Arbeit - Der Kandidat Bodo Ramelow

Februar 2009

Bodo Ramelow: “Der jahrelange Kampf hat sich gelohnt!”

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 13.2.2009 die Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow (DIE LINKE) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Mit dem Urteil siegte Ramelow auch in zweiter Instanz gegen die Bundesregierung, die für den Inlandsgeheimdienst verantwortlich ist. Im Januar 2008 hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln im Sinne Ramelows entschieden. Die Bundesregierung legte gegen das Urteil Berufung ein, die nun in Münster scheiterte. Revision wurde diesmal nicht zugelassen.

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Sonntag, 15. Februar 2009
Schlüsselwörter: TexteGeheimdienste
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