Anrechnung von Konfirmations- und Jugendweihegeschenken auf das Arbeitslosengeld II
Geldgeschenke an Jugendliche, die diese zur Konfirmation oder vergleichbaren Anlässen erhalten, sollten nicht auf das Arbeitslosengeld II der Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten angerechnet werden. MEHR (PDF)
Mittwoch, 04. April 2007
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