Bodo Ramelow: “Der jahrelange Kampf hat sich gelohnt!”
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 13.2.2009 die Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow (DIE LINKE) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Mit dem Urteil siegte Ramelow auch in zweiter Instanz gegen die Bundesregierung, die für den Inlandsgeheimdienst verantwortlich ist. Im Januar 2008 hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln im Sinne Ramelows entschieden. Die Bundesregierung legte gegen das Urteil Berufung ein, die nun in Münster scheiterte. Revision wurde diesmal nicht zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 13.2.2009 die Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow (DIE LINKE) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Mit dem Urteil siegte Ramelow auch in zweiter Instanz gegen die Bundesregierung, die für den Inlandsgeheimdienst verantwortlich ist. Im Januar 2008 hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln im Sinne Ramelows entschieden. Die Bundesregierung legte gegen das Urteil Berufung ein, die nun in Münster scheiterte. Revision wurde diesmal nicht zugelassen.
Erneut konnte der Verfassungsschutz, der seit Jahren eine Personenakte über Ramelow führt, keine konkreten Vorwürfe gegen ihn vorbringen. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wo der Geheimdienst Ramelows politische Position innerhalb der LINKEN verorte, bekannte ein Anwalt des Bundesamtes, man sei über die Frage überrascht und habe sich deshalb dazu „bisher keine Meinung gebildet“. Ramelow werde beobachtet, weil er „Funktionär“ der LINKEN sei, hieß es. In seiner mündlichen Urteilsbegründung wies der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts dagegen auf „das freie Mandat des Abgeordneten“ hin, das einer Beobachtung entgegenstehe. Das gelte auch für die Zeit ab Oktober 1999, als Ramelow noch Abgeordneter des Thüringer Landtags war. „Ich habe nichts zu verlieren, außer meinen Akten“, hatte der heutige Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag in seinem Schlusswort betont. Er sieht das Urteil als großen Erfolg. „Jetzt muss die Schnüffelei aufhören und die über mich gespeicherten Informationen müssen endlich vernichtet werden“, betonte er gegenüber ND.
Die Klage Ramelows gegen den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (Observation, Abhören, Einsatz von V-Leuten) wurde vom Gericht als unzulässig abgewiesen. In der Verhandlung waren dazu Beweise erhoben worden. Ein Zeuge, nach eigenen Worten „beamteter Jurist und Direktor beim Bundesamt für Verfassungsschutz“, legte dar, er könne als Abteilungsleiter „im Prinzip“ den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel anordnen. Seit Juli 1995 existiere jedoch ein Entscheidungsvorbehalt des Bundesministers des Inneren, der sich speziell auf den Einsatz gegen Einzelpersonen aus der damaligen PDS und heutigen LINKEN erstrecke. Der Erlass des Innenministers Manfred Kanther (CDU) gelte immer noch, von der Möglichkeit sei bisher kein Gebrauch gemacht worden. „Leider hat das Gericht keinen Beweisantrag zugelassen, ob nachrichtendienstliche Mittel von Landesämtern gegen mich eingesetzt und die Ergebnisse dann an das Bundesamt geliefert wurden“, kritisierte Ramelow. Damit habe die Beweiserhebung zu kurz gegriffen.
Ebenso kann es Ramelow nicht nachvollziehen, dass sich die Vorsitzende Richterin des 16. Senats, Birgit Herkelmann-Mrowka, in der mündlichen Urteilsbegründung dem abstrakten Vorwurf des Verfassungsschutzes anschloss, es lägen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen der Partei DIE LINKE gegen zentrale Werte des Grundgesetzes vor. Begründet wurde das vor allem mit bestimmten „Personenzusammenschlüssen“ in der Partei wie Kommunistische Plattform, Marxistisches Forum und Linksjugend solid.
Ramelow und sein Anwalt hatten im Prozess mehrfach gefragt, welches Kernelement des Grundgesetzes denn aus Sicht des Verfassungsschutzes durch welche Handlungen der LINKEN oder der genannten Zusammenschlüsse beseitigt werden solle. Eine konkrete Antwort gab es nicht. Stattdessen war in Schriftsätzen an das Gericht immer wieder auf Zitate, darunter solche aus dem „Politischen Wörterbuch der DDR“ und dem „Kommunistischen Manifest“, hingewiesen worden. In der mündlichen Verhandlung fasste ein Anwalt des Bundesamtes dessen Sicht zusammen: „Eine Partei, die unter Bezug auf Marx argumentiert, will wesentliche Elemente des Grundgesetzes beseitigen.“
Ramelow hält es für „eine bedauerliche Reminiszenz an Antikommunismus und Kalten Krieg“, dass das Gericht solche „hilflosen, politisch motivierten Fehldeutungen“ aufgriff. Münster liege eben „sehr weit im Westen“. Gleichwohl will Ramelow die Angelegenheit nicht überbewertet wissen: „Das, was im Verfassungsschutzdeutsch hochtrabend tatsächlicher Anhaltspunkt genannt wird, ist doch nichts als ein unkonkreter Verdacht.“ Eine von Prozessvertretern des Verfassungsschutzes geforderte „glaubwürdige Distanzierung“ von den genannten Arbeitsgemeinschaften in der LINKEN lehnt Ramelow ab. Er lasse sich sein Handeln nicht von einem Geheimdienst vorschreiben. Seine politischen Differenzen habe er hinlänglich deutlich gemacht, er stehe aber für eine pluralistische LINKE ein.
Der Abgeordnete macht noch auf einen weiteren Zusammenhang aufmerksam: „Wer in Zeiten von Bankenverstaatlichungen, der Milliardenbürgschaften für die Finanzmarktzocker, der HRE-Katastrophe oder der seltsamen “Bitte” um Staatsgelder von Frau Scheffler die offene Debatte über den Finanzmarktkapitalismus Tabuisieren und Kriminalisieren will, ist wirklich nicht auf der Höhe der Zeit.“ Darüber hinaus seien Telekom, Mehdorn oder Lidl doch offene Belege, wo in dieser Gesellschaft der Arbeitnehmerdatenschutz mit Füßen getreten wird und wo privates Schnüffeln sich mit amtlichem Schnüffeln gegen
Oppositionspolitiker immer mehr den Stoff bildet, den Georg Orwell in seinem Roman “1984” offenbar vorweg genommen habe. „Aber wir werden uns unbeirrt für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte einsetzten“, so Ramelow am Rande der Verhandlung. Demokratie hört weder vor dem Werkstor auf noch lasse sie sich durch Geheimdienste kriminalisieren.
Es seien weitere Klagen von zwölf Bundestagsabgeordneten der LINKEN gegen eine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz anhängig, erläuterte Ramelow. Mit seinem Münsteraner Urteil gebe es jetzt klare Kriterien. Er sei nun gespannt, welche Argumente der Verfassungsschutz gegen Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, Gregor Gysi oder Dietmar Bartsch ins Feld führen wolle.
In der Beurteilung seines Falls habe das Gericht Meilensteine für den weiteren Umgang mit ähnlichen Klagen gesetzt, zeigte sich Ramelow überzeugt. Der jahrelange Kampf, zeitweise scheinbar gegen Windmühlenflügel, habe sich gelohnt. „Noch nie haben die Schlapphüte eine solche gerichtliche Schlappe erlebt“, so der Abgeordnete.
Stefan Wogawa