, dass der Einzug in den Bundestag Extremisten nicht läutert. Landauf, landab würde verschärft über ein Parteiverbot diskutiert.
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Am 21. Juli kommt vor dem Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Bodo Ramelow gegen die Bundesrepublik Deutschland zu einem Grundsatzentscheidung, wegen seiner Überwachung durch den Verfassungsschutz. Im Vorfeld gibt es einen von vielen Künstlern und Prominenten unterzeichneten Aufruf, die Bespitzelung durch den Verfassungsschutz sofort zu beenden: Aufruf_Bespitzelung_beenden_2010-01-15.pdf
Die Vorsitzenden der Partei DIE LINKE., Gesine Lötzsch und Klaus Ernst,begrüßen den Aufruf und kündigen juristische Schritte an, wie man hier nachlesen kann.
42 ist die ultimative Antwort aller Antworten.
42 ist die einzige Antwort aller Antworten und damit auch das Ausrufezeichen hinter jeder Frage aller Fragen.
Der britische Autor Douglas Adams lässt in seiner genialen Satire „Per Anhalter durch die Galaxis“, einer wunderschönen poetischen Beschreibung der Reisen durch Zeit und Raum, durchs Universum und alle Galaxien, seine Romanfiguren den großen Computer, also die Mutter aller Computer, befragen. Dieser Computer ist in seinen Speicherkapazitäten und seiner Rechenfähigkeit größer als die Computer der CIA, des amerikanischen Militärs, von Amazon.de und Walmart zusammen. Millionen von indischen Programmierern können nicht so viel Software bereitstellen, um diesem Mastercomputer aller Computer in Douglas Adams literarischem Vermächtnis (er starb 2001, gerade 51jährig) mit seiner phantastischen Rechenleistung Paroli bieten zu können. Dieser Computer also gibt auf die Frage „nach dem Leben, dem Universum und allem“ die Antwort 42.
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Das Verfahren gegen den Verfassungsschutz geht nun in die entscheidende Runde. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde auf den 21. Juli terminiert. Hier kann man die Vorladung nachlesen:
Vorladung_BVerwalG_06-20ß10.pdf
Es ist ein Verfahren mit besonderem Gewicht, das weit über die Person Bodo Ramelow hinaus geht. Die bisherigen Gerichtsetappen haben für meine Person entschieden, dass das Datensammeln verfassungswidrig war. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden inwieweit überhaupt eine Überwachung der Partei zulässig ist.
Das Schriftstück mit der Begründung, warum eine Überwachung nicht zulässig ist hatte ich bereits hier veröffentlicht: Die Revision ist unbegründet/
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Der Poet und Theologe Ernesto Cardinal spricht auf dem Bundesparteitag über Gott, Glaube und Sozialismus.
Seinen Vortrag kann man hier herunterladen und nachlesen: Ernesto_Cardenal_-_Rede_in_Rostock-Final.pdf
Ich danke Ernesto Cardinal für seinen sehr interessantes und flammendes Plädoyer und möchte an dieser Stelle nochmal auf meinen Text in der RLS-Broschüre zum ebenfalls am vergangenen Wochenende stattgefundenen Kirchentag hinweisen: “Die Kritik des Himmels verwandelt sich damit in die Kritik der Erde …”
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In meiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht habe ich zwar Recht bekomme, dass ich als Mitglied und Funktionär der Partei DIE LINKE nicht überwacht werden darf. Jedoch wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, die ich entschieden zurückweise.
Dies liegt vor allem daran, dass dem Berufungsurteil zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung gefolgt werden kann.
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Beitrag von Bodo Ramelow aus der Broschüre der Rosa-Luxemburg-Stiftung “Kämpfe für eine solidarische Welt” zum Kirchentag. Finanzmarktkrise, Marxsche Analyse und was würde die Bibel zu Hedgefonds sagen.
Kritik-des-Himmels_Ramelow-RLS_Broschüre_2010.pdf
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Nachfolgend möchte ich den Offenen Brief an Herrn Brehm, dem Konzernbeauftragten für Thüringen der Deutschen Bahn, veröffentlichen, der in den Medien schon viel zitiert wurde. In diesem geht es um die Ausübung von Hausrecht am 1.Mai gegenüber aufrechten Demokratinnen und Demokraten, jedoch sollte dieses gegen die Nazis nicht angewendet werden.
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Der Erste Entwurf des Parteiprogrammes der LINKEN wurde heute von den beiden Parteivorsitzenden Lothar Bisky und Oskar Lafontaine auf einer Pressekonferenz im Berliner Karl-Liebknecht-Haus vorgestellt. Ein wichtiger Schritt für die Parteidebatte.
Den Entwurf gibt es hier als Download im PDF-Format.
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Hier eine Dokumentation verschiedener Analysen zu den Sondierungsgesprächen zwischen LINKE, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD zur Bildung einer gemeinsamen Landesregierung in Thüringen:
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Dienstag, 06. Oktober 2009
SPD verspielt den Politikwechsel in Thüringen und die Chance auf Neues.
In der Nacht zum 1. Oktober 2009 entschied sich der Landesvorstand der SPD in Thüringen, mit 18 zu 6 Stimmen, nach Sondierungsgesprächen zwischen der CDU einerseits und der LINKEN sowie den Grünen andererseits, mit der thüringischen CDU Koalitionsverhandlungen aufzunehmen.
Dr. Benjamin-Immanuel Hoff beschreibt in diesem Artikel, basierend auf Erkenntnissen der Wahlanalysen sowie seiner Beratungstätigkeit bei den Sondierungsgesprächen, wie die SPD mit dieser Entscheidung die Hoffnung auf einen Politikwechsel in Thüringen abwürgte und warum sie davon nicht profitieren wird.
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Donnerstag, 01. Oktober 2009
Erklärung des Landesvorstandes Thüringen der Partei DIE LINKE zum 20. Jahrestag der friedlichen Revolution in der DDR
Der Landesvorstand Thüringen der Partei DIE LINKE erklärt: 1989, vor 20 Jahren, kamen die erstarrten Verhältnisse in der DDR in Bewegung. Die Situation war gekennzeichnet durch den Starrsinn einer überalterten, reformfeindlichen Partei- und Staatsführung, die sich weigerte, die sich zuspitzenden wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Probleme, erst recht die tieferliegenden demokratischen Defizite des Systems zur Kenntnis zu nehmen. Andererseits wuchs die Bereitschaft vieler DDR-Bürger, auch von SED-Mitgliedern, dies so nicht länger hinzunehmen. Mutige Menschen durchbrachen Sprachlosigkeit und Unmündigkeit, um auf friedlichem Wege einen Umbruch zu erzwingen. Die verkrustete Herrschaft der Politbürokraten brach zusammen.
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Freitag, 18. September 2009