Politisches
Geheimdienste
„Es wird festgestellt, dass die Erhebung personenbezogener Informationen über den Kläger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Personenakte rechtswidrig war, soweit es sich um Informationen handelt, die bis zur Aufnahme des Landtagsmandats des Klägers im Thüringer Landtag im Oktober 1999 erhoben worden sind.“
Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig und wird von der Entscheidung des Leipziger Oberverwaltungsgerichts nicht berührt.
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DRadio Wissen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig gebilligt. Ramelow hatte gegen die Observierung geklagt, in zwei Vorinstanzen wurde ihm Recht gegeben.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Linke in Teilen verfassungsfeindliche Ziele habe. Besonders innerparteiliche Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum übten einen solchen Einfluss auf die Partei aus. Ramelow kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Mit seiner Klage wollte der Politiker verhindern, dass nicht weiter personenbezogene Daten über ihn gesammelt werden.
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„Tief enttäuscht“ ist Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, über die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter sind – ganz anders als zwei Vorinstanzen – der Ansicht, die Bespitzelung des Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sei rechtmäßig.
Erneut sei keinerlei Vorwurf gegenüber Ramelow persönlich geäußert worden. Nach Ansicht des Gerichts reicht die Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE aus, vom Verfassungsschutz bespitzelt zu werden. „Mit dieser Entscheidung wird der demokratische Rechtsstaat auf den Kopf gestellt“, so Ramelow. Er befürchtet, dass jetzt „dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet“ werde.
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Donnerstag, 22. Juli 2010
Ein Kommentar von Heribert Prantl, sueddeutsche.de
Man kann sich über Lafontaine und Ramelow ärgern, ihre Politik für unsinnig halten. Aber politischer Ärger darf kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu hetzen. Ein Fehlurteil.
Angenommen, die NPD hätte bei der jüngsten Bundestagswahl zuhauf Stimmen erhalten. Angenommen, die NPD säße also mit etlichen Abgeordneten im Parlament zu Berlin. Würde sie gleichwohl durch den Verfassungsschutz beobachtet? Natürlich würde sie das. Und es gäbe keinerlei Aufregung darüber, im Gegenteil. Es hieße, völlig zu Recht, dass der Einzug in den Bundestag Extremisten nicht läutert. Landauf, landab würde verschärft über ein Parteiverbot diskutiert.
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Am 21. Juli kommt vor dem Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Bodo Ramelow gegen die Bundesrepublik Deutschland zu einem Grundsatzentscheidung, wegen seiner Überwachung durch den Verfassungsschutz. Im Vorfeld gibt es einen von vielen Künstlern und Prominenten unterzeichneten Aufruf, die Bespitzelung durch den Verfassungsschutz sofort zu beenden: Aufruf_Bespitzelung_beenden_2010-01-15.pdf
Die Vorsitzenden der Partei DIE LINKE., Gesine Lötzsch und Klaus Ernst,begrüßen den Aufruf und kündigen juristische Schritte an, wie man hier nachlesen kann.
Das Verfahren gegen den Verfassungsschutz geht nun in die entscheidende Runde. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde auf den 21. Juli terminiert. Hier kann man die Vorladung nachlesen:
Vorladung_BVerwalG_06-20ß10.pdf
Es ist ein Verfahren mit besonderem Gewicht, das weit über die Person Bodo Ramelow hinaus geht. Die bisherigen Gerichtsetappen haben für meine Person entschieden, dass das Datensammeln verfassungswidrig war. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden inwieweit überhaupt eine Überwachung der Partei zulässig ist.
Das Schriftstück mit der Begründung, warum eine Überwachung nicht zulässig ist hatte ich bereits hier veröffentlicht: Die Revision ist unbegründet/
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In meiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht habe ich zwar Recht bekomme, dass ich als Mitglied und Funktionär der Partei DIE LINKE nicht überwacht werden darf. Jedoch wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, die ich entschieden zurückweise.
Dies liegt vor allem daran, dass dem Berufungsurteil zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung gefolgt werden kann.
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 13.2.2009 die Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow (DIE LINKE) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Mit dem Urteil siegte Ramelow auch in zweiter Instanz gegen die Bundesregierung, die für den Inlandsgeheimdienst verantwortlich ist. Im Januar 2008 hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln im Sinne Ramelows entschieden. Die Bundesregierung legte gegen das Urteil Berufung ein, die nun in Münster scheiterte. Revision wurde diesmal nicht zugelassen.
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Sonntag, 15. Februar 2009
Den “politischen Kreuzzug gegen die Partei von Oskar Lafontaine”, den der farblose CSU-Chef Erwin Huber gerade mit Schaum vor dem Mund öffentlich ausgerufen hat, gibt es längst. Geführt wird er, wie bei politischen Kreuzzügen üblich, ganz undemokratisch, auch mit Geheimdienstmitteln.
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Dienstag, 02. September 2008
Nach Informationen der Zeitung FAZ will das Bundesinnenministerium die Beobachtung der Partei DIE LINKE im Zuge einer Verfassungsschutzreform beenden.
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Rezension des Buches “Die Akte Ramelow” von Thüringens Ex-Verfassungsschutz-Chef Helmut Roewer bei amazon.de
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Ein Kommentar von Gräfin Gerlinde von Westphalen zum Buch “Die Akte Ramelow”
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Mittwoch, 05. Dezember 2007
Bodo Ramelow wurde und wird trotzt seines Mandates als Landtagsbzw. Bundestagsabgeordneter von bundesdeutschen Geheimdiensten beobachtet.
Zur Begründung gibt zum Beispiel das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an:
“Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, insbesondere seiner Funktionärstätigkeit für die Linkspartei.PDS, liegt ein konkreter und verdichteter Verdacht in Bezug auf extremistische Bestrebungen vor.”
Hier sind die wichtigsten Dokumente vom Landes- bzw. Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Militärischen Abschirmdienst zusammengefasst.
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Sonntag, 04. November 2007
Es ist unzulässig, dass ein Bundesnachrichtendienst, der für Auslandsaufklärung zuständig ist, im Inland tätig ist. Der BND hat im Inland gearbeitet und offenkundig eine Menge Aktivitäten in Gang gesetzt hat, die völlig inakzeptabel sind. Deshalb ist der beste Verfassungsschutz eine aktive Bürgergesellschaft, die die Verfassung schützt. Bodo Ramelow in der Debatte der Aktuellen Stunde zur Einschränkung der Pressefreiheit durch Aktivitäten des BND.
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