„Es wird festgestellt, dass die Erhebung personenbezogener Informationen über den Kläger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Personenakte rechtswidrig war, soweit es sich um Informationen handelt, die bis zur Aufnahme des Landtagsmandats des Klägers im Thüringer Landtag im Oktober 1999 erhoben worden sind.“
Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig und wird von der Entscheidung des Leipziger Oberverwaltungsgerichts nicht berührt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig gebilligt. Ramelow hatte gegen die Observierung geklagt, in zwei Vorinstanzen wurde ihm Recht gegeben.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Linke in Teilen verfassungsfeindliche Ziele habe. Besonders innerparteiliche Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum übten einen solchen Einfluss auf die Partei aus. Ramelow kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Mit seiner Klage wollte der Politiker verhindern, dass nicht weiter personenbezogene Daten über ihn gesammelt werden.
„Tief enttäuscht“ ist Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, über die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter sind – ganz anders als zwei Vorinstanzen – der Ansicht, die Bespitzelung des Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sei rechtmäßig.
Erneut sei keinerlei Vorwurf gegenüber Ramelow persönlich geäußert worden. Nach Ansicht des Gerichts reicht die Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE aus, vom Verfassungsschutz bespitzelt zu werden. „Mit dieser Entscheidung wird der demokratische Rechtsstaat auf den Kopf gestellt“, so Ramelow. Er befürchtet, dass jetzt „dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet“ werde.
Ein Kommentar von Heribert Prantl, sueddeutsche.de
Man kann sich über Lafontaine und Ramelow ärgern, ihre Politik für unsinnig halten. Aber politischer Ärger darf kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu hetzen. Ein Fehlurteil.
Angenommen, die NPD hätte bei der jüngsten Bundestagswahl zuhauf Stimmen erhalten. Angenommen, die NPD säße also mit etlichen Abgeordneten im Parlament zu Berlin. Würde sie gleichwohl durch den Verfassungsschutz beobachtet? Natürlich würde sie das. Und es gäbe keinerlei Aufregung darüber, im Gegenteil. Es hieße, völlig zu Recht, dass der Einzug in den Bundestag Extremisten nicht läutert. Landauf, landab würde verschärft über ein Parteiverbot diskutiert.
Am 21. Juli kommt vor dem Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Bodo Ramelow gegen die Bundesrepublik Deutschland zu einem Grundsatzentscheidung, wegen seiner Überwachung durch den Verfassungsschutz. Im Vorfeld gibt es einen von vielen Künstlern und Prominenten unterzeichneten Aufruf, die Bespitzelung durch den Verfassungsschutz sofort zu beenden: Aufruf_Bespitzelung_beenden_2010-01-15.pdf
Die Vorsitzenden der Partei DIE LINKE., Gesine Lötzsch und Klaus Ernst,begrüßen den Aufruf und kündigen juristische Schritte an, wie man hier nachlesen kann.
Im nachfolgenden eine Zusammenstellung zur Nachbetrachtung der BundespräsidentInnenwahl. U. a. mit Erklärungen und Stellungnahmen, warum auch ein wählen von Herrn Gauck unsererseits mathematisch keine Mehrheit gebracht hätte.